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15% Rabatt bei Öffentlichem Dienst???

Verfasst: 16. September 2005 18:22
von Joker0411
Hallo!

Werde nächste Woche auch meinen O2 Combi bestellen.
War heute ein paar Angebote einholen.
Der :lol:, okay es war eine Sie hat gesagt, man bekommt 15% auf den Kaufpreis wenn man im Öffentlichen Dienst arbeitet.
Tue ich ja nicht, aber meine Frau... :P
Habt ihr davon schon mal was gehört?
Mein aktueller Infostand ist das es je nach Händler diesen Rabatt gibt.
Kennt sich jemand damit aus? Habt ihr nähere Infos?
Glaube nicht das sie sich geirrt hat, hat das in einen Rutsch mit dem Schwerbehinderten-, Sebstständigen- usw. Rabatt genannt.

Verfasst: 16. September 2005 19:49
von Klinke
Ich arbeite ebenfalls im öffentlichen Dienst. Es ist reine Händlerwillkür dir 15% Rabatt zu geben.

Verfasst: 16. September 2005 20:12
von Toc
Es gibt für Beamte einen 15%-Rabatt, wenn der Dienstherr die teilweise dienstliche Nutzung des Fahrzeugs bestätigt. Diese Bescheinigung wird an Skoda gefaxt.

Öffentlicher Dienst allein reicht nicht, aber wenn er Dir die 15% doch gibt, solltest Du ihn dafür nicht hauen, oder?

Verfasst: 16. September 2005 20:24
von Joker0411
Nein, schlagen werde ich ihn dafür nicht, auch wenn es mir schwerfällt.
Lt. dem Händler muß sich meine Frau nur die Bescheinigung holen, das sie im Öffentlichen Dienst tätig ist, das reicht dann.
Ähnlich wie bei Versicherungen

Verfasst: 17. September 2005 11:06
von Mirko
meine Frau arbeitet auch als Beamtin, hat versucht so eine bescheinigung zu bekommen, leider ohne erfolg, denn die machen (laut des beamten) sowas nicht mehr..:-((
aber versucht es trotzdem, kostet ja nichts..

Verfasst: 17. September 2005 12:26
von volley
Nicht vergessen: Der Rabatt muss als "geldwerter Vorteil" versteuert werden. Dann bleibt vielleicht nicht mehr viel übrig.
Gruß Volley

Verfasst: 17. September 2005 13:00
von Toc
Ist doch kein Geldwerter Vorteil. Du zahlst das Auto ja selber und erhältst es nicht von Deinem Dienstherren. Geldwerter Vorteil wäre ein Dienstwagen, der privat genutzt wird.

Verfasst: 17. September 2005 13:05
von volley
In unserer Verwaltung gebe ich die Bescheinigungen aus. Die Versteuerung muss der Arbeitgeber mit dem Gehalt vornehmen. Nach dem Einkommensteuergesetz ist die Steuer fällig, wenn der Arbeitgeber an der Beschaffung des Fahrzeugs "mitgewirkt" hat. Das ist der Fall, wenn er seinem Mitarbeiter diese Bescheinigung ausstellt. So ist es (leider).
Gruß Volley

Verfasst: 17. September 2005 17:40
von HuNtR
hm nun stellt sich mir die frage, woher soll der AG wissen, dass der AN mit der bescheinigung ein auto kaufen will und dadurch besonders "viel" rabatt bekommt?!.

bescheinigungen werden für mehrere dinge ausgeschrieben, wie zb auch die versicherungen, die schon hier erwähnt wurden.

als ich meine bescheinigung für die versicherung beantragt habe, wollte keiner im personalamt (bei uns beantragt man das dort) wissen, für was es sei.

also kann ich mir das net so richtig vorstellen, mit der versteuerung.

naja egal, einfach mal nachhaken

Verfasst: 17. September 2005 20:06
von RS-Träumer
HuNtr: Genau so seh ich das auch....
Arbeite selbst im öfentlichen Dienst, meine Frau ist auch Beamtin, haben solche Bestätigungen schon oft für vieles gebraucht!
Soll ich etwa den Versicherungsrabatt auch als geldwerten Vorteil versteuern??? :rofl: