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Darf es ein bischen zu schnell sein?

Verfasst: 23. November 2005 10:53
von Sturmvogel
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Frage:
kassiert der jetzt echt 14 Punkte und muss 775 Euro Geldstrafe zahlen?

Ab wann war nochmal der Führerschein weg?

Gruss,
Matthias

Verfasst: 23. November 2005 11:10
von Barus
Viel interessanter ist doch die Frage, wie die Verkehrsordnungswidrigkeit des Videowagens behandelt wird...

Verfasst: 23. November 2005 11:18
von frankw
Wenn er alle mit einmal überholt hat, gibt es vielleicht Rabatt und so bekommt er nur 40 € und 1 Punkt :wink:.

Gruß Frank

Verfasst: 23. November 2005 11:24
von peter.stegemann
3 Monate Fahrverbot ist doch ein Witz, deutlicher kann man doch kaum beweisen, dass man geistig gar nicht reif genug ist, ein Fahrzeug zu steuern.

Daimler soll mal gesagt haben, in Deutschland gaebe es ungefaehr 1 Million Menschen die in der Lage sind, ein Fahrzeug zu steuern. IMO eine sehr optimistische Annahme...

Verfasst: 23. November 2005 16:38
von Chief
Barus hat geschrieben:Viel interessanter ist doch die Frage, wie die Verkehrsordnungswidrigkeit des Videowagens behandelt wird...
Gibt es denn sowas? Ich meine von wg. im Dienst...

Verfasst: 23. November 2005 16:52
von TomH
Gibts. Vor einem Jahr war hier eine Veranstaltung der Landespolizei, deren Zufahrt durch eine Tempo-30-Zone führte. Just an diesem Tag stand da ein städtischer Blitzer. Resultat? :motz:

Verfasst: 23. November 2005 16:57
von Chief
Ich meinte, wenn die mit ihrem Wagen im Dienst einen Verkehrssünder verfolgen...dass die dann auch ne Verkehrssünde begehen...?!

Das es genauso "Ordnungskräfte" in zivil gibt, die im zivilen Leben ein Vergehen vergehen...dass gibts wohl schon.

Verfasst: 23. November 2005 17:20
von Sturmvogel
Im Dienst können die sich doch immer herausreden mit: "Wir haben doch mit Sicherheitsabstand den Verdächtigen verfolgt und seine Tat auf Video für spätere Beweise aufgenommen!"

Oder nicht?

Wenn die das nicht dürften, wäre es witzlos: einfach wegfahen...

Ich denke, dass denen genug Möglichkeiten an die Hand gegeben wurde vom Gesetzgeber, dass die sich über bestehende Regelungen einfach hinwegsetzen dürfen.

Verfasst: 23. November 2005 18:06
von jumper
Unsere Polizei darf doch alles,dass weis doch jeder :wink: Gestern waren wir in der Stadt und ein Sheriffauto stand mitten im absoluten Halteverbot und lies den Motor sehr lange laufen :motz:

Verfasst: 23. November 2005 18:29
von Chriss666
Mein Fahrlehrer hat mal gemeint, wenn jemand mehrer Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig begeht (als Bsp. nicht angeschnallt geblitzt werden) darf immer nur die höchste Strafe der vorliegenden Taten zum Zuge kommen, die anderen würden nicht weiter beachtet.