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Verfasst: 3. Dezember 2006 19:04
von magic62
Ausserdem braucht das licht einige zeit zum "warm" werden.

Dieses ein und ausschalten ist auch der grund weshalb ich mein leaving home ausgeschaltet habe. :wink:

Verfasst: 3. Dezember 2006 20:15
von Mackson
So ist es nun auch wieder nicht. Beste Beispiele für Fernlicht mit separatem Brenner sind Pheaton, A8 und best. A6-Modelle.

Gruß M.

Verfasst: 5. Dezember 2006 14:02
von Master68
Ok, die Frage wollte ich schon lange mal stellen: Was genau unterscheidet denn das "Xenon Fernlicht" vom "Xenon Abblendlicht"? Was ist in der Ansteuerung bei "Original Bi-Xenons" anders?

Mein O2 hat schon Xenon drin aber eben nur die "normalen Abblend Xenons". Viel mehr würde mich aber eigentlich das Xenon beim Fernlich interessieren - kann man das denn irgendwie nachrüsten? LWR und SRA sind ja wegen dem normalen Xenon schon da (und bei Fernlicht eigentlich sowieso egal) - somit sollte sich die Betriebserlaubnis dadurch auch nicht ändern.

Verfasst: 5. Dezember 2006 19:05
von Dr. PuuhBaer
Master68 hat geschrieben:LWR und SRA sind ja wegen dem normalen Xenon schon da (und bei Fernlicht eigentlich sowieso egal) - somit sollte sich die Betriebserlaubnis dadurch auch nicht ändern.
Falsch. Der Scheinwerfer wurde in der (und nur in der!) Version getestet und zugelassen, wie er vom Hersteller (als Bestandteil des Fahrzeugs) ausgeliefert wurde. Sobald du irgendwas an den Scheinwerfern änderst, also z. B. das Einsetzen eines Xenon-Brenners als Fernlicht, so erlischt die Betriebserlaubnis des Wagens, es sei denn, du bekommst es vom TÜV eingetragen, was ich allerdings bezweifele...
Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes 8 )
einer Scheinwerferreinigungsanlage
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

Die Scheinwerfer müssen

für Gasentladungslampen geeignet
in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
In Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt Kontakt mit unseren Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen. Und das ist an allen DEKRA Standorten in ganz Deutschland möglich.

Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3...36&_language=de
Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.


Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig, da nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.

Wir wollen, dass Sie sicher fahren.

Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR

Quelle: http://www.tuev-nord.de/21868.asp

Verfasst: 5. Dezember 2006 20:22
von Luckskay
so so jetzt muss ich was anders finden was ich am 02 machen kann :-(.

ich frage mich wann bekommt ein Octavia BI Xenon? sogar ein neuer Leon hat Bi Xenon.......
das unterscheidet uns mit Audi und VW.

Verfasst: 5. Dezember 2006 21:58
von Master68
PuuhBaer hat geschrieben:
Master68 hat geschrieben:LWR und SRA sind ja wegen dem normalen Xenon schon da (und bei Fernlicht eigentlich sowieso egal) - somit sollte sich die Betriebserlaubnis dadurch auch nicht ändern.
Falsch. Der Scheinwerfer wurde in der (und nur in der!) Version getestet und zugelassen, wie er vom Hersteller (als Bestandteil des Fahrzeugs) ausgeliefert wurde. Sobald du irgendwas an den Scheinwerfern änderst, also z. B. das Einsetzen eines Xenon-Brenners als Fernlicht, so erlischt die Betriebserlaubnis des Wagens, es sei denn, du bekommst es vom TÜV eingetragen, was ich allerdings bezweifele...
Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes 8 )
einer Scheinwerferreinigungsanlage
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

Die Scheinwerfer müssen

für Gasentladungslampen geeignet
in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
In Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt Kontakt mit unseren Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen. Und das ist an allen DEKRA Standorten in ganz Deutschland möglich.

Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3...36&_language=de
Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.


Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig, da nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.

Wir wollen, dass Sie sicher fahren.

Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR

Quelle: http://www.tuev-nord.de/21868.asp

Hmmm... also all das sehe ich nicht verletzt, wenn der Scheinwerfer schon Xenon Abblendlicht hat und nur das Fernlicht zusätzlich auf Xenon umgerüstet wird...

Nehmen wir mal an, der TÜV würde sein ok geben: Wäre es technisch ohne größeren Aufwand möglich? Gibt's "Xenon Birnen", die man in normale Halo Fassungen bauen kann?

Verfasst: 5. Dezember 2006 23:53
von Dr. PuuhBaer
Das Zitat oben war doch wohl eindeutig, oder?

Nein, diese gibt es eben nicht und daher wird dir der TÜV nie sein OK geben. Für das Fernlicht ist eine H1 (oder war es H7??) Halogen-Lampe vorgesehen und da es keinen Xenon-Brenner mit dieser Fassung gibt, führt eine nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Was verstehst du daran nicht? :evil: :motz:

Verfasst: 6. Dezember 2006 09:16
von Mackson
Luckskay hat geschrieben:...ich frage mich wann bekommt ein Octavia BI Xenon? sogar ein neuer Leon hat Bi Xenon.......
Wenn man bedenkt, das es bei den vorhergehenden Seatmodellen gar kein Xenon gab, ist der Schritt zu Bi-Xenon schon gewaltig. Naja, ist wohl eine Kostenfrage. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob ein Bi-Xenon-SW im Endeffekt nicht preiswerter ist als die zusätzlich verbaute H1-Birne für's Fernlicht.

Gruß M.

Verfasst: 6. Dezember 2006 10:22
von Arno
PuuhBaer hat geschrieben:......... Für das Fernlicht ist eine H1 (oder war es H7??) Halogen-Lampe vorgesehen ......
Fernlicht is H1, ja!
Abblendlicht ist H7.

Ciao, Arno

Verfasst: 31. Dezember 2006 14:39
von Marmi
Hi Jungs,

also ich verfolge mit größter Spannung diesen Thread da ich (und vielleicht auch einige andere) auch mit dem Gedanken spiele, mir Xenon-Licht nachzurüsten.

Wäre es nicht möglich, dass man mal abschließend eine knappe Zusammenfassung (vielleicht auch in die Kategorie Projekte und Umbauten beim O2) hier einstellt, also

- welche Teile für die Nachrüstung von Xenon benötigt werden + Teilenummern + Kosten
- wie diese nachgerüstet werden (automatische Leuchtweitenregulierung z.Bsp.)
- Was wo wie umzuprogrammieren ist

Das wäre große klasse und würde nicht immer so seitenlange Diskussionen ;-) über Xenon schaffen.

Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr 2007.

Gruß
Marcus