wurde so am 16.11.2005 vom italienischen Parlament als Gesetz in Kraft gesetzt:
Bereits ab einem Alkoholwert von 0,6 Promille gilt nun folgendes:
- Strafe 4.000,00 € (bisher 1.000,00 €)
- Führerscheinentzug min 6 Monate (bisher min 15 Tage)
- Haftstrafe bei Wiederholung bis 3 Monate (bisher 1 Monat)
- und ganz neu: das Fahrzeug kann/wird konfisziert und durch die Behörde versteigert werden
![Surprised :o](./images/smilies/icon_e_surprised.gif)
Ich bin sicher nicht für Alkohol am Steuer, allerdings halt ich das ganze doch für übertrieben..