Alfred hat geschrieben:Der Warnsummer bei deutlicher Überschreitung der max. NSL-Geschwindigkeit (so ab 60km/h) wär eine gute Sache
Ich würde da noch weiter gehen, ein Abregeln des Autos auf max 70 km/h beim Einschalten der NSL. Da würden die Gischtfahrer mal in die Realität zurückgeholt werden.
Gruß Dromaius
Octavia Limo 2.0 TDI DSG DPF Elegance, Satin Grey, Leder, AHK, HSW, SWP, SunSafe, Xenon und zwei Schutzengel
Der Thread kann nun wieder 40 Monate schlummern...aber die Anwendung wird sich nicht ändern. Ansichten verschiedener dazu auch nicht.
Ich fand es nur ein wenig "unverständlich" wieso man nach 40 Monaten noch sich äußern muß wenn m. E. auf den vorherigen Seiten doch alles gesagt ist- und es am Anfang um was ganz anderes ging.
Also immer das leidige Thema mit der Nebelschlussleuchte:
Laut Gesetzt Es muß sich eine Nebelschlussleuchte in jedem Auto befinden und darf diese erst bei einer Sichtweite von 50m einschalten. Und bei einer Sichtweite von 50 m darf man auch nur eine Geschwindigkeit von 50km/h haben.
Warum machen es die Herren Gestzgeben nicht auch zur Plicht, dass die Automobilherrsteller in die Fahrzeuge einen Geschwindigkeitsberenzer, wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet haben automatisch auf 50 km/h abgeriegelt werden. Dann hätten wir auf unseren Straßen auch keine Blendung (vor allem in der Dunkelheit) mehr. Und das ist ja heute absolut kein Thema mehr, dies umzusetzen.