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Re: LED TFL Einbau

Verfasst: 23. Mai 2010 10:23
von mattheis
hefelump3107 hat geschrieben:Nein hab das Licht nicht an bei Tag, es geht mir nur Darum ob es wirklich erlaubt ist bei Nacht mit eingeschaltetem Abblendlicht und gedimmten TFL zu fahren !!

Du darfst mit dieser Kombination fahren, aber Du musst dein Standlicht deaktivieren / entfernen,
weil dies dann das TFL in gedimmter Variante übernimmt.

Re: LED TFL Einbau

Verfasst: 23. Mai 2010 11:41
von hefelump3107
hm das heisst einfach Birnchen raus ??? wie ist es denn dann mit der Parkleuchtenschaltung recht / links ??

Re: LED TFL Einbau

Verfasst: 23. Mai 2010 12:38
von nidom
meines Wissens nach sind bis zu 4 Positionsleuchten vorne erlaubt, das heißt man müsste die vorhandenen nicht deaktivieren.
Korrigiert mich wenn es nicht so sein sollte.

Re: LED TFL Einbau

Verfasst: 23. Mai 2010 18:20
von Staudt
hefelump3107 hat geschrieben:hm das heisst einfach Birnchen raus ??? wie ist es denn dann mit der Parkleuchtenschaltung recht / links ??
Macht bei mir jetzt die LED

Mit freundlichen Grüßen Staudt

Re: LED TFL Einbau

Verfasst: 23. Mai 2010 21:16
von Basti1982
hefelump3107 hat geschrieben:Nein hab das Licht nicht an bei Tag, es geht mir nur Darum ob es wirklich erlaubt ist bei Nacht mit eingeschaltetem Abblendlicht und gedimmten TFL zu fahren !!
Nachrüstung nach R87 / R48

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:

* Montageort: Fahrzeugfront
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

Nachrüstung nach der R7-Regelung

Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:

* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind.

QUELLE: hier klicken

Re: LED TFL Einbau

Verfasst: 23. Mai 2010 21:33
von Klinke
@Basti

Danke für den aufsschlussreichen und quellsicheren Beitrag. :)

Re: LED TFL Einbau

Verfasst: 23. Mai 2010 23:10
von Basti1982
gerne ;)

Re: LED TFL Einbau

Verfasst: 24. Mai 2010 10:25
von hefelump3107
MOIN MOIN

also das heisst meine Standlichtbirnen dürfen weiter leuchten ??

Re: LED TFL Einbau

Verfasst: 24. Mai 2010 11:54
von Basti1982
So verstehe ich das. Hauptsache R7 und Dimmung der TFL. Wäre dies verboten würde es mich wundern, warum Positionslichter erlaubt sind.

Re: LED TFL Einbau

Verfasst: 26. Mai 2010 12:38
von hefelump3107
So hier mal ein Bild von meinen TFL