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Verfasst: 8. Juli 2005 11:36
von funtom69
ja, aber der fzg.-halter ist/war doch ein anderer
Verfasst: 8. Juli 2005 11:40
von Homer J. Simpson
Wenn ich den Wagen jetzt aber auf meinen Namen umschreiben lasse,
dann ändert sich doch nur der Fahrzeughalter aber nicht der Versicherungsnehmer. Und als Versicherungsnehmer bin ich doch
auch beim Straßenverkehrsamt registriert, oder?
Verfasst: 8. Juli 2005 12:47
von funtom69
Homer J. Simpson hat geschrieben:Wenn ich den Wagen jetzt aber auf meinen Namen umschreiben lasse,
dann ändert sich doch nur der Fahrzeughalter aber nicht der Versicherungsnehmer. Und als Versicherungsnehmer bin ich doch
auch beim Straßenverkehrsamt registriert, oder?
bei neuanmeldung stand auf der vers.-bestätigung herr x als halter und herr y als vers.-nehmer.
beim amt und der vers. so gemeldet.
wenn jetzt aber auch nur 1 detail geändert wird, muß das im vers.-vertraggeändert werden. und mit der vers.-bestätigung (doppelkarte)
bekommt das str.-verk.-amt die bestätigung, daß alles seine richtigkeit hat. egal wer fzg.-halter ist, oder war.
das amt VERLANGT von der versicherung eine BESTÄTIGUNG.
sonst würde ich morgen zum amt gehen und sagen melden se mal dem homer seinen wagen auf mich um...grins
!
Verfasst: 8. Juli 2005 13:18
von derrick
Funtom69 Du Dussel, ich würde doch schon zum amt gehn und das Auto auf mich melden - wenn ich denn den BRIEF hätte ...
Hast Du den Brief oder kannst Du den besorgen ??
Verfasst: 8. Juli 2005 15:05
von Homer J. Simpson
sonst würde ich morgen zum amt gehen und sagen melden se mal dem homer seinen wagen auf mich
Ja, aber nur, wenn Du jetzt der Versicherungsnehmer wärs, und den Fahrzeugbrief hättest.
Da der Fahrzeughalter auch im Versicherungsvertrag vermerkt ist
(das hatte ich bisher nicht bedacht), ist es natürlich logisch den
Versicherungsvertrag mit Hilfe einer Doppelkarte ändern zu lassen.
Also ich nehme alles zurück.
Gruß
Homie
Re: 15 % Nachlass mit Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 3. August 2010 22:16
von Danilo
Ich möchte das nochmal kurz ausgraben, auch wenn der Thread uralt ist: alle Händler sagen mir ausdrücklich das die Zulassung über meinen Vater erfolgen MUSS. Da das Auto bar bezahlt wird ist mir und ihm wurscht wer unterschreibt. Aber Halter wäre trotzdem gern ich. Wer hat konkret positive Erfahrungen diesbezüglich und kann mir bei der Argumentation helfen? Danke schonmal!
Re: 15 % Nachlass mit Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 4. August 2010 05:57
von LuckyMan
Moin Moin...
Das funktioniert nicht, da Skoda eine Kopie des Fahrzeugbriefes an Skoda schicken muß, um irgendwas zurückzubekommen. Natürlich ist es dir unbenommen das Auto hinterher sofort umzumelden, aber es ist nicht erlaubt und der Schwerbehinderte muß das unterschreiben. Sollte Skoda, wie auch immer, das mitbekommen, dann können sie die 15 % zurückfordern.
Also...ich würde den Wagen 6 Monate auf deinen Vater anmelden und danach auf deinen Namen ummelden...fertig...
Re: 15 % Nachlass mit Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 4. August 2010 06:13
von Danilo
Ok danke!
Re: 15 % Nachlass mit Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 4. August 2010 11:58
von Lirrebaecher
Ich würde allerdings versuchen mit Verhandeln und entsprechenden Vergleichsangeboten mehr als die 15% Nachlass zu erreichen. Ich hatte letztes Jahr auch in Erwägung gezogen das neue Auto über meinen Vater mit 15%-Beh.-Nachlass zu kaufen, bin dann aber beim 'normalen' Verhandeln auf 17,5% gekommen und habe direkt auf meinen Namen gekauft.
Gruß Björn
Re: 15 % Nachlass mit Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 4. August 2010 12:44
von Octi2000
So isses, man bekommt mehr als 15 % und braucht diesen Behinderten-Bödsinn nicht, es sei denn man ist des handels völlig unfähig.