Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 10. September 2010 09:36
<> Frühstart.Offroader hat geschrieben:Aber wenn ich heute ne rote Ampel überfahre
<> Frühstart.Offroader hat geschrieben:Aber wenn ich heute ne rote Ampel überfahre
Doch natürlich. Wenn man davon ausgehen kann, dass Du es vorsätzlich gemacht hast, wird die Strafe in der Regel verdoppelt.Offroader hat geschrieben:Aber wenn ich heute ne rote Ampel überfahre dann wird da das Gesetz keinen Unterschied machen ob du da aus Versehen oder mit voller Absicht gehandelt hast.
insideR hat geschrieben:Und das ist gut so, denn der eine ist halt manchmal ein Penner, der andere aber ein A.rsch.
Offroader hat geschrieben:Aber wenn ich heute ne rote Ampel überfahre dann wird da das Gesetz keinen Unterschied machen ob du da aus Versehen oder mit voller Absicht gehandelt hast.
mazepan hat geschrieben:Solange der Vorsatz nicht nachweißbar ist, geht man grundsätzlich zu gunsten des Beschuldigten aus.
..hat es ja schon geschrieben. Es gibt so große Vollpfosten, die fahren nicht nur absichtlich bei Rot über die Ampel, sondern versuchen sich hinterher auf dem Anhörungsbogen damit zu recht fertigen, dass sie es eilig hatten oder schreiben, dass sie nachts niemals an einer roten Ampel halten, weil sie die "Schikane" nicht einsehen. Und schnell macht die Behörde daraus einen Vorsatz.TorstenW hat geschrieben:Moin,
Ganz krass: geblitzt werden und bei der Frage nach dem Grund des zu schnellen Fahrens angeben: "ich hatte es eilig" Gaaaaaaaanz großer Fauxpas, das wird schon als Vorsatz ausgelegt!
Bei 40 km/h zu schnell kommt es auf die Umgebung an. Wer mit 90 km/h durch eine eine dicht bebaute Straße fährt, muss erkennen, dass er wesentlich zu schnell ist: Also geht man von Vorsatz aus.Offroader hat geschrieben:genau um das gehts ja worauf ich anspreche....woran soll man anhand eines Beweisfotos welches bei rot über die Ampel, oder bei 40km/h zu schnell, oder Stoppschild usw definieren ob da jetzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit am Werk war?
Genau aus diesem Grund wird wohl keine Behörde auf Vorsatz bestehen (In dubio pro reo)Offroader hat geschrieben: genau um das gehts ja worauf ich anspreche....woran soll man anhand eines Beweisfotos welches bei rot über die Ampel, oder bei 40km/h zu schnell, oder Stoppschild usw definieren ob da jetzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit am Werk war?..am Gesichtsausdruck des Fahrers?
Kommt immer auf den Fall. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gibt es keinen Angeklagten.mazepan hat geschrieben:Genau aus diesem Grund wird wohl keine Behörde auf Vorsatz bestehen (In dubio pro reo)Offroader hat geschrieben: genau um das gehts ja worauf ich anspreche....woran soll man anhand eines Beweisfotos welches bei rot über die Ampel, oder bei 40km/h zu schnell, oder Stoppschild usw definieren ob da jetzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit am Werk war?..am Gesichtsausdruck des Fahrers?