Ab wann Warnblinker an bei Stau?

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MissyX
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Ab wann Warnblinker an bei Stau?

Beitrag von MissyX »

Moin Moin,

ab wann (Geschwindigkeit) ist man eigentlich "verpflichtet" Warnblinker an zu machen bei Stau auf der Autobahn? Ich persönlich finde es ja absolut nervig, wenn schon riesen Panik gemacht wird, wenn man ausversehen mal Geschwindigkeiten von 80km/h fahren muss (weil vielleicht ein LKW überholt) und einige sofort die Warnblinker an machen.. Wann soll man da noch wissen wann es wirklich mal ernst ist.. :motz:

Guten Rutsch
Missy
Zuletzt geändert von MissyX am 28. Dezember 2005 21:52, insgesamt 1-mal geändert.
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insideR
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Re: Ab wann Warnblicke an bei Stau?

Beitrag von insideR »

MissyX hat geschrieben:... wenn man ausversehen mal Temperaturen von 80km/h fahren muss ...
Dolles Ding. Zum Thema kann ich wie immer nix sagen.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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Sigma
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Beitrag von Sigma »

Hi,

ich zitier mal aus der StVO §16 (2):
Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
Es ist folglich keine Geschwindigkeit festgelegt. Die Verwaltungsvorschriften zur StVO enthalten auch keine Angaben dazu. Somit trifft die Entscheidung, ab wann andere Verkehrsteilnehmer zu warnen sind, jeder selbst und damit nun mal unterschiedlich.

Ich kann's aber auch nicht leiden, wenn beim kleinsten Stocken schon die Warnblicker eingeschaltet werden. :-?

Tschau,

Sigma
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MissyX
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Re: Ab wann Warnblicke an bei Stau?

Beitrag von MissyX »

insideR hat geschrieben:
MissyX hat geschrieben:... wenn man ausversehen mal Temperaturen von 80km/h fahren muss ...
Dolles Ding. Zum Thema kann ich wie immer nix sagen.
:rofl: Die allgemeine Weihnachts-Silvester-Verwirrung ist bei mir mal wieder ausgebrochen.. Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen..

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jumper
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Beitrag von jumper »

Es ist keine Pflicht,habe ich noch nie gemacht. :o
Yeti
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Beitrag von Yeti »

Sigma hat geschrieben:Ich kann's aber auch nicht leiden, wenn beim kleinsten Stocken schon die Warnblicker eingeschaltet werden. :-?
Naja, was heißt kleinstes Stocken... Ich denke besser zu früh als zu spät... . Ich selber nutze auch den Warnblinker auf der Autobahn bei Stau´s. Und den Paragraph StVO §16 (2) ist ja mal wieder eine schöne ABM für die Anwälte.
jumper hat geschrieben:Es ist keine Pflicht,habe ich noch nie gemacht. :o
aber doch schon hilfreich, gerade für die Autobahnfahrer :wink:
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Octavia20
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Beitrag von Octavia20 »

Ist wie so vieles in der StVO nicht eindeutig geregelt. Ich hab mal hier Bild mein Auto hingestellt um mir direkt daneben beim Metzger 2 Brötchen mit Fleischkäse zu holen. War innerhalb 3-4 Minuten wieder am Auto, aber der Dorfbulle war schon da. Er meinte, hier dürfe ich nur anhalten "zum Be- und Entladen". Ich sagte ihm, daß ich soeben 2 belegte Brötchen einlade, basta. Das ganze endete mit einer Diskussion um die Auslegung des Paragraphen in seinem Büro. Am Ende hab ich dann aber nix bezahlt :lol:
Bis neulich, Martin

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jumper
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Beitrag von jumper »

aber doch schon hilfreich, gerade für die Autobahnfahrer
Ich habe bis jetzt jeden Stau rechtzeitig gesehen.

1) weil es nur noch voll auf der bahn ist
2) andere schon bei stocken anschalten

Die Leute sollen lieber mal die rechte Spur mitbenutzen,als nur in der mitte und links zu fahren,dann gibts auch weniger Stau.
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