Nö, wer möchte dies schon. Aber dem Privatmann (als Arbeitnehmer oder als Vermieter) wird dies einfach zugemutet, der darf mal eben so 100% in den Wind schreiben und das im Falle von Vermietung sogar über Jahre, bis Vater Staats Gerichte endlich mal was für ihn tun. Der hat keine (wirksamen) Druckmittel, um an sein Geld zu kommen bzw. es zu behalten. Im Gegenteil, der darf dann als Arbeitnehmer seine letzen gezahlten Gehälter dem Insolvenzverwalter wieder rausrücken.okris hat geschrieben:Keiner möchte von uns einfach auf 5% seines Gehaltes verzichten.
Wer oder was kommt als Nächstes mit der zwangsweisen Einzugsermächtigung? Das Ordnungsamt, weil einige Wenige ihre Knöllchen nicht bezahlt haben? Die voraus zu zahlende Bußgeld-Fahrzeugabgabe ala GEZ-2013? Weil man könnte ja rasen, allein nur durch den Besitz des Fahrzeugs begründet...
Wie schon gesagt: als Option gerne, als Zwang niemals! Auf was für rechtlich wackeligen Füßen dieses Zwangskonstrukt steht, merkt man spätestens, wenn man dem FA den Einzugs-Lolly wegnimmt. Da wird nicht mal geplärrt
MfG Alfred