Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
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Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
Selbstverständlich darf man mit Standlicht am Tage fahren. Der Richter hat wunderbar richtig die Gesetzeslage interpretiert.
Wenn schlechte Sicht (Regen, Nebel, Dämmerung usw.) nicht dagegen sprechen, darf am Tage mit Standlicht gefahren werden. Ansonsten ist Abblendlicht Pflicht. So stehts im Gesetz. Der Herr Escape kann vielleicht freundlicherweise den entsprechenden Passus hier zitieren, ich finde ihn gerade nicht.
Oh shit, es ist ja schon Februar....ich muß zum TÜV.
Grüßle vom Boe
Wenn schlechte Sicht (Regen, Nebel, Dämmerung usw.) nicht dagegen sprechen, darf am Tage mit Standlicht gefahren werden. Ansonsten ist Abblendlicht Pflicht. So stehts im Gesetz. Der Herr Escape kann vielleicht freundlicherweise den entsprechenden Passus hier zitieren, ich finde ihn gerade nicht.
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Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
Die Diskussion gabs schon mal, ich weiß. Aber: §17 Abs. 2 StVO - "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. [...]"Boe hat geschrieben:Selbstverständlich darf man mit Standlicht am Tage fahren. Der Richter hat wunderbar richtig die Gesetzeslage interpretiert.
Wenn schlechte Sicht (Regen, Nebel, Dämmerung usw.) nicht dagegen sprechen, darf am Tage mit Standlicht gefahren werden. Ansonsten ist Abblendlicht Pflicht. So stehts im Gesetz.
Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
Du solltest vielleicht nicht nur den einen Passus kopieren:
§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
Unter 1 stehen die Vorraussetzungen für 2.
Standlicht ist am Tage nicht verboten, wenn keine Lichtpflicht besteht.
§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
Unter 1 stehen die Vorraussetzungen für 2.

Standlicht ist am Tage nicht verboten, wenn keine Lichtpflicht besteht.
Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
FRAGE dazu! wo kann ich zu 100% sehen ob ich TFL Pin am lichtschalter hab???
1Z Combi 2005 Elegance Ausstattung VFL hab ich.
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Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
antwort dazu: zu 100% unsichtbarBB-233 hat geschrieben:wo kann ich zu 100% sehen ob ich TFL Pin am lichtschalter hab???

im ernst, das geht beim 1z via vcds
wer sowas in deiner nähe anbietet steht hier
macht's gut und danke für den fisch
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Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
@herr b aus w
die endlos diskussion ob mit standlicht (welches korrekterweise begrenzungsleuchten heißt) gefahren werden darf hatten wir hier schonmal, wie so oft ohne ergebnis, da fast alle beratungsresistent zu sein scheinen...
die endlos diskussion ob mit standlicht (welches korrekterweise begrenzungsleuchten heißt) gefahren werden darf hatten wir hier schonmal, wie so oft ohne ergebnis, da fast alle beratungsresistent zu sein scheinen...

macht's gut und danke für den fisch
Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
erstmal danke dafür, da ich aber selbst entscheiden möchte es zu haben oder nicht zu haben, werde ich module verbauen!
des weiteren hab ich von 2 !! skoda autohäusern gehört es gäbe keine rückschreibe codes UND es wären schon mal steuergeräte zerschossen worden^^ klar, man drückt selbst enter, aber wenn tüv ansteht hab ich keine lust jemanden zu suchen der es ausschaltet... module hab ich gleich abgeklemmt^^
bräucht nur den TFL pin am lichtschalter...
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Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
@ bb-233
wenn du das mit den modulen hinkriegst..ich habe da so meine zweifel ob das auch funzt (liegt wohl am canbus, frag mal torstenw ob und wie das geht/gehen könnte) aus erfahrung kann ich dir sagen das es mit dem tüv keine probleme gibt, habe vor 2 wochen die plakette erneuert, ohne probs
alternativ gibt es ja noch die scandinavien variante
wenn du das mit den modulen hinkriegst..ich habe da so meine zweifel ob das auch funzt (liegt wohl am canbus, frag mal torstenw ob und wie das geht/gehen könnte) aus erfahrung kann ich dir sagen das es mit dem tüv keine probleme gibt, habe vor 2 wochen die plakette erneuert, ohne probs
alternativ gibt es ja noch die scandinavien variante
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Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
Jau, dann verbau Du die Module. Aber einfaches Abklemmen Selbiger reicht beim TÜV eben nicht aus, denn alle Lämpchen und Lampen, die sichtbar sind müssen auch funktionieren. Deshalb neben dem Abklemmen auch bitte schwarz abkleben, sonst gibts in der Regel keine Paklette.
Grüßle vom Boe
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