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Verfasst: 11. April 2006 19:08
von jum1
WR = Winterräder

Verfasst: 12. April 2006 08:14
von Lambaetes
blaubaer hat geschrieben: Lt. AGB meines Händlers steht klar und klipp drin, dass ich 4 Wochen an meine Bestellung gebunden bin und mir der Händler eine Bestätigung über die Bestellung in dieser Frist zukommen lassen muss bzw. die Mitteilung darüber, dass er die Bestellung nicht annimmt :wink:
Das ist durchaus fraglich, denn das Landgericht Lüneburg hält in einem verbraucherfreundlichen Urteil die Frist von 4 Wochen für zu lang.

guckstduhier

@jum1
Fiktiv gesprochen:
Es stellt sich die Frage, ob die Auftragsbestätigung ein neuer Antrag ist.
Ein neuer Preis darin könnte nämlich die Ablehnung eines alten Antrags (=Bestellung) sein, zugleich wäre die Auftragsbestätigung ein neuer Antrag. Das steht nämlich in § 150 Abs. 2 BGB (abändernde Annahme eines Antrags).
Würde der Kunde seinerseits diesen neuen Antrag (=Auftragsbestätigung) annehmen, z. B. durch schlichte Zahlung des darin angegebenen Kaufpreises (= konkludente Handlung), wäre ein neuer Kaufvertrag mit diesem niedrigeren Kaufpreis zustande gekommen.

Ist allerdings nur die Meinung eines juristischen Laien.