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Re: Anschlussgarantie - LifeTime

Verfasst: 20. April 2010 09:50
von RS200@raceblue
eckenwetzer hat geschrieben:...Und 480€ Gewinneinsatz ist mir definitiv zu hoch.
Wenn das der Preis für 2 Jahre ist (3. u. 4. Jahr) dann haben die scheinbar die Preise erhöht.
Ich habe im Januar noch 435,--€ gezahlt.

Lifetime Garantie

Verfasst: 27. April 2010 19:29
von octavia rs tdi
Hallo,

ich möchte gern eure Meinung zu meinem Problem hören...bzw hab ihr auch schon Probleme mit der Garantieabwicklung gehabt?

Folgende 2 Probleme sind mir mit der Skoda (bzw. Volkswagen) Neuwagengarantie entstanden.
Ich habe 2007 einen nagelneuen Skoda Octavia RS gekauft (gleich mit 5 Jahren Neuwagengarantie)

Fall 1 Dezember 2008: Mein Auto ist im Notlauf wegen einem defekten Druckdifferenzgeber liegen geblieben

Ab in die Werkstatt. Leider ist kein Ersatzfahrzeug mehr vefügbar. Ich bekomme kostenlos einen Mietwagen von Europcar gestellt.
Soweit die Theorie.
Ein halbes Jahr später bekomme ich von der Werkstatt eine Rechnung mit beigelegter Stellungnahme des Volkswagen Versicherungsdienstes: Der Umfang Winterreifen ist kein Bestandteil der zugrunde liegenden Garantiebedingungen der Volkswagen Lifetime Garantie. Nicht vorhandene Winterbereifung ist keine Behinderung der Mobilität. Eine Regulierung des Schadens ist uns daher nicht möglich. Europcar hatte auf der Mietwagenrechnung eine Tagespauschale für Winterreifen ausgezeichnet, die Volkswagen jetzt nicht Zahlen wollte. In meinem Fall waren es insgesamt 74€. Ich hatte nocht nicht einmal die Wahl diese Winterreifen abzuwählen, bzw hat mich niemand darauf aufmerksam gemacht. Mir wurde das Auto hingestellt und gut ist!

Fall 2 März 2009: Octavia RS typisch fusseln die Sitze, in diversen Foren wird vom Tausch auf Kulanz gesprochen!
Ich also ab zum Freundlichen. Der kennt das Problem natürlich schon und schreibt bereitwillig den Montageauftrag. Summe auf dem Auftrag 0€ (den habe ich unterschrieben) Nach der Fahrzeugabholung bekomme ich mein Fahrzeug wieder mit der schönen Rechnung 0€...

Im Dezember 2009 dann die Rechnung des Autohauses (Vermutlich war gerade Jahresabschluss) mit beiligendem Schreiben des Volkswagen Versicherungdienst:
Die eingereichten Schadenunterlagen betreffen den Ersatz der Sitzbezüge des Fahrersitzes.
Die benannten Bauteile sind nicht Bestandteil der zugrunde liegenden Garantiebedingungen der Volkswagen Lifetime Garantie.

Darüber hinaus stellen optische Schäden keine Funktionsbeeinträchtigung mechanischer und elektrischer Bauteile im Sinne der Versicherungsbedingungen dar. Eine Regulierung des Schadens ist uns daher nicht möglich.
Rechnung 745€

Vor allem die Kiste hatte ich im Oktober schon verkauft und die dreisten Säcke schicken mir nach erfolgter Schlussrate (hab das Auto in 2,5Jahren Finanziert) noch einen Skoda-Premiumkunden-Ausweis der mir bevorzugte Behandlung garantiert!

Jetzt befinde ich mich schon seit Monaten im Streit mit denen!

Re: Lifetime Garantie

Verfasst: 27. April 2010 21:18
von Oberberger
Zu den Winterreifen kann ich nix sagen, finde es aber ziemlich dreist, dass die Dich im Winter mit Sommerreifen losschicken wollen...

In Deinen Garantiebedingungen steht doch genau drin, was abgedeckt ist...und zumindest laut den Bedingungen, die bei meiner Lifetime dabei waren, ist es nicht abgedeckt:

III. Garantieversicherungsausschlüsse
Die Garantieversicherung leistet nicht:
(1) für
a) Wartung (Teile und Service) und allgemeinen Verschleiß;
b) alle beim Deckungsumfang nicht genannten Teile (vgl. Ziffer II Nr. 2);
c) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind.
(2) für die nachfolgenden Positionen und Bauteile:
a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Glas, Scheinwerfergehäuse,
Beleuchtung innen und außen;
b) Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben und -klötze, Reifen, Auswuchten
der Räder, Federn und Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer;
c) Batterie, Sicherungen, Glühlampen, Gasentladungslampen;
d) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfungen und Polsterung;
e) Luft- , Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Lackund
Korrosionsschäden, Undichtigkeiten
f) Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe,
Gummiteile und Schläuche, Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen sowie Hilfsmittel
wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie treten in ursächlichem unmittelbarem
Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden auf (vgl. Ziffer V 3a+b);
g) Auspuffsystem mit Katalysator, Verunreinigung im Kraftstoffsystem;
h) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;
i) Nicht werkseitig eingebaute Radio/Kassetten-, CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen und
alle Teile des Sound-Systems sowie Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon
und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme.

Wobei ich gerade staune. Mein Turbo hatte zu Anfang ein Leck in der Ölrücklaufleitung, das wurde anstandslos vom VVD beglichen, aber laut f) gehören Rohrleitungen nicht zum Umfang... :o

Re: Lifetime Garantie

Verfasst: 27. April 2010 21:28
von torchy
octavia rs tdi hat geschrieben:
Fall 2 März 2009: Octavia RS typisch fusseln die Sitze, in diversen Foren wird vom Tausch auf Kulanz gesprochen!
Ich also ab zum Freundlichen. Der kennt das Problem natürlich schon und schreibt bereitwillig den Montageauftrag. Summe auf dem Auftrag 0€ (den habe ich unterschrieben) Nach der Fahrzeugabholung bekomme ich mein Fahrzeug wieder mit der schönen Rechnung 0€...

Im Dezember 2009 dann die Rechnung des Autohauses (Vermutlich war gerade Jahresabschluss) mit beiligendem Schreiben des Volkswagen Versicherungdienst:
Die eingereichten Schadenunterlagen betreffen den Ersatz der Sitzbezüge des Fahrersitzes.
Die benannten Bauteile sind nicht Bestandteil der zugrunde liegenden Garantiebedingungen der Volkswagen Lifetime Garantie.

Darüber hinaus stellen optische Schäden keine Funktionsbeeinträchtigung mechanischer und elektrischer Bauteile im Sinne der Versicherungsbedingungen dar. Eine Regulierung des Schadens ist uns daher nicht möglich.
Rechnung 745€

Tja dann hat das Autohaus wohl Pech und muss die 745€ tragen.

Du hast einen Vertrag abgeschlossen. In diesem Vertrag hast du für eine Leistung X (Sitze) den Preis Y (0 €) gezahlt. Dieser Betrag wurde festgelegt und du hast sicherlich ebenso wie das Autohaus die Rechnung unterschrieben. Die Leistung Xwurde vollbracht und auch danach wurde die Rechnung nicht geändert, ergo: Y wurde wurde vollständig erfüllt. Damit ist der Vertrag rechtskräftig. Ende.
Wenn die Leistung nicht von der Versicherung übernommen hat, dann hat das Autohaus dir einen falschen Vertrag (sprich falsche Summe) gegeben. Dadurch wird er aber nicht ungültig und du musst auch nicht die entstandenen Kosten für den Fehler des Autohauses tragen.


Ein kleiner Tipp noch abseits: Es reicht, wenn du in einem Unterforum dein Anliegen darstellst...

Re: Lifetime Garantie

Verfasst: 27. April 2010 21:34
von Oberberger
Das mit den 0 Euro hab ich gar nicht bewusst gelesen. Interessanter Fall, da würde ich auch sagen, Pech für das Autohaus....der VVD hat allerdings korrekt gehandelt. Da hilft wohl nur, nen Anwalt zu fragen...

Re: Lifetime Garantie

Verfasst: 28. April 2010 08:24
von neuhesse
@ TE

zum Leihwagen:

Da steht erst mal die Frage, wer den Vertrag mit Europcar geschlossen hat. Du, oder die Werkstatt, welche dann den Wagen dann an dich weiterverliehen hat? Und wenn Fall 2 zutrifft, was stand im Vertrag mit dir?

Unabhängig davon, lag zum Zeitpunkt des Mietwagens Schnee, war Frost bei dir, oder war lt. Wetterbericht damit zu rechnen? Der Gesetzgeber verlangt eine den Wetterverhältnissen angepasste Ausrüstung. Genannt wird extra eine geeignete Bereifung.


Zum Sitzpolster:

War im März 2009 schon die Gewährleistungsfrist bzw. Neuwagengarantie abgelaufen, so daß die Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden mußte?
Prinzipiell gilt erst mal Vertrag ist Vertrag. Wenn deine Werkstatt für den Tausch keine Kosten verlangt, ist es ihr Problem. Aber, werden im Vertrag vielleicht Vorbehalte erwähnt? So in der Art: abhängig der Anerkennung durch den Garantiegeber, die Versicherung?


IAm besten dürfte es sein einen Anwalt zu konsultieren. Der kann die Verträge/Rechnungen begutachten. Der kennt die Rechtslage wahrscheinlich besser, denn ein Großteil der User im Forum. Hier aufgrund einer persönlichen Zusammenfassung eine Empfehlung zu geben, ist schwierig, eigentlich unseriös.

Re: Lifetime Garantie

Verfasst: 28. April 2010 08:46
von insideR
Das "eigentlich" kann man weglassen. Selektive Schwerhörigkeit ist schließlich ein weitverbreitetes Phänomen.
Allerdings läßt eine zügige Auftragsannahme bzgl der Sitze auf a) Unkenntnis im AH schließen oder b) auf reine Geldgier. Irgendwer wirds schon bezahlen.

Re: Anschlussgarantie - LifeTime

Verfasst: 28. April 2010 16:24
von Klinke
Die Anfrage von octavia rs tdi wurde hier angehangen.

Re: Anschlussgarantie - LifeTime

Verfasst: 22. Juni 2010 09:30
von LeinadGnira
Hallo zusammen,

bei meinem RS TDI läuft in 20 Tagen die Werksgarantie aus.
Ich könnte die Garantieverlängerung noch abschließen.
Kosten 435 Euro

Ich hab das Auto im Mai gekauft (beim VW/Skoda Händler) und habe
hier eine VW Perfect Car (weiß nicht genau ob Perfect Car Pro)
Garantie für 1 Jahr dazu bekommen.


Ist es jetzt sinnvol die Anschlußgarantie von Skoda noch zu kaufen?


Danke!
Gruß

Re: Anschlussgarantie - LifeTime

Verfasst: 22. Juni 2010 13:18
von Oberberger
Die hättest Du besser gleich zu Anfang genommen. Jetzt hast Du ja 450 Euro für ein Jahr.....keine Ahnung. Ich würde es wohl trotzdem machen, mich aber ärgern, dass ich vorher die andere Garantie genommen hätte.

Wo hast Du den Wagen denn gekauft, dass man Dir da statt der Lifetime was ganz anderes dazugibt?