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Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Verfasst: 21. Juni 2010 16:56
von dickesb
Hallo Tinsche84,
das der Weg gerade war habe ich gesehen - wie die Sicht für den Fahrer (Bewuchs etc.) wirklich ist - das gibt Google nun auch nicht her.
Auch wenn Du eine eher schlechte Meinung vom Unfallgegner hast - aber auch er kann/wird sich einen Anwalt nehmen. Und bei einer möglichen Verhandlung stehen aus meiner Sicht zwei Aspekte im Mittelpunkt:
1. Charakter des Weges
Dieser kann zwar öffentlich nutzbar sein (einen Namen hat er zumindest laut Google nicht - wie sieht die Beschilderung eigentlich aus?), aber vom Charakter (einspurig, Grasweg) kann er vom Gericht als rein privater Anliegerweg eingestuft werden. Das könnte dazu führen, dass die gleichen Regelungen wie bei einem privaten Supermarktparkplatz angewendet werden (z.B. gilt da nicht zwingend rechts vor links) - jeder trägt eine Mitschuld (und bleibt somit auf seinem Schaden sitzen).
2. Geschwindigkeit
Du hast Dir gerade anhand des Zitats begründet, dass Du auf diesem Weg zurecht 50 km/h fahren darfst. Unabhängig von Punkt 1 (denn dann gilt Schrittgeschwindigkeit) könnte das Gericht feststellen, dass in dieser Umgebung max. 20 km/h zulässig wären (z.B. auch um die "Bälger" des Unfallgegeners zu schützen). Und man wird mittels Gutachten bzw. anhand des Schadensbildes feststellen, wie schnell Du und Dein Unfallgegener (den ich ja gar nicht von seiner Schuld freisprechen will) etwa gefahren seid.
Die Maße der Bucht (die ja bei 20 m Tiefe vielleicht auch 20 m breit ist?) wird in diesem Zusammenhang auch eine Rolle spielen - zu welchem Zeitpunkt konnte man den Unfallgegener sehen?

Für mich ist jetzt hier Schluss - ich wünsch Dir nochmals viel Glück und Erfolg vor Gericht. Sieh einem Frischling wie mir nach, der die Euphorie um Wertausgleich und neues Auto etwas eindämmen wollte. Es ist nicht persönlich gemeint.

PS:
Gibt es hier keinen "Bier-Smile"?

Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Verfasst: 21. Juni 2010 17:02
von Ente Nr.6
So wie du das schreibst hört sich das an als ob du das öffter machst :lol: Soviele Punkte die man da heranziehen kann.Ich kann nur staunen was du so alles weißt :wink: und jeder kann doch sein Meinung sagen egal wieviele Beiträge er geschrieben hat

Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Verfasst: 21. Juni 2010 20:44
von Tinsche84
dickesb hat geschrieben: 1. Charakter des Weges
Dieser kann zwar öffentlich nutzbar sein (einen Namen hat er zumindest laut Google nicht - wie sieht die Beschilderung eigentlich aus?),
Der Weg gehört der Stadt Alsfeld, ist derzeit noch nicht erschlosen (kann aber noch kommen, da einige Grundstücke Bauland sind, die dort angrenzen) - sprich es gilt die Regelung rechts vor links. Daran besteht von keiner Seite ein Zweifel.

dickesb hat geschrieben:2. Geschwindigkeit
Du hast Dir gerade anhand des Zitats begründet, dass Du auf diesem Weg zurecht 50 km/h fahren darfst. Unabhängig von Punkt 1 (denn dann gilt Schrittgeschwindigkeit) könnte das Gericht feststellen, dass in dieser Umgebung max. 20 km/h zulässig wären

Da kommen wir dann wieder mehr oder weniger zurück zu Punkt 1, dem Charakter des Weges. Dieser ist nämlich mit keinem einzigen Schild gekennzeichnet, weder mit Straßennamen, noch Geschwindigkeitsbegrenzung, noch Privatweg, noch Einfahrt verboten, oder oder oder.
In diesem Falle darf ich da 50km/h fahren (womit ich nicht sage dass ich das getan habe) und habe den kompletten Weg von oben bis unten Vorfahrt.

dickesb hat geschrieben:Die Maße der Bucht (die ja bei 20 m Tiefe vielleicht auch 20 m breit ist?) wird in diesem Zusammenhang auch eine Rolle spielen - zu welchem Zeitpunkt konnte man den Unfallgegener sehen?

Ich kann die Bucht ca. 10 Meter vorher einsehen für 2 Meter einsehen. Aus der Bucht kann man den Weg nur einsehen wenn man mehr oder weniger schon drauf steht, noch ein Grund mehr anzuhalten, satt rauszufahren mit dem Prinzip "wird schon keiner kommen" - Das gleiche gilt im übrigen auch für den Blick in Fahrtrichtung...
dickesb hat geschrieben: ich wünsch Dir nochmals viel Glück und Erfolg vor Gericht.
Ich denke nicht dass es soweit kommen wird, bzw. dass sich ein arbeitloser Russe mit einem Verkehrsrechtschutz eingedeckt oder sich einen Anwalt leisten kann.

In diesem Sinne, einen schönen Abend

Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Verfasst: 23. Juni 2010 09:10
von Der Thüringer
Nur mal so neben bei: wenn ich irgendwo ausparke, und kann es nicht einsehen, dann muß ich mich einweisen lassen, allerdings nur weil die Eltern im Garten sitzen und "Wodka saufen", gibt es kein Grund & auch kein Recht der Welt deren Blagen zu überollen! :wink:
Ich wünsche Dir aber trotzdem, daß Du glimpflich aus dieser Sache raus kommst!

Gruß!

Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Verfasst: 23. Juni 2010 10:15
von Tinsche84
Wo steht dass ich vor hatte die Bälger zu überrollen?
Die waren hinter Gittern, im Garten, da wo sie hingehören. Naja, eigentlich gehören die in die mongolische Steppe. Aber das ist ein anderes Thema

Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Verfasst: 23. Juni 2010 10:51
von dickesb
@tinsche84
Dein Ton :o veranlasst mich doch noch zu einer Anmerkung:
Unterschätze andere Menschen nicht, ob sie Russen und/oder arbeitslos oder sonstwas sind - vielleicht hat er doch eine Rechtsschutzversicherung....
Es reicht aber ein aufmerksamer Sachbearbeiter bei der gegnerischen Versicherung: Unfall zweier Anlieger auf einem Anliegerweg, aber mehr als 9000,- EUR Fremdschaden? Als Anlieger sollte beiden Unfallgegenern die übersichtliche Stelle/Bucht bekannt sein - und entsprechend angemessen handeln, haben beide aber nicht.
Wenn dieser Sachbearbeiter seinen Chef überzeugt - für 9000,- EUR Ersparnis lohnt es schon die Rechtsabteilung einzubeziehen. Da muss der Russe u.U. nicht mal was tun (und kann weiter Deine Steuergelder versaufen :wink: ). Der Ausgang einer möglichen Verhandlung ist eher ungewiss.
Und noch eins: In Berufung gehen Rechtsschutzversicherung ungern.

@Thüringer
Die Pflicht zur Einweisung sehe ich an dieser Stelle nicht. Der Weg ist öffentlich, aber keine Durchgangsstraße und ist den Unfallgegnern bekannt. Das Sichtfeld beträgt immerhin 10 m - der Ausparkende muss sehr vorsichtig sein (was er sicher nicht war), aber er kann auch auf die Rücksicht des Durchfahrenden vertrauen.

Aber nun ist hier wirklich Schluss für mich. Ein Unfall ist immer ärgerlich, aber alle Beteiligten sind ohne gesundheitlichen Schaden geblieben und Blech lässt sich reparieren.
Ich würde mich freuen, wenn Du uns sachlich auf dem laufenden hältst.

Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Verfasst: 9. Juli 2010 11:32
von Domino
any News?

Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Verfasst: 9. Juli 2010 17:30
von Tinsche84
Ja :D

Hab mein Auto heute (nach genau 30 Tagen) wieder aus der Werkstatt bekommen... Man sieht nüscht mehr, wie neu und das Beste - es muss ein anderes Lenkgetriebe verbaut worden sein. Der gute lenkt sich 10 mal leichter als vorher, war vorhin sehr erstaunt...

Aber bezüglich Kostenregelung gibt es nichts neues :-(

Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Verfasst: 12. Juli 2010 21:41
von Domino
na dann erst mal "glückwunsch"

zum rest, wirst du uns doch auf dem laufenden halten oder? :wink:

Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Verfasst: 14. Juli 2010 22:12
von Tinsche84
News: Wagen geht am 26.7. wieder in die Werkstatt. Meine überschwengliche Freude legte sich abends mit einem Schlag, nämlich als die Sonne verschwunden war. Da sah ich das Elend. Die Lackiererei hatte wohl die falsche Lacknummer. Die neuen Teile sind eine Idee heller. Also das ganze noch mal von vorn...