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Re: ABT IS Chip

Verfasst: 16. Januar 2008 17:38
von O2-RSBerliner
Black RS hat geschrieben:
O2-RSBerliner hat geschrieben:Es gibt 2 Varianten mit einer Steigerung auf 240 PS, beide haben die is Technologie mit drinne:

IS Technologie ist auch also auch bei meinem Software Tuning vorhanden ! Bei dem teureren chippen auf 240 PS (2.Variante) wird noch das Getriebe angepasst, deshalb dort der hohe Preis !

http://www.abt-sportsline.com/browser/p ... %20ISB.pdf
Frage 1 dazu: Getriebeanpassung bedeutet? Höhere V-max oder ...?
Frage 2 dazu: ernstgemeint: ROZ 91 = 200 PS ... und ROZ 98 = 240 PS. Was ist bei ROZ 100 (V-Power?)
Frage 3: Ich habe meine 240 PS noch nicht eintragen lassen. Wo ist der Unterschied / die Gefahr / Versicherung?

Vielen Dank!

Ahoi!

Black RS! 8)
zu 2)

Ich tanke schon immer 100 Oktan V-Power und habe zusätzlich zu dem ABT Chip noch einen K&N Lufti verbaut. Laut Leistungsstand hat meiner
180 Kw

zu 3)

Dein Versicherungsschutz erlischt nicht, dieses ist ein Irrtum, welcher gerne verbreitet wird !

Deine Versicherung bleibt bestehen, aber...................

im Falle eines Schadens kann es sein (wenn die Vers. Wind davon bekommt), dass die Versicherung dich in Regress nimmt und einen Teil des Schaden (oder den ganzen) von dir zurückfordert.

Schließlich verschweigst du deiner Versicherung eine wesentliche Änderung an deinem Fahrzeug !

Zusätzlich musst du mit einer Vertragsstrafe rechnen und mit Rauswurf aus dieser Versicherung !

Kommt es zu einem Unfall/Schaden, so ist aber die Versicherung erstmal in der Pflicht, die entstandenen Schäden zu bezahlen bzw. zu regulieren.

Des Weiteren erlischt deine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Bekommt die Polizei davon Wind, dann drohen...........

1. Strafe und Punkte für das Erlöschen der BE (50 Euro, 3 Punkte)

2. Sicherstellung des Fahrzeuges zur Erstellung eines techn. Gutachtens (ca. 500 Euro)

3. Abschleppkosten (ca. 200 Euro)

und und und und...........

Lohnt nicht wirklich !

Re: ABT IS Chip

Verfasst: 16. Januar 2008 17:38
von Corrado
Ich habe es schon alleine versichern lassen, da ja auch der Fahrzeugwert damit steigt. Kostet mich 10 Euro im Jahr, aber im Falle eines Schadens zählt dann jeder Euro. :D

Re: ABT IS Chip

Verfasst: 16. Januar 2008 17:39
von O2-RSBerliner
uLTiMaTe hat geschrieben: wenn du nun also einen unfall baust ist dein versicherungsschutz erloschen.
Das ist so leider nicht ganz richtig !

Warum ? Siehe Ausführungen von mir oben !

greetz

Re: ABT IS Chip

Verfasst: 16. Januar 2008 18:09
von Black RS
O2-RSBerliner hat geschrieben:
Black RS hat geschrieben:
O2-RSBerliner hat geschrieben:Es gibt 2 Varianten mit einer Steigerung auf 240 PS, beide haben die is Technologie mit drinne:

IS Technologie ist auch also auch bei meinem Software Tuning vorhanden ! Bei dem teureren chippen auf 240 PS (2.Variante) wird noch das Getriebe angepasst, deshalb dort der hohe Preis !

http://www.abt-sportsline.com/browser/p ... %20ISB.pdf
Frage 1 dazu: Getriebeanpassung bedeutet? Höhere V-max oder ...?
Frage 2 dazu: ernstgemeint: ROZ 91 = 200 PS ... und ROZ 98 = 240 PS. Was ist bei ROZ 100 (V-Power?)
Frage 3: Ich habe meine 240 PS noch nicht eintragen lassen. Wo ist der Unterschied / die Gefahr / Versicherung?

Vielen Dank!

Ahoi!

Black RS! 8)
zu 2)

Ich tanke schon immer 100 Oktan V-Power und habe zusätzlich zu dem ABT Chip noch einen K&N Lufti verbaut. Laut Leistungsstand hat meiner
180 Kw

zu 3)

Dein Versicherungsschutz erlischt nicht, dieses ist ein Irrtum, welcher gerne verbreitet wird !

Deine Versicherung bleibt bestehen, aber...................

im Falle eines Schadens kann es sein (wenn die Vers. Wind davon bekommt), dass die Versicherung dich in Regress nimmt und einen Teil des Schaden (oder den ganzen) von dir zurückfordert.

Schließlich verschweigst du deiner Versicherung eine wesentliche Änderung an deinem Fahrzeug !

Zusätzlich musst du mit einer Vertragsstrafe rechnen und mit Rauswurf aus dieser Versicherung !

Kommt es zu einem Unfall/Schaden, so ist aber die Versicherung erstmal in der Pflicht, die entstandenen Schäden zu bezahlen bzw. zu regulieren.

Des Weiteren erlischt deine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Bekommt die Polizei davon Wind, dann drohen...........

1. Strafe und Punkte für das Erlöschen der BE (50 Euro, 3 Punkte)

2. Sicherstellung des Fahrzeuges zur Erstellung eines techn. Gutachtens (ca. 500 Euro)

3. Abschleppkosten (ca. 200 Euro)

und und und und...........

Lohnt nicht wirklich !
Danke! :oops:

Re: ABT IS Chip

Verfasst: 16. Januar 2008 18:38
von Corrado
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis gibt es nicht mehr. Die Anzeige gibt es derzeit nur noch, wenn erheblichste Sicherheitsmängel am Fahrzeug sind, dass ist beim Chiptuning nicht der Fall. Derzeit gibt es nur eine Verwarnung für sowas.

Re: ABT IS Chip

Verfasst: 16. Januar 2008 18:48
von Koepi
Mhh, also ich hätte ein Urteil von 2006 zu bieten, wo ein Chip zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führte: KLICK

Re: ABT IS Chip

Verfasst: 16. Januar 2008 19:34
von O2-RSBerliner
Corrado hat geschrieben:Das Erlöschen der Betriebserlaubnis gibt es nicht mehr. Die Anzeige gibt es derzeit nur noch, wenn erheblichste Sicherheitsmängel am Fahrzeug sind, dass ist beim Chiptuning nicht der Fall. Derzeit gibt es nur eine Verwarnung für sowas.
Falsch !

Oder besser gesagt:

Deine Aussage wäre oder ist nur zum Teil richtig...........

Eine Betriebserlaubnis kann weiterhin immer noch Erlöschen, auch nach Einführung der FZV 2007 !

Schaust du in der StVZO nach: Es wurde der 18 StVZO aufgehoben, nicht der 19er !

Des weiteren muss zwischen zulassungsfreien und zulassungsplichtigen Kraftfahrzeugen unterschieden werden.

Für zulassungsfreie KFZ gilt weiterhin völlig unproblematisch:

TB-Nr. 804600

Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeugs ohne die dafür erforderliche Typgenehmigung/Einzelgenehmigung in Betrieb.

§ 4 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKa macht 50 Euro und 3 Punkte

"Der Begriff Betriebserlaubnis wird in § 3 FZV nicht mehr verwendet. Es werden die Begriffe „genehmigten Typ" und „Einzelgenehmigung" angeführt. Das bedeutet aber nicht, dass es sich nicht mehr um Betriebserlaubnisse i. S. d. § 19 StVZO handelt. Dies ergibt sich nunmehr aus § 2 Nr. 4 bis 6 FZV und dem Wortlaut der Rahmenrichtlinie 70/156/EWG"

Richtig ist aber, dass es den alten Tatbestand "Erlöschen der BE" so auf den ersten Blick für zulassungspflichtige Fahrzeuge nicht mehr gibt. Den Ursprung darin hat der Gesetzgeber gesetzt, da er nach Einführung der FZV einige Dinge einfach schlichtweg vergessen hat.

Auf den zweiten Blick kann es aber immer noch über Umwege die 3 Punkte und 50 Euro geben. (über den 30 StVZO)

Dem Bürger dürfte es mehr als egal sein, wie man das nun nennt, wenn am Ende die gleiche Strafe herauskommen kann.

Aber ich glaube, das hatte wir schon einmal und führt zu weit..........

Fakt ist :

Eintragen, sonst gibt es ne Menge Problem !

In diesem Sinne...........

Re: ABT IS Chip

Verfasst: 16. Januar 2008 20:07
von O2-RSBerliner
Doppeleintrag - löschen -

Re: ABT IS Chip

Verfasst: 16. Januar 2008 21:26
von araude
uLTiMaTe hat geschrieben:na du hast eine veränderung am fahrzeug vorgenommen.
wenn du nun also einen unfall baust ist dein versicherungsschutz erloschen.
ausserdem berechnet die versicherung ua auch den versicherungssatz anhand der PS-zahl.

wenn ich du wäre, würde ich schleunigst zu meiner versicherung rennen.

Es ist bei den Versicherungen aber unterschiedlich mit dem berechnen des Versicherrungssatzes.
Bei meiner wird nur die Leistungssteigerung eingetragen. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem Fahrzeug.
Wahres Beispiel: Motorschaden am Golf GTI. Auf die schnelle war kein orginal Motor zu bekommen der Halter musste einen ca. 50 PS Motor einbauen und zahlte die Versicherungsbeiträge für einen GTI.

Gruß Andreas

Re: ABT IS Chip

Verfasst: 20. Januar 2008 10:04
von mane/RS-10
die leistungssanierung von ABT hab ich nun hinter mir u.muß sagen,dass ich es wieder machen würde.
-service bei ABT: (die haben mir gleich das auto gewaschen u. es gab jede menge geschenke)
-leistungen: (meine werksgarantie wird von ABT komplett u. ohne widerrede weitergeführt)
-man bekommt sogar ein serviceheft von der leistungssteigerung, damit sich auch alle in der VW/AUDI/SKODA werkstatt auskennen.
hatte leider keine zeit mehr für die prüfstandsfahrt, die aber bald nachgeholt wird bei ABT.
ich denke das es um die 245PS sein werden ............ :wink: