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Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?

Verfasst: 11. Oktober 2010 13:55
von Mr-Fly
Und damit werden wieder Anwälte für mehrere hundert Euro beschäftigt, damit 35 Euro geklärt werden.
Gut, dass ich am öffentlichen Straßenverkehr nur noch mit Rechtsschutzversicherung teilnehme .........

Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?

Verfasst: 11. Oktober 2010 13:56
von Huber
Merkwürdig :roll: , hast doch noch einen :D in deinem "näheren Umkreis" gefunden. :wink:
esolara hat geschrieben:Und zu den Kosten fürs Tagfahrlichtkodieren: ein weiterer Händler hier in der Nähe meinte, ...
(Fr 8. Okt 2010, 16:01) esolara hat geschrieben:Das Problem ist, dass es hier nicht viel Auswahl gibt, weil dieser lokale Händler zu einer Kette gehört, der hier im näheren Umkreis alle Skoda-Händler angehören.

Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?

Verfasst: 11. Oktober 2010 13:59
von Escape
Wenn er noch länger rumlamentiert, erhöhen die die Preise auf 300 Euro...

Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?

Verfasst: 11. Oktober 2010 14:03
von Lu-Event
Ich würd als Verkäufer auch nicht die 35 euro zahlen.
Dem Verkäufer des Wagens würde das ja nirgens in Rechnung stellen. Dem seine kosten würden sich also fast um 0 Euro belaufen.
Wofür also teuer Geld zahlen weil der Kunde nicht kommen will

Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?

Verfasst: 11. Oktober 2010 14:24
von Brösel
Und zu den Kosten fürs Tagfahrlichtkodieren: ein weiterer Händler hier in der Nähe meinte, das dauere eine Stunde und koste damit den Stundensatz von 107.10 EUR ... :o :o :o
Vermutlich hat sich das Problem rumgesprochen :rofl: Mal sehen, ob's überhaupt noch jemand in Deinem Umkreis macht. :rofl:
So 'ne Welle wegen TFL.

Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?

Verfasst: 11. Oktober 2010 15:02
von esolara
Die Juristen der Verbraucherschutz-Abteilung des ADAC schreiben mir übrigens zum Thema Kosten der Nachbesserung: "Über eine für ihn kostenfreie Fehlerbeseitigung hinaus kann der Käufer im Rahmen der Sachmängelhaftung keine weiteren Ansprüche geltend machen. Insbesondere kann er nicht den Ersatz von Mietwagenkosten, Verdienstausfall, Entschädigung wegen Nutzungsausfall oder Wertminderung verlangen. Derartige Ansprüche können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung durch den Verkäufer bestehen. Der Käufer kann aber durchaus die Erstattung der Kosten verlangen, die ihm zum Zwecke der Nachbesserung entstehen, worunter vor allem die Fahrten von und zu der Werkstatt fallen. Es ist daher empfehlenswert, den Verkäufer noch einmal darauf hinweisen, ob er die Bezahlung der Fahrtkosten oder ob er nicht doch die Bezahlung der Rechnung einer anderen Werkstatt vorzieht."

Damit dürfte die Rechtslage wohl von fachkundiger Seite geklärt sein. Das nur noch als Nachtrag, um die hier "teilweise abweichenden" Meinungen hinsichtlich der Rechtslage zu entkräften.

Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?

Verfasst: 11. Oktober 2010 15:05
von esolara
Lani hat geschrieben:Bei diesem :) würde ich in einen großen Bogen in Zukunft drum herum fahren. Sowas dreistes für 5 Minuten "Arbeit". :evil:
Exakt meine Meinung. Ähnlich "konkurrenzfähig/kundenfreundlich" war damals auch das Angebot, welches dieser Händler mir nach meiner Neuwagenanfrage unterbreitet hat.

Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?

Verfasst: 11. Oktober 2010 15:16
von neuhesse
Hmm, die Wortwahl "kann + durchaus" klingt nicht unbedingt danach, daß die Rechtslage eindeutig geklärt ist. Selbst wenn, darunter fällt der Sprit. Und sonst?

Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?

Verfasst: 11. Oktober 2010 15:47
von esolara
neuhesse hat geschrieben:Hmm, die Wortwahl "kann + durchaus" klingt nicht unbedingt danach, daß die Rechtslage eindeutig geklärt ist. Selbst wenn, darunter fällt der Sprit. Und sonst?
Gerade gefunden: http://www.kanzlei-raupers.de/autorecht ... -autokauf/

Hier die relevanten Punkte:
[...]
4. Die Kosten des Verbringens trägt der Verkäufer.
5. Der Käufer ist zur Minimierung dieser Verbringungskosten verpflichtet. (Schadensminderungspflicht).
6. Es ist Sache des Verkäufers, wie und durch wen er den Mangel behebt. Es obliegt dem Verkäufer, ob der zur Behebung des Mangels einen anderen Händler am Ort des Käufers beauftragt, um die Transportkosten zu vermeiden oder die Nachbesserung selbst durchführt.
[...]

Für mich sieht das nun aber ziemlich klar aus.

Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?

Verfasst: 11. Oktober 2010 16:06
von neuhesse
Sieht für andere nicht unbedingt so klar aus.

So heißt es auf der von dir verlinkten Seite u. a. "Von diesen Grundregeln gibt es je nach Einzellfall immer wieder Abweichungen, die die Rechtsprechung durch die Anwendung des Gesetzes herausbildet."

Welche Kosten, neben dem Sprit, willst du erstattet bekommen?