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Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Verfasst: 11. Dezember 2009 15:58
von Escape
Moin, Torsten.

Oha - habe ich nicht zu Ende gedacht... :oops: Und ich fang jetzt lieber nicht an mit 'nem zusätzlichen Schalter am Bremspedal, der erst schaltet, wenn man ein bisschen stärker drückt... :wink:

Gruß Escape

Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Verfasst: 11. Dezember 2009 16:20
von TorstenW
Moin,
chevie hat geschrieben:Dann kann man dafür ja keine LEDs nehmen... die sind dann ja nicht gedimmt :-?
Wer erzählt denn sowas? :roll: Was denkst Du, wie die das beim Golf machen (der exakt die gleiche Zentralelektrik drin hat)? :wink:
Du musst nur LEDs finden, die so hell sind wie ein 21 Watt Glühobst.

Grüße
Torsten

Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Verfasst: 15. Januar 2010 10:47
von TorstenW
Moin,

Wenn die Helligkeit für das Bremslicht (also "volle Pulle") ausreichend ist, die Helligkeit für das Rücklicht kannst Du mittels Diagnose in 1%-Schritten von 0 bis 100% (also wieder Bremslicht :wink: ) einstellen.....

Grüße
Torsten

Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Verfasst: 15. Januar 2010 16:26
von doerfchen2
zu den "gepimpten" NSL:

StVZO §53d (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

Deshalb darf eine NSL nicht gleichzeitig Bremsleuchte sein...

Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Verfasst: 15. Januar 2010 16:52
von Escape
doerfchen2 hat geschrieben:...In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen.
Wird die Nebelschlussleuchte als Bremslicht verwendet, steht dies nicht im Gegensatz zu dieser Forderung.

Ist die NSL eingeschaltet, ist sie kein Bremslicht.
Ist die NSL aus, gibt es keine "leuchtende Fläche".

Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Verfasst: 15. Januar 2010 17:07
von doerfchen2
Wenn man sich so etwas einredet, wird es trotzdem nicht legal! :wink:

Genauso wenig, wie TFL auf NSW geschaltet...

Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Verfasst: 15. Januar 2010 17:28
von doerfchen2
Mhhhh....

§ 53d StVZO behandelt ja auch nur die Nebelschlussleuchte und die ist doch bei beiden genannten Autos im Stoßfänger unten, oder?! :wink:

Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Verfasst: 15. Januar 2010 18:59
von TorstenW
Moin,
doerfchen2 hat geschrieben: Genauso wenig, wie TFL auf NSW geschaltet...
Popcorn?! :roll: :rofl:

Grüße
Torsten

Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Verfasst: 15. Januar 2010 19:15
von Escape
Yepp, 'ne große Tüte.. 8)

Re: Anzahl der Glühlampen für normales Rücklicht

Verfasst: 17. April 2011 20:46
von Oberberger
Mann, da muss man ja studiert haben.....eine meiner W5W-Leuchten im Rücklicht war kaputt, also habe ich sie ersetzt. Als ich dann den Haupt-Lampenträger wieder eingesetzt habe, ging auf einmal keine der 21W-Leuchten mehr, die vorher noch alle in Ordnung waren. OK, denke ich, da war eine kurz vor dem Verschleiß und die Erschütterung hat ihr den Rest gegeben. Also alle durchgepiepst und in der Tat eine defekt. Also neue rein, Lampenträger wieder rein und .... nix geht, alle 3 aus. Hmmm....denk ich, ist denn jetzt auch im A-Brett die Kontrollleuchte an? Da Zündung an war, konnte ich sehen, dass sie an war. Ich Zündung ausgemacht, Zündung wieder an und Warnlampe wieder aus. Also hinters Auto und....die 3 Lampen gehen auch wieder.

Mann , ist das kompliziert mit den modernen Steuergeräten... :lol: