Nützliche Steuerhinweise:
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Re: Nützliche Steuerhinweise:
Ich weis gar nicht warum ihr euch so aufregt schlieslich heist die Pendlerpauschale so weil sie für pendler ist. Die kriegt jeder egal wie er zur arbeit kommt. Schlieslich kostet auch ein ÖPNV-Ticket Geld!
- matzep
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Re: Nützliche Steuerhinweise:
Hat eigtl schon jemand was von Finanzamt gehört bzw einen Bescheid bekommen? Hier in Hessen sollen ja Mitte Januar die ersten verschickt werden.
MfG
Matze
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- Black RS
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Re: Nützliche Steuerhinweise:
Könnte vielleicht für den ein oder anderen von Bedeutung sein. Auf alle Fälle Steuerbescheide offen halten!!
Arbeitszimmer: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots ab dem VZ 2007 (BFH)
Der BFH hat ernstliche Zweifel daran geäußert, ob das ab 2007 geltende Verbot, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abzuziehen, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, verfassungsgemäß ist (BFH, Beschluss v. 25.8.2009 - VI B 69/09; veröffentlicht am 16.9.2009).
Hintergrund: Im entschiedenen Fall ging es um Arbeitszimmer von Lehrern, denen kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Seit dem Veranlagungszeitraum 2007 sind Aufwendungen für ein beruflich/betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer nur noch steuerlich abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen bildet (§ 9 Abs. 5 Satz 1 i.V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Arbeitszimmerkosten von Lehrern, bei denen der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit regelmäßig in der Schule liegt, sind nach dieser Regelung grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig. Gleichwohl hat der BFH nun in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren - ohne Präjudiz für die Hauptsache - entschieden, dass bei einem Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten im Lohnsteuerermäßigungsverfahren zu berücksichtigen sind.
Hierzu führte der BFH weiter aus: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung, da die Frage, ob § 9 Abs. 5 Satz 1 i.V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG verfassungsmäßig ist, in der Literatur kontrovers diskutiert wird und zu unterschiedlichen Entscheidungen der Finanzgerichte geführt hat. Der BFH hat deshalb die Interessen des Antragstellers und des von Steuereinnahmen abhängigen Gemeinwesens gegeneinander abgewogen. Dabei ist er zu dem Ergebnis gelangt, dass jedenfalls im Streitfall dem Interesse des Steuerpflichtigen an einem - möglicherweise nur vorläufigen -Werbungskostenabzug ein überwiegendes öffentliches Interesse, insbesondere das Interesse an einer geordneten Haushaltsführung, nicht entgegensteht.
Anmerkung: Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung selbst hat sich der BFH nicht geäußert. Diese Fragestellung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Ahoi! Black RS
Arbeitszimmer: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots ab dem VZ 2007 (BFH)
Der BFH hat ernstliche Zweifel daran geäußert, ob das ab 2007 geltende Verbot, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abzuziehen, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, verfassungsgemäß ist (BFH, Beschluss v. 25.8.2009 - VI B 69/09; veröffentlicht am 16.9.2009).
Hintergrund: Im entschiedenen Fall ging es um Arbeitszimmer von Lehrern, denen kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Seit dem Veranlagungszeitraum 2007 sind Aufwendungen für ein beruflich/betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer nur noch steuerlich abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen bildet (§ 9 Abs. 5 Satz 1 i.V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Arbeitszimmerkosten von Lehrern, bei denen der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit regelmäßig in der Schule liegt, sind nach dieser Regelung grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig. Gleichwohl hat der BFH nun in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren - ohne Präjudiz für die Hauptsache - entschieden, dass bei einem Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten im Lohnsteuerermäßigungsverfahren zu berücksichtigen sind.
Hierzu führte der BFH weiter aus: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung, da die Frage, ob § 9 Abs. 5 Satz 1 i.V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG verfassungsmäßig ist, in der Literatur kontrovers diskutiert wird und zu unterschiedlichen Entscheidungen der Finanzgerichte geführt hat. Der BFH hat deshalb die Interessen des Antragstellers und des von Steuereinnahmen abhängigen Gemeinwesens gegeneinander abgewogen. Dabei ist er zu dem Ergebnis gelangt, dass jedenfalls im Streitfall dem Interesse des Steuerpflichtigen an einem - möglicherweise nur vorläufigen -Werbungskostenabzug ein überwiegendes öffentliches Interesse, insbesondere das Interesse an einer geordneten Haushaltsführung, nicht entgegensteht.
Anmerkung: Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung selbst hat sich der BFH nicht geäußert. Diese Fragestellung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
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Ich werde laufen und ich werde stark sein - das verspreche ich dir!
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Re: Nützliche Steuerhinweise:
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Re: Nützliche Steuerhinweise:
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Re: Nützliche Steuerhinweise:
Soli von Gericht in Frage gestellt. Klick.
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Re: Nützliche Steuerhinweise:
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Re: Nützliche Steuerhinweise:
Hab gestern im Radio gehört der Soli soll jetzt abgeschafft werden. Chancen stehen wohl recht gut und man sollte wenn man seinen nächsten Ausgleich erhält pauschal Einspruch einlegen und das Verfahrenruhend stllen. Sonst bekommt man nichts und muss bis dahin eh weiter bezahlen. Achja das endgültige Urteil soll in ca 1 Jahr erst dann kommen, da es jetzt zum nächsten Gericht geht.
Octavia 1 RS Combi in Black Pearl mehr Infos und Bilder gibt´s in der Uservorstellung
http://www.octavia-forum.de/forum/viewt ... 43&t=26809
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Re: Nützliche Steuerhinweise:
Sind wir doch mal realistisch. Es hängt einfach zu viel Geld am Soli. Selbst wenn der vom BVG als verfassungswidrig eingestuft wird, dann bestimmt nicht zurückwirkend.
- Black RS
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Re: Nützliche Steuerhinweise:
Hmm? Das dachte ich bei dem Streitpunkt "Fahrten Wohnung Arbeitsstätte auch"!neuhesse hat geschrieben:Sind wir doch mal realistisch. Es hängt einfach zu viel Geld am Soli. Selbst wenn der vom BVG als verfassungswidrig eingestuft wird, dann bestimmt nicht zurückwirkend.
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