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Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 7. April 2011 14:23
von ramona073
Danke für die schnelle Antwort.'
Da bin ich mal gespannt. Lt. Aussage vom Händler Lieferzeit 12 Wochen unverbindlich- das wäre 2. Juniwoche. In der Auftragsbestätigung steht aber gleich mal 07/2011. Wenn er dann wirklich erst Ende Juli kommt sind wir dann bei 19 Wochen.
Super. Mein man sein Corsa hat schon den Totenschein vom TÜV und rettet sich von Woche zu Woche.
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 7. April 2011 14:30
von bob2008
ramona073 hat geschrieben:und manche Berichte machen mir Angst. Ist das normal?
Hallo, an den Zustand gewöhnt man sich
Ich bin in der 13.Woche seit Bestellung und habe noch kein Produktionsdatum, zwischendurch meinte der Händler aber dass er nicht vor Juli produziert wird ... aber die Hoffnung stirbt zuletzt ...
Gruß bob
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 7. April 2011 15:27
von batch
hew hat geschrieben:Hallo Gemeinde,
bestellt am 07.02.11,heute die Nachricht von meinem :
Produktionswoche KW 17,Auslieferung KW 19.
Na dann sind wir mal gespannt ob das alles so klappt.
Grüße
Helmut
Sehe ich das richtig, du hast mit STH bestellt und der soll so kurzfristig gebaut werden? Ist das die werksseitige STH oder lässt Du dir vom Händler eine nachrüsten?
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 7. April 2011 16:03
von orso-ch
Sorry, wollte eine "falsche Antwort" geben. Hab's drum wieder gelöscht.
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 7. April 2011 16:07
von ramona073
an bob2008
bei Dir liegt es doch sicher am DSG, wenn ich das hier im forum richtig mitverfolgt habe. Da kann ich ja noch Hoffnung haben- die stirbt bekanntlich zuletzt.
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 7. April 2011 16:52
von bob2008
@ramona: mal ist das DSG schuld, dann der TDI, dann die Option "Scout", zwischendurch die PDC-Sensoren, dann Japan ... ich bin gespannt wann der nächste Vulkan ausbricht
Wie dem auch sei, das warten wird sich lohnen
gruß bob
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 7. April 2011 19:59
von Claas
Wenigstens steht im Vertrag dass nach 6 oder 7 Wochen angemahnt werden darf, so dass er liefern muss. Ansonsten Preisdrücken möglich
ab wann gilt das denn? Ab letzter schriftlicher Nachricht? Ab dem ersten mitgeteilten Liefertermin?
Ich denke nämlich schon darüber nach meine Bestellung zu stornieren.
Gruss,
Claas
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 7. April 2011 21:09
von Psycho Dad
Darf nächste Woche abholen, Fahrgestellnummer im System und Brief ist beim Händler.
Bestellt KW 4
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 7. April 2011 22:14
von orso-ch
Claas hat geschrieben:
Wenigstens steht im Vertrag dass nach 6 oder 7 Wochen angemahnt werden darf, so dass er liefern muss. Ansonsten Preisdrücken möglich
ab wann gilt das denn? Ab letzter schriftlicher Nachricht? Ab dem ersten mitgeteilten Liefertermin?
Ich denke nämlich schon darüber nach meine Bestellung zu stornieren.
Gruss,
Claas
Gemäss
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ratgeb ... ermin.html
Kann der Wagen - etwa bei Bestellung - nicht sofort übergeben werden, wird in der Regel ein Liefertermin vereinbart. Dieser ist jedoch in den meisten Fällen nicht bindend. Überschreitet der Verkäufer den Termin, kann der Käufer hieraus meist keine Rechte herleiten.
Nach den von den Verkäufern üblicherweise verwendeten Neuwagenbedingungen kann der Verkäufer die Frist "ungestraft" bis zu sechs Wochen überschreiten, erst danach gerät er in Verzug.
Rechtstipp: Achten Sie auf den Wortlaut! Kommt es Ihnen auf die rechtzeitige Lieferung an, müssen Sie den gewünschten Termin ausdrücklich, am besten schriftlich, mit dem Händler vereinbaren. Bleibt die Lieferung zum verbindlich festgesetzten Termin aus, können Sie dann Schadensersatz verlangen, beispielsweise einen Mietwagen. Sie können auch vom Vertrag loskommen, d. h. zurücktreten, wenn Sie dem Händler eine angemessene Nachfrist gesetzt haben und diese erfolglos abgelaufen ist (§ 323 Absatz 1 BGB). Ausreichend für die Frist sind in der Regel zwei Wochen.
Gruss
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 7. April 2011 22:34
von orso-ch
Nachtrag: Im Kaufvertrag oder in der entsprechenden Bestätigung ist normalerweise ein voraussichtlicher Liefertermin angegeben. 6 Wochen nach diesem Liefertermin den Händler schriftlich benachrichtigen, dass er in Verzug mit der Lieferung ist. Ihm 2 Wochen Frist setzen und gleich mitteilen, dass Du nach Ablauf der 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten wirst, sofern er keine für Dich akzeptable Lösung anbieten kann. Die Aufhebung des Vertrages zur Sicherheit am Schluss nochmals dem Händler schriftlich mitteilen mit Hinweis, dass ohne seine Anwort innerhalb einer Woche für Dich somit der Vertrag als aufgelöst gilt.
Nicht genau so, aber in der beschriebenen Art und Weise habe ich es auch gemacht. Bei mir genügte bereits ein entsprechendes E-Mail, um im gegenseitigen Einverständnis den Vertrag aufzulösen.
Gruss