Dazu würde ich an deiner Stelle mal den langen Absatz über Lieferung usw. im Vertrag nachlesen.E66-Fan hat geschrieben:Update!
Würde die Möglichkeit bestehen vom Vertrag zurückzutreten? (Nur aus Neugier!)
Im groben steht da, dass du 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins dem eine Aufforderung zur Lieferung stellen. Erst dann kommt der in Verzug. Dann kannst du einerseits Verugsschaden von 5% verlangen oder wenn du wirklich vom Vertrag zurücktreten willst dem Verkäufer wiederrum eine angemessene Frist zu Lieferung geben. Und dann steht da noch vieles vieles mehr.