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3. Bremsleuchte mit Folie bekleben
Verfasst: 4. Januar 2006 21:07
von speedy1949
Hat schon jemand erfahrung mit dieser Folie?
Ist sie überhaupt erlaubt?
Skoda Octavia Limosine Bremslicht Aufkleber Bj. 2004 Artikelnummer: 8026910778 bei Ebay
Verfasst: 4. Januar 2006 21:16
von burny458
Moin,
ich finds nicht schön. Ich glaube nicht, dass das erlaubt sein soll.
Warum steht da "Nur für den Export"?
MfG
Verfasst: 4. Januar 2006 21:28
von speedy1949
Ich habe den Verkäufer mal angeschrieben ( wegen Export)
Hier seine Antwort:
ich kann dir nur diese Antwort geben
weil es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird
der Aufkleber ist nur für den Export ......
und hier in Deutschland noch sehr unbekannt .....
ich weis nicht wie die Behörden hier in Deutschland reagieren
Nach den Bewertungen zu urteilen,hat er schon mehrere in Deutschland verkauft.
Verfasst: 4. Januar 2006 21:44
von Sigma
Hi,
gleiches Thema gab's schon mal im O1-Bereich.
Fazit: Es ist in Deutschland nicht erlaubt.
Die Antwort des Verkäufers finde ist echt sowas von dreist. :motz:
Ich geb besser keinen Kommentar dazu ab.
Mal ein Link bei der Dekra: (
PDF)
Demnach ist es nicht zulässig, die Ausbreitung des jeweiligen Lichtes durch Anbauten etc. zu behindern (s. Seite 11 im Link).
Tschau,
Sigma
Verfasst: 5. Januar 2006 15:47
von Huki87
Hallo,
mein Vater hat dein auf sein O2 drauf bis jetzt hat keiner was gesagt, und er war schon bei der Dekra wegen Spoiler abnahme usw.
gruß
huki
Verfasst: 5. Januar 2006 15:51
von Sigma
Hi,
nur weil's dem Prüfer nicht aufgefallen ist, heißt es nicht, daß es gleich legal wäre.
Tschau,
Sigma
Verfasst: 5. Januar 2006 16:10
von Mirko2002
Ich hatte in meinem Vorgänger den Original Heckklappenschriftzug:
Ich wusste zwar, dass es nicht legal ist, dass war mir damals aber egal. Nun ja, jeder war mal jung und hat Dummheiten gemacht.
Verfasst: 6. Januar 2006 10:38
von zi-TT-auer
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Verfasst: 6. Januar 2006 15:27
von speedy1949
Welche Aussage ist denn jetzt richtig?
Darf ich die Folie kleben oder nicht?
Verfasst: 6. Januar 2006 19:25
von Sigma
Hi,
@zi-TT-auer
Ohne genaue Quellenangabe bringt Deine Aussage leider nichts. Kannst Du diese bitte nachliefern.
Die StVZO enhtält dazu nämlich nur Folgendes
StVZO §49a (1) hat geschrieben:[...]Alle am Fahrzeug angebrachten Beleuchtungseinrichtungen müssen ständig funktionsfähig sein und ihre ihnen zugedachte Aufgabe auch erfüllen können[...]
Da die 3. Bremsleuchte nach 76/756/EWG vorgeschrieben ist, fallen Überkleben oder sonstige Änderungen aus. Vorschriften über die Leuchtfläche und den entsprechenden Winkel etc. finden sich im Anhang I der o. g. Richtlinie.
Momentan ist die bei
EUR-Lex leider nicht abrufbar, sonst hätte ich selbst mal schnell reingesehen.
Tschau,
Sigma