Falsche Auslegung.mlgg hat geschrieben: ergo bedeutet das, wenn das esp (sofern vorhanden) eingreift, hast du gegen obigen § verstoßen.
Wer stellt denn fest, ob ich trotz eines erfolgten ESP-Regeleingriffs nicht auch in der Lage gewesen wäre, die Fahrsituation ohne ESP zu kontrollieren, ohne die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren?
Ein (kontrolliert) ausbrechendes Heck kann man auch provozieren; sofern ich vorher weiß, dass es ausbricht, kann ich mich auch auf die Situation einstellen.
ESP im Octavia regelt IMHO viel zu früh, von verlorener Kontrolle kann da keine Rede sein. (was wohl dem i.d.R. höheren Alter des durchschnittlichen Fahrzeugführers geschuldet ist, bei u.a. BMW sieht das ganz anders aus.)