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Verfasst: 20. Februar 2005 13:36
von Audianer
Tja, die Leute die`s mit absägen versucht haben, haben in dem Fall im wahrsten sinne des Wortes den "kürzeren" gezogen. :(

Verfasst: 20. Februar 2005 13:45
von Mummelratz
@Krechson

Kann ja sein das ich das Fernabsatzgesetz falsch interpretiere oder nicht richtig verstanden habe, aber für mich stellt sich das so dar: Ich kann als Käufer den Artikel, den ich per Internet erworben habe, bei nicht Gefallen innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurücksenden.

Genau das habe ich als Käufer gemacht. Das die Ware falsch geliefert wurde, ist in diesem Fall für mich als Kunde zweitrangig.

Verfasst: 20. Februar 2005 15:30
von SirsAm
Mummelratz hat geschrieben:Das die Ware falsch geliefert wurde, ist in diesem Fall für mich als Kunde zweitrangig.
Der Unterschied ist: bei Fehllieferung kriegst du das Porto zurück! :wink:

Verfasst: 20. Februar 2005 15:40
von stepos
...ihr könnt ja jetzt noch ein paar Wochen über das Fernabsatzgesetz philosophieren, meine ( abgesägten ) Lifter sind seit zwei Wochen an ihrem Platz und funktionieren tadellos, und da ich nichts zurückschicken mußte, nicht auf mein Geld von Prostyles.de warten muß und nicht die viel teureren Bonrath-Lifter kaufen muß, fühl ich mich nicht so, als wenn ich "den kürzeren gezogen" hätte. 8)
Aber Ihr könnt ja gerne weiter in den Paragraphen wühlen und auf Euer Recht als Kunde pochen, ich hab mich mit der Service-Wüste Deutschland abgefunden, und wenn ich morgen tanke, das Öl kontrolliere und mich an den Liftern erfreue, denk ich an Euch.... :wink:

Verfasst: 8. März 2005 21:36
von renwal
Hat eigentlich schon jemand sein Geld zurückbekommen?
Habe weder die Lifter noch mein Geld bekommen, auch nach mehrfacher Aufforderung nicht.

MfG

renwal

Verfasst: 8. März 2005 22:02
von schax
ich habe 26 Euro bekommen. Da fehlen jetzt also noch die 7 fürs Rückporto auf die ich wohl auch nicht verzichten werde...

Verfasst: 8. März 2005 22:35
von SirsAm
Moin, jo ich habe die 19 euro für die Lifter überwiesen gekriegt; es fehlt jetzt noch 2*7Euro Porto.

Anders als das hier viele machen wollen, werde ich mein Geld einklagen; der Rechtsschutz sei dank.
Um die Sache einfacher zu machen, kann wer will seine Forderungen an mich abtreten; somit wird der Streitwert höher und (m)ein Anwalt hats leichter.
Wer Interesse hat, bitte per PN

Verfasst: 9. März 2005 09:16
von Sillek
Streitet ihr euch echt um 7€? vorallem um Porto, die man selbst beim Versandhaus nicht zurückbekommt, also die man so oder so bezahlen muss?

Verfasst: 9. März 2005 13:11
von diwa68
st das nicht so, dass bei weniger als 40 Euro Warenwert der Versender die Portokosten nicht zurückerstatten muss?

Ciao

dirk

Verfasst: 9. März 2005 17:57
von Sigma
Du vermischst da die Lieferung falscher Ware, mit dem normalen Rücktritt vom Kauf nach Fernabsatzgesetz. Nur bei letzterm hast Du recht.

Tschau,

Sigma