angel u2d hat geschrieben:...Hauptsache sie hat gut gewählt ...
...na na na, wenn hier nicht mal nicht bereits im Vorfeld eine unzulässige Beeinflussung der Wählerin betrieben worden ist!?!?!Google hat geschrieben:Das verfassungsrechtliche Gebot der Wahlfreiheit besagt, dass jede wahlberechtigte Person ihr aktives Wahlrecht ohne jeglichen Zwang oder Druck oder sonstige unzulässige direkte oder indirekte Einflussnahme von außen auf die Entschließungsfreiheit ausüben können muss.