Verfasst: 27. Juli 2004 09:14
Hi,
bei einem Bussgeldbescheid wird es sich wohl um einen Verwaltungsakt (nach §§ 35ff Verwaltungsverfahrensgesetz) der Behörde. Bei Zustellung als eingeschriebener Brief gilt dieser 3 Tage nach Aufgabe bei der Post als zugestellt (§ 4 Verwaltungszustellungsgesetz). Für einen VA hat man nach § 70 Verwaltungsgerichtsordnung einen Monat Widerspruchsfrist. Da die Post Briefe etc. im Schnitt in 2 Tagen zustellt, bleiben Dir die vollen 4 Wochen erhalten. In der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides wird die Widerspruchsfrist ebenfalls genannt.
Tschau,
Sigma
bei einem Bussgeldbescheid wird es sich wohl um einen Verwaltungsakt (nach §§ 35ff Verwaltungsverfahrensgesetz) der Behörde. Bei Zustellung als eingeschriebener Brief gilt dieser 3 Tage nach Aufgabe bei der Post als zugestellt (§ 4 Verwaltungszustellungsgesetz). Für einen VA hat man nach § 70 Verwaltungsgerichtsordnung einen Monat Widerspruchsfrist. Da die Post Briefe etc. im Schnitt in 2 Tagen zustellt, bleiben Dir die vollen 4 Wochen erhalten. In der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides wird die Widerspruchsfrist ebenfalls genannt.
Tschau,
Sigma