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Re: Tempolimit

Verfasst: 9. November 2007 11:26
von w0tan
mlgg hat geschrieben: ergo bedeutet das, wenn das esp (sofern vorhanden) eingreift, hast du gegen obigen § verstoßen.
Falsche Auslegung.

Wer stellt denn fest, ob ich trotz eines erfolgten ESP-Regeleingriffs nicht auch in der Lage gewesen wäre, die Fahrsituation ohne ESP zu kontrollieren, ohne die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren?

Ein (kontrolliert) ausbrechendes Heck kann man auch provozieren; sofern ich vorher weiß, dass es ausbricht, kann ich mich auch auf die Situation einstellen.

ESP im Octavia regelt IMHO viel zu früh, von verlorener Kontrolle kann da keine Rede sein. (was wohl dem i.d.R. höheren Alter des durchschnittlichen Fahrzeugführers geschuldet ist, bei u.a. BMW sieht das ganz anders aus.)

Re: Tempolimit

Verfasst: 9. November 2007 11:40
von mlgg
falsch, wenn es zum unfall gekommen ist (und dabei ist es egal ob mit oder ohne esp) ist das ein verstoß nach § 3 abs. (1). da der fahrzeugführer sein fahrzeug nachgewiesenermaßen nicht unter kontrolle hatte. sonst wäre der unfall ja vermeidbar gewesen (standard argumentation der gerichte und versicherungen). und nur das wollte ich damit ausdrücken.
selbst wenn esp vorhanden ist, und das fahrzeug ausbricht hast du das kfz nicht mehr unter kontrolle und somit greift wieder § 3 abs. (1). wir reden hier vom strassenverkehr, nicht von rennveranstaltungen, stuntshows oder ähnlichem.
natürlich kannst du das ausbrechen auch provozieren, aber das gehört auf eine abgesperrte strecke, nicht auf öffentliche straßen. im rennsport ist es sogar üblich im drift in die kurve zu gehen, da die geschwindigkeit nicht so stark runtergebremst werden muß. hier ist ein esp eher hinderlich (es sei denn du willst nicht gewinnen :wink: und dafür ohne kratzer ins ziel kommen. is aber aus meine erfahrung eher ungewöhnlich) das stimmt.

Re: Tempolimit

Verfasst: 9. November 2007 11:59
von Mackson
Gegen §3 StVO verstößt man ganz klar, wenn ESP im Eingriff ist (ohne zutun Dritter). Man war dann nämlich schlichtweg zu schnell unterwegs. Punkt. Steht in jedem ungeliebten Polizeiprotokoll bei der Unfallaufnahme (wenn kein Dritter der Unfallverursacher war). Das ist mal ein Punkt wo der juristische Wahnsinn in D zufällig die Realität wiederspiegelt.

Gruß M.

Re: Tempolimit

Verfasst: 9. November 2007 12:11
von Escape
1. Unfälle sind nicht ausschließlich auf die verlorene Kontrolle über das Fahrzeug zurückzuführen. Verlorene Selbstkontrolle spielt auch eine große Rolle.

2. Ein ESP-Eingriff stellt an sich keine Verletzung der StVO dar. Ein kontrollierter Drift oder das "Hängen" im ABS bei einer Abfahrt auf glatter Straße entsprechen sogar definitiv dem zitierten Paragraphen: Er hat seine Geschwindigkeit ... seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. ESP gehört zu den Eigenschaften des Fahrzeugs.

3. ESP ist sicher hilfreich, es arbeitet im Rahmen der Physik und erweitert sie nicht. ESP macht den Grenzbereich für den Alltagsfahrer kontrollierbarer. ESP kann die Sicherheit allerdings nur dann erhöhen, wenn die eigenen Grenzen nicht ausgeweitet werden. Gurt, Airbag und ABS retten Leben, haben aber auch manchen dazu verführt, sich zu sicher zu fühlen. Bei einer allgemeinen Verbreitung von ESP ist ebenso damit zu rechnen. Also, um es kurz und provokant zu machen: ESP rettet das Leben vernünftiger Fahrer, die unvorhergesehen in Grenzbereiche geraten. ESP rettet nicht das Leben vernunftloser Raser und leider auch nicht das ihrer Opfer.

Zum Glück sind die vernünftigen Fahrer in der Überzahl. Nur ihre fahrerische Kompetenz könnte gesteigert werden...

Schönes Wochenende wünscht
Escape

Re: Tempolimit

Verfasst: 9. November 2007 12:14
von Heinju
w0tan hat geschrieben:


ESP im Octavia regelt IMHO viel zu früh, von verlorener Kontrolle kann da keine Rede sein. (was wohl dem i.d.R. höheren Alter des durchschnittlichen Fahrzeugführers geschuldet ist, bei u.a. BMW sieht das ganz anders aus.)
Den Satz solltest du mal näher erklären!

Re: Tempolimit

Verfasst: 9. November 2007 12:33
von mlgg
@escape:
zu 1. stimmt nur teilweise, wenn der fahrer die kontrolle (ob über das fahrzeug oder über sich)nicht verloren hätte, wäre es nicht zum unfall gekommen. wäre das fahrzeug (oder der fahrer) unter kontrolle gewesen, hätte der unfall abgewendet werden können.
zu 2. auch wenn der esp eingriff ohne folgen (unfall) bleibt, ist es per definition eine verletzung nach § 3 abs. (1). der eingriff war nötig da der fahrzeugführer die kontrolle über das fahrzeug verlor. sollten just in dem moment die blau-silbernen hinter dir sein, kannst du darauf wetten das du zu einer "verkehrskontrolle" rausgezogen wirst. (mit entsprechenden bußgeld wg. einer owi)
zu 3. stimmte ich dir vollkommen zu. der fahrer glaubt das fahrzeug sei mit den helferlein sicherer ("gefühlte" sicherheit) und geht deswegen "forscher" mit dem fahrzeug um. und verletzt damit §1 abs. (2) stvo.

ahoi

Re: Tempolimit

Verfasst: 9. November 2007 12:46
von Benchen84
@ mlgg

zu 2. Bei uns sind die noch grün-weiß :wink: krieg ich dann trotzdem auf´n Sack? :lol:

Vielleicht wäre es mal angebracht, wieder zum Thema zu kommen...Irgendwie ist des zur Zeit ne Krankheit.
In nem anderen Fred, wird über die Länge des besten Stücks diskutiert, statt das Thema zu bereden (oder beschreiben)...
Komisch, komisch... Spüre auch schon so ne leichte Wärme an der Stirn... :wink:

Re: Tempolimit

Verfasst: 9. November 2007 12:52
von mlgg
@benchen:

hoffentlich nicht, denn: wer andern in den hoden beißt, ist böse meist.......
war übrigens gestern bei dir in der nähe (passau) hatte aber noch das alte auto dabei, und für ne weiswurscht wars zu spät :wink:
bitte btt
ahoi

Re: Tempolimit

Verfasst: 9. November 2007 13:33
von Escape
Wozu brauchen wir noch ein Tempolimit? Schaut euch die Spritpreise an und klebt euch 'nen Zettel mit dem Preis ans Tacho. Oder an den BC. Das bremst dann schon gewaltig.* Und wer meint, der Spaß sei den Expresszuschlag wert, unterstützt unser Staatswesen freiwillig gewaltig. Manchmal auch zusätzlich durch Übersehen grauer Kästen oder zweifarbiger Wege- äh -aufpasser. Mit "Spenden"bestätigung und Fotodoku! Na, das hat doch einen Applaus verdient! :rofl:

Nur bitte: bringt nicht euer Leben in Gefahr oder das eurer Autobahnmitbenutzer. Hupt nicht, drängelt nicht, seid lieb zueinander :lol: Und achtet die StVO, andere könnten sich darauf verlassen...
predigt Escape

*Falls jemand des Rechnens nicht mächtig ist oder wegen zu hohen Tempos abgelenkt wäre, liefere ich gern eine Tabelle mit den wesentlichen Vergleichswerten... :wink:

Re: Tempolimit

Verfasst: 9. November 2007 13:55
von mlgg
sic est!