Ausgebremst
Mazda mit Motorschaden
WDR, Dienstag, 16. August 2005
Hof eines Mazda-Händlers; Bild: ddp
Zoom
Von Michael Lang
Vom Mazda 6 war Ralf Angetter überzeugt. Der Werbefachmann aus Coburg wollte ein zuverlässiges Fahrzeug, mit dem er auch längere Strecken fahren kann. Doch für sein Geld bekam er nicht mehr als rund 22.000 Kilometer Fahrspaß. Danach musste das nagelneue Auto mit einem Motorschaden in die Werkstatt. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Wagen mit Öl unterversorgt war – also scheinbar ein Bedienfehler.
Schaden wegen Ölmangels
Ralf Angetter kann allerdings nicht ganz nachvollziehen, weshalb sein Wagen wegen rund einem halben Liter fehlenden Öls einen Schaden bekam. Er versichert, das Fahrzeug vorschriftsmäßig gewartet zu haben: „Der Wagen wurde, wie es im Handbuch steht, regelmäßig gecheckt - Flüssigkeitsstände undsoweiter. Das ist ein Firmenwagen, der fährt sehr lang. Wir sind auch darauf angewiesen, von daher schauen wir lieber einmal mehr, als einmal zu wenig. Vor Antritt der letzten Fahrt, war der Ölstand definitiv auf Maximum. Hat aber offensichtlich nicht gereicht.“ Und noch etwas bleibt für Ralf Angetter unverständlich:
Im Armaturenbrett des Mazda sind eine Türwarnleuchte, eine Diebstahlwarnleuchte und noch 24 weitere Anzeigelämpchen untergebracht. Erhellend war nach Angetters Angaben keine: „Es hat keine Warnlampe geleuchtet, von daher bin ich in dem Moment nicht auf die Idee gekommen, dass vielleicht Öl fehlen könnte.“
Die Mazda Motors (Deutschland) GmbH verweist auf ein Gutachten, in dem keine äußeren Einwirkungen oder Herstellerfehler am Fahrzeug festgestellt werden. Den schwarzen Peter hat somit der Kunde, erklärt Pressesprecher Jochen Münziger: „Wenn er die Hinweise in der Bedienanleitung nicht beachtet, kann es zu Schädigungen kommen.“ Münziger verweist zudem auf den „Fahrzeughalter-Wartungsplan“. Dort ist nachzulesen, dass der Motorölstand mindestens einmal wöchentlich zu kontrollieren ist. Außerdem zitiert er aus der allgemeinen Bedienungsanleitung: „Der Ölstand muss täglich, wöchentlich oder bei jedem Tanken kontrolliert werden.“ Mit anderen Worten: Mazda erwartet die tägliche Kontrolle des Ölstandes.
Über solche Vorgaben kann sich Johannes Hübner vom AvD nur wundern: „Ein Autohersteller kann nicht verlangen, dass man täglich oder sogar stündlich nach irgendetwas guckt. Es gibt bestimmte Richtwerte, die sagen zum Beispiel, dass ein Liter Öl das Maximum ist, was auf 1000 Kilometer ein Auto verbrauchen darf. Das heißt also, alle 1000 Kilometer nach dem Öl gucken genügt und das sollte man auch festschreiben, nicht Stunden, Wochen oder Tage.“
Dass Mazda Zeiträume statt Kilometer für Kontrollintervalle vorgibt, kritisiert auch ein Gerichtsgutachter. Ralf Angetter hat den Autohersteller Mazda inzwischen verklagt und er protestiert öffentlich. Der Oldtimerliebhaber, der in seiner Freizeit Sportwagen zusammenschraubt und daher weiß, „wie viel Öl ein Auto braucht – ob alt oder neu“, hat den defekten Mazda auf einen Anhänger gepackt und reist damit durch die Lande. Auf den Marktplätzen der Städte und Dörfer erzählt er dann seine Geschichte.
Mazda Bank macht Schufa-Meldung
Bei all dem spielt auch die Mazda Bank eine Rolle, denn sie hat den Wagen finanziert. Nachdem Mazda die Verantwortung für den defekten Wagen abgelehnt hatte, stellte der verärgerte Kunde die Ratenzahlungen ein. Vor dem ganz großen Knall einigte er sich mit dem Kreditgeber: Für etwa 18.000 Euro kann er den defekten Wagen ablösen.
Da aber Ralf Angetter als selbständiger Unternehmer die Raten niemals hätte aussetzen dürfen, machte die Bank wegen der fehlenden Raten eine Schufa-Meldung. Daraufhin wurden alle Konten von Ralf Angetter gesperrt. Den Unternehmer trifft das hart: „Das war in dem Moment schon geschäftsgefährdend, denn es betraf alle meine Konten, sowohl die Privatkonten als auch die Konten, die ich als Freiberufler für meine Firma habe.“
Die Mazda Bank wollte [plusminus dazu kein Interview geben und schickte stattdessen ein Fax. Darin heißt es, formal sei der Schufa-Eintrag korrekt und zwingend. Nur bei einem Irrtum könne er zurückgenommen werden. Doch das sei hier nicht der Fall, denn Ralf Angetter hätte von seinem Anwalt erfahren müssen, dass er mit den Ratenzahlungen für den defekten Mazda nicht hätte aussetzen dürfen. Ein Schreiben an die Schufa, in dem hätte klargestellt werden können, dass Ralf Angetter darüber nicht informiert war und außerdem den Kredit in einer verlängerten Frist unmittelbar getilgt hatte, hielt die Mazda Bank für zwecklos. Zu Unrecht, wie sich nun herausstellte. Dass eine solche Klarstellung durchaus Sinn gemacht hätte, zeigt die Reaktion der Schufa auf eine Anfrage von [plusminus. Die Schufa schreibt: „Wir haben uns aufgrund dieser ergänzenden Informationen zur Löschung der Eintragung entschieden.“
Damit ist wenigstens das Problem mit der Mazda Bank gelöst. Trotzdem ist Ralf Angetter mit Anhänger und defektem Mazda noch immer unterwegs auf Deutschlands Straßen. Aufgeben will er nicht: „Ich mache so lange weiter, bis die Sache mit Mazda geklärt ist.“
http://www.daserste.de/plusminus/beitra ... r2k~cm.asp
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