Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Zur Technik des Octavia II
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Escape
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Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Beitrag von Escape »

Moin, Torsten.

Oha - habe ich nicht zu Ende gedacht... :oops: Und ich fang jetzt lieber nicht an mit 'nem zusätzlichen Schalter am Bremspedal, der erst schaltet, wenn man ein bisschen stärker drückt... :wink:

Gruß Escape
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TorstenW
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Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Beitrag von TorstenW »

Moin,
chevie hat geschrieben:Dann kann man dafür ja keine LEDs nehmen... die sind dann ja nicht gedimmt :-?
Wer erzählt denn sowas? :roll: Was denkst Du, wie die das beim Golf machen (der exakt die gleiche Zentralelektrik drin hat)? :wink:
Du musst nur LEDs finden, die so hell sind wie ein 21 Watt Glühobst.

Grüße
Torsten
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TorstenW
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Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Beitrag von TorstenW »

Moin,

Wenn die Helligkeit für das Bremslicht (also "volle Pulle") ausreichend ist, die Helligkeit für das Rücklicht kannst Du mittels Diagnose in 1%-Schritten von 0 bis 100% (also wieder Bremslicht :wink: ) einstellen.....

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Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Beitrag von doerfchen2 »

zu den "gepimpten" NSL:

StVZO §53d (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

Deshalb darf eine NSL nicht gleichzeitig Bremsleuchte sein...
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Escape
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Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Beitrag von Escape »

doerfchen2 hat geschrieben:...In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen.
Wird die Nebelschlussleuchte als Bremslicht verwendet, steht dies nicht im Gegensatz zu dieser Forderung.

Ist die NSL eingeschaltet, ist sie kein Bremslicht.
Ist die NSL aus, gibt es keine "leuchtende Fläche".
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Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Beitrag von doerfchen2 »

Wenn man sich so etwas einredet, wird es trotzdem nicht legal! :wink:

Genauso wenig, wie TFL auf NSW geschaltet...
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Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Beitrag von doerfchen2 »

Mhhhh....

§ 53d StVZO behandelt ja auch nur die Nebelschlussleuchte und die ist doch bei beiden genannten Autos im Stoßfänger unten, oder?! :wink:
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TorstenW
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Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Beitrag von TorstenW »

Moin,
doerfchen2 hat geschrieben: Genauso wenig, wie TFL auf NSW geschaltet...
Popcorn?! :roll: :rofl:

Grüße
Torsten
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Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Beitrag von Escape »

Yepp, 'ne große Tüte.. 8)
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Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Beitrag von Oberberger »

Mann, da muss man ja studiert haben.....eine meiner W5W-Leuchten im Rücklicht war kaputt, also habe ich sie ersetzt. Als ich dann den Haupt-Lampenträger wieder eingesetzt habe, ging auf einmal keine der 21W-Leuchten mehr, die vorher noch alle in Ordnung waren. OK, denke ich, da war eine kurz vor dem Verschleiß und die Erschütterung hat ihr den Rest gegeben. Also alle durchgepiepst und in der Tat eine defekt. Also neue rein, Lampenträger wieder rein und .... nix geht, alle 3 aus. Hmmm....denk ich, ist denn jetzt auch im A-Brett die Kontrollleuchte an? Da Zündung an war, konnte ich sehen, dass sie an war. Ich Zündung ausgemacht, Zündung wieder an und Warnlampe wieder aus. Also hinters Auto und....die 3 Lampen gehen auch wieder.

Mann , ist das kompliziert mit den modernen Steuergeräten... :lol:
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