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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Verfasst: 10. September 2010 09:36
von insideR
Offroader hat geschrieben:Aber wenn ich heute ne rote Ampel überfahre
<> Frühstart.

Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Verfasst: 10. September 2010 10:12
von tehr
Offroader hat geschrieben:Aber wenn ich heute ne rote Ampel überfahre dann wird da das Gesetz keinen Unterschied machen ob du da aus Versehen oder mit voller Absicht gehandelt hast.
Doch natürlich. Wenn man davon ausgehen kann, dass Du es vorsätzlich gemacht hast, wird die Strafe in der Regel verdoppelt.

Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Verfasst: 10. September 2010 10:37
von ThomasB.
insideR hat geschrieben:Und das ist gut so, denn der eine ist halt manchmal ein Penner, der andere aber ein A.rsch.

Eben.


Offroader hat geschrieben:Aber wenn ich heute ne rote Ampel überfahre dann wird da das Gesetz keinen Unterschied machen ob du da aus Versehen oder mit voller Absicht gehandelt hast.

Doch machen sie.

Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Verfasst: 10. September 2010 10:45
von mazepan
Solange der Vorsatz nicht nachweißbar ist, geht man grundsätzlich zu gunsten des Beschuldigten aus.

Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Verfasst: 10. September 2010 11:03
von Offroader
mazepan hat geschrieben:Solange der Vorsatz nicht nachweißbar ist, geht man grundsätzlich zu gunsten des Beschuldigten aus.

genau um das gehts ja worauf ich anspreche....woran soll man anhand eines Beweisfotos welches bei rot über die Ampel, oder bei 40km/h zu schnell, oder Stoppschild usw definieren ob da jetzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit am Werk war?..am Gesichtsausdruck des Fahrers?

O.T.
bei uns haben sie vor kurzem an einer Kreuzung mit Stoppschild, wo eigentlich sehr viele das Stopp ignorieren versuchsweise ne Kammera installiert am gegenüberliegenden Verkehrsschild. Normal würde ich sagen der Wahnsinn kenn bei denen mitlerweile keine Grenzen, aber wenn man sieht das von fünf Autos drei davon ungebremst einbiegen und dort Unfälle schon zu Haufen sich ereigneten..

Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Verfasst: 10. September 2010 11:08
von ThomasB.
Mein Gott, euch muss man aber manchmal auch alles vorkauen... :roll:

Natürlich kann man anhand eines Fotos keinen Vorsatz herleiten, aber Torsten...
TorstenW hat geschrieben:Moin,


Ganz krass: geblitzt werden und bei der Frage nach dem Grund des zu schnellen Fahrens angeben: "ich hatte es eilig" Gaaaaaaaanz großer Fauxpas, das wird schon als Vorsatz ausgelegt!
..hat es ja schon geschrieben. Es gibt so große Vollpfosten, die fahren nicht nur absichtlich bei Rot über die Ampel, sondern versuchen sich hinterher auf dem Anhörungsbogen damit zu recht fertigen, dass sie es eilig hatten oder schreiben, dass sie nachts niemals an einer roten Ampel halten, weil sie die "Schikane" nicht einsehen. Und schnell macht die Behörde daraus einen Vorsatz. :wink:

Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Verfasst: 10. September 2010 11:42
von tehr
Offroader hat geschrieben:genau um das gehts ja worauf ich anspreche....woran soll man anhand eines Beweisfotos welches bei rot über die Ampel, oder bei 40km/h zu schnell, oder Stoppschild usw definieren ob da jetzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit am Werk war?
Bei 40 km/h zu schnell kommt es auf die Umgebung an. Wer mit 90 km/h durch eine eine dicht bebaute Straße fährt, muss erkennen, dass er wesentlich zu schnell ist: Also geht man von Vorsatz aus.

Bei einer automatisierten Rotlichtüberwachung dürfte es schwierig sein, Vorsatz zu unterstellen. Bei einer persönlichen Rotlichtüberwachung ist der Nachweis grundsätzlich möglich.

Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Verfasst: 10. September 2010 12:26
von mazepan
Offroader hat geschrieben: genau um das gehts ja worauf ich anspreche....woran soll man anhand eines Beweisfotos welches bei rot über die Ampel, oder bei 40km/h zu schnell, oder Stoppschild usw definieren ob da jetzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit am Werk war?..am Gesichtsausdruck des Fahrers?
Genau aus diesem Grund wird wohl keine Behörde auf Vorsatz bestehen (In dubio pro reo)

Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Verfasst: 10. September 2010 12:39
von tehr
mazepan hat geschrieben:
Offroader hat geschrieben: genau um das gehts ja worauf ich anspreche....woran soll man anhand eines Beweisfotos welches bei rot über die Ampel, oder bei 40km/h zu schnell, oder Stoppschild usw definieren ob da jetzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit am Werk war?..am Gesichtsausdruck des Fahrers?
Genau aus diesem Grund wird wohl keine Behörde auf Vorsatz bestehen (In dubio pro reo)
Kommt immer auf den Fall. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gibt es keinen Angeklagten.

Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Verfasst: 10. September 2010 15:50
von Der Thüringer
Hi!

Ich hänge mich jetzt auch mal in diese "Endlosschleife" rein, der TE schreibt von einem Frühstart, was voraussetzt, das er mal an der Ampel bei was für einer Farbkombination auch immer gestanden hat. Dann wollte er losfahren, also Willentlich = Vorsatz, er ist ja nicht aus Versehen losgefahren. Ich gehe jetzt nicht soweit Ihn als Penner zu bezeichnen, es ist halt nicht Jeder morgens gleich TOPFIT, er war wie schon weiter oben beschrieben einfach schon gedanklich in der Grünphase, aber Rot/Gelb wird in diesem Fall nicht Orange sonder bleibt Rot.
Kleine Fehler macht bestimmt jeder von Uns beim Auto fahren, mehrmals am Tag (ich möchte nicht einen Fahrlehrer mal für einen Tag neben uns sitzen haben).
Wie das die Stadt oder die Polizei auslegen, darauf haben wir so wiso keinen Einfluß, ich hoffe immer das es für jeden so glimpflich wie möglich ausgeht.

Gruß!