Kneeslider hat geschrieben:Ich mache mir allmählich Sorgen. Mein O² wurde in der 30. KW gebaut (ist bestätigt!), ist beim Händler aber laut Telefonat von heute morgen (KW 34) noch nicht in Sicht, ja noch nicht mal auf der Transportliste angekündigt.
Ich lese hier im Tread, das schon O² aus der 32 KW aktuell zur Auslieferung kommen.
Was den Verbleib des Wagens angeht zuckt mein
mit den Schultern.
Ich argwöhne nun, dass ein Transportschaden aufgetreten ist und der Wagen irgendwo zur Reparatur steht. Das würde immerhin die Verzögerung erklären.
Meine Frage nun: Wäre der Händler verpflichtet, mir den Transportschaden mitzuteilen? Ist es Praxis bei Skoda solche Schäden "zu vertuschen". Wäre es ein Fall für den Rechtsanwalt, wenn ein Gutachter / Karosseriebau-Meister nachträglich durchgeführte Reparaturen bescheinigt?
Fragende Grüße,
Kneeslider
Hallo Gemeinde,
habe mal mit einem alten Schulfreund (jetzt Rechtsanwalt) telefoniert:
Das Problem der Neuwagen mit Reparaturen, von denen der Kunde nichts weiß, ist häufiger als man denken sollte. Typisches Indiz sind Lieferverzögerungen, obwohl der Wagen bereits angekündigt ist.
Zwei grundsätzliche Schwierigkeiten für den Kunden:
1.: Der Kunde bemerkt die Reparatur erst Monate später. Will er nun beim Händler die Wertminderung geltend machen, dann behauptet dieser ganz einfach, der Kunde hätte irgendwann einen Unfall gehabt und die Reparaturspuren kämen daher. Weil die Beweislast beim Kunden liegt, kommt der Händler damit durch.
2.: Häufig werden die Transportschäden vom Transportunternehmer „heimlich, still und leise“ repariert. In diesem Fall weiß der Händler oder Importeur / Hersteller wirklich nichts von irgendwelchen Vorschäden und reagiert entsprechend ablehnend auf Regress-Ansprüche des Kunden. Wobei es dem Kunden natürlich egal sein kann, vom wem das Auto beschädigt wurde. Er hat schließlich einen Kaufvertrag mit dem Händler und dieser muss am Kauftag fehlerfreie Ware liefern.
Der Anwalt rät, bei begründetem Verdacht direkt nach dem Kauf den Wagen bei einem Karosserie-Fachbetrieb vorzuführen. Die Jungs können die Lackdicke messen und ganz eindeutig feststellen, ob da nachlackiert oder sogar gespachtelt wurde. Und einen Tag nach dem Kauf kann dem Kunden auch noch kein eigener Unfall angedichtet werden, weil die Reparatur des Schadens ja länger gedauert hätte, als er den Wagen überhaupt besitzt.
Werden die Jungs fündig, dann soll man sich ein Protokoll schreiben lassen, was sie gefunden haben (Mit Datum und Kilometerstand!).
Mit diesem Wisch dann ab zum Händler und je nach Schwere des Falles eine Wertminderung geltend machen oder auf Wandlung (Rückgabe) bestehen.
Stellt der Händler sich quer, dann muss man ihm schriftlich (Einschreiben!) eine Frist setzen. Wenn er diese ungenutzt verstreichen lässt, dann ab zum Anwalt.
Mein erster Weg wird mich zum Karosseriebauer führen...
Vielleicht habe ich ja Glück - und er findet nix
Gruß,
Kneeslider