15% Rabatt bei Öffentlichem Dienst???

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Joker0411
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15% Rabatt bei Öffentlichem Dienst???

Beitrag von Joker0411 »

Hallo!

Werde nächste Woche auch meinen O2 Combi bestellen.
War heute ein paar Angebote einholen.
Der :lol:, okay es war eine Sie hat gesagt, man bekommt 15% auf den Kaufpreis wenn man im Öffentlichen Dienst arbeitet.
Tue ich ja nicht, aber meine Frau... :P
Habt ihr davon schon mal was gehört?
Mein aktueller Infostand ist das es je nach Händler diesen Rabatt gibt.
Kennt sich jemand damit aus? Habt ihr nähere Infos?
Glaube nicht das sie sich geirrt hat, hat das in einen Rutsch mit dem Schwerbehinderten-, Sebstständigen- usw. Rabatt genannt.
Mfg.
Joker0411

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Klinke
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Beitrag von Klinke »

Ich arbeite ebenfalls im öffentlichen Dienst. Es ist reine Händlerwillkür dir 15% Rabatt zu geben.
richtig posten und garantiert erfolgreich suchen, powered by octavia-forum.de
nunmehr 100.000 fehlerfreie Kilometer auf Autogas
Toc
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Beitrag von Toc »

Es gibt für Beamte einen 15%-Rabatt, wenn der Dienstherr die teilweise dienstliche Nutzung des Fahrzeugs bestätigt. Diese Bescheinigung wird an Skoda gefaxt.

Öffentlicher Dienst allein reicht nicht, aber wenn er Dir die 15% doch gibt, solltest Du ihn dafür nicht hauen, oder?
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Joker0411
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Beitrag von Joker0411 »

Nein, schlagen werde ich ihn dafür nicht, auch wenn es mir schwerfällt.
Lt. dem Händler muß sich meine Frau nur die Bescheinigung holen, das sie im Öffentlichen Dienst tätig ist, das reicht dann.
Ähnlich wie bei Versicherungen
Mfg.
Joker0411

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Mirko
Frischling
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Beitrag von Mirko »

meine Frau arbeitet auch als Beamtin, hat versucht so eine bescheinigung zu bekommen, leider ohne erfolg, denn die machen (laut des beamten) sowas nicht mehr..:-((
aber versucht es trotzdem, kostet ja nichts..
Bestellt: 25.05.2005 / Liefertermin: 21.09.2005
O² Combi / 2.0 TDI / Elegance / Island Grün
Extras: Dachreling / Xenon / Parksensoren vorne/ Pegasus
volley
Frischling
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Beitrag von volley »

Nicht vergessen: Der Rabatt muss als "geldwerter Vorteil" versteuert werden. Dann bleibt vielleicht nicht mehr viel übrig.
Gruß Volley
Toc
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Beitrag von Toc »

Ist doch kein Geldwerter Vorteil. Du zahlst das Auto ja selber und erhältst es nicht von Deinem Dienstherren. Geldwerter Vorteil wäre ein Dienstwagen, der privat genutzt wird.
volley
Frischling
Beiträge: 41
Registriert: 17. September 2005 12:23

Beitrag von volley »

In unserer Verwaltung gebe ich die Bescheinigungen aus. Die Versteuerung muss der Arbeitgeber mit dem Gehalt vornehmen. Nach dem Einkommensteuergesetz ist die Steuer fällig, wenn der Arbeitgeber an der Beschaffung des Fahrzeugs "mitgewirkt" hat. Das ist der Fall, wenn er seinem Mitarbeiter diese Bescheinigung ausstellt. So ist es (leider).
Gruß Volley
HuNtR
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Beiträge: 279
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Beitrag von HuNtR »

hm nun stellt sich mir die frage, woher soll der AG wissen, dass der AN mit der bescheinigung ein auto kaufen will und dadurch besonders "viel" rabatt bekommt?!.

bescheinigungen werden für mehrere dinge ausgeschrieben, wie zb auch die versicherungen, die schon hier erwähnt wurden.

als ich meine bescheinigung für die versicherung beantragt habe, wollte keiner im personalamt (bei uns beantragt man das dort) wissen, für was es sei.

also kann ich mir das net so richtig vorstellen, mit der versteuerung.

naja egal, einfach mal nachhaken
O² Combi 2.0FSI Ambiente | Corrida-Rot - Graham Onyx-Schw. - Entfall Motorbez. - Reifendrucküberw. - Dachreling - var. Ladebo. - Tempom. - Alarman. - beheizb. Vordersitze - autom. Außenspiegelabblen. - Musik+Sound Audience - Xenon+SRA - Pegasus 17"
RS-Träumer
Alteingesessener
Beiträge: 180
Registriert: 26. Juli 2005 19:29

Beitrag von RS-Träumer »

HuNtr: Genau so seh ich das auch....
Arbeite selbst im öfentlichen Dienst, meine Frau ist auch Beamtin, haben solche Bestätigungen schon oft für vieles gebraucht!
Soll ich etwa den Versicherungsrabatt auch als geldwerten Vorteil versteuern??? :rofl:
Jetzt wieder einen silbernen RS TFSI, Combi, Bj. 07/2007 !!!
(nachdem ich über 1 Jahr RS lose Zeit verbracht habe...................)
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