Infos 15% Behindertenrabatt von Skoda-Deutschland

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
andre11
Frischling
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Infos 15% Behindertenrabatt von Skoda-Deutschland

Beitrag von andre11 »

"1. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50% betragen.

2. Die Zulassung muss grundsaetzlich auf die Person erfolgen, auf die der Behindertenausweis ausgestellt ist.

3. In begruendeten Faellen, dass heisst das Verwandte 1. Grades (Vater, Mutter, Ehepartner, Kinder) durch eine Pflegebescheinigung des Versorgungsamtes nachweisen koennen, dass das Fahrzeug zur Pflege des Beduerftigen benoetigt wird, kann das Fahrzeug auch auf diese Personen zugelassen werden.

4. Zulassungen auf Verwandte 2. Grades werden nicht anerkannt.

5. Weitere Zusaetze im Ausweis wie "G" fuer gehbehindert, "AG" fuer aussergewoehnlich gehbehindert, "H" fuer Hilflos oder Blind sind nicht notwendig.

6. Eine Mindesthaltedauer gibt es nicht, heisst dem Kunden wird nicht vorgeschrieben, wie lange das Fahrzeug auf ihn zugelassen sein muss.

7. Auf den gleichen Behindertenausweis, duerfen maximal 2 Fahrzeuge im Jahr erworben werden.

8. Re- Importe und Gebrauchtfahrzeuge sind grundsaetzlich ausgeschlossen.

9. Zur Abwicklung werden folgende Papiere benoetigt. Eine Kopie des Behindertenausweises, den Kaufvertrag und sowohl die Innen- wie Aussenseite des KFZ-Briefes."
DeMixx
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Re: Infos 15% Behindertenrabatt von Skoda-Deutschland

Beitrag von DeMixx »

Hallo!

Hast du für den Text eine Quellenangabe? Und:
andre11 hat geschrieben: 3. In begruendeten Faellen, dass heisst das Verwandte 1. Grades (Vater, Mutter, Ehepartner, Kinder) durch eine Pflegebescheinigung des Versorgungsamtes nachweisen koennen, dass das Fahrzeug zur Pflege des Beduerftigen benoetigt wird, kann das Fahrzeug auch auf diese Personen zugelassen werden.
Was ist eine "Pflegebescheinigung des Versorgungsamtes"? Ist hier vielleicht eine Bestellung als Betreuer (welche nicht das Versorgungsamt vornimmt) gemeint? Oder ist die Pflegeperson im Sinne des SGB XI gemeint? Damit hat das Versorgungsamt allerdings auch nix zu tun...
andre11 hat geschrieben: 8. Re- Importe und Gebrauchtfahrzeuge sind grundsaetzlich ausgeschlossen.
Es gibt keine Skoda Re-Importe in Deutschland. Drum mag ich mal ausschließen, dass das ein Text aus der Feder von SAD ist.

Drum nochmal die Frage: Quelle?

@ Aufsicht: könnte man den Fred bitte in eine passendere Kategorie schubsen?

Gruß
DeMixx
andre11
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Beitrag von andre11 »

Ich habe eine E-mail an Skoda-Deutschland geschickt und das ist die Antwort. Hier ist die komplette E-mail: Die Namen habe ich mit XXX bezeichnet. Wer Interesse hat kann die richtigen Namen per PN erfragen:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail und Ihr Interesse an Skoda.

Gerne geben wir Ihnen die gewuenschten Informationen zum Behindertenrabatt.

Folgende Voraussetzungen muessen erfuellt werden:

1. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50% betragen.

2. Die Zulassung muss grundsaetzlich auf die Person erfolgen, auf die der Behindertenausweis ausgestellt ist.

3. In begruendeten Faellen, dass heisst das Verwandte 1. Grades (Vater, Mutter, Ehepartner, Kinder) durch eine Pflegebescheinigung des Versorgungsamtes nachweisen koennen, dass das Fahrzeug zur Pflege des Beduerftigen benoetigt wird, kann das Fahrzeug auch auf diese Personen zugelassen werden.

4. Zulassungen auf Verwandte 2. Grades werden nicht anerkannt.

5. Weitere Zusaetze im Ausweis wie "G" fuer gehbehindert, "AG" fuer aussergewoehnlich gehbehindert, "H" fuer Hilflos oder Blind sind nicht notwendig.

6. Eine Mindesthaltedauer gibt es nicht, heisst dem Kunden wird nicht vorgeschrieben, wie lange das Fahrzeug auf ihn zugelassen sein muss.

7. Auf den gleichen Behindertenausweis, duerfen maximal 2 Fahrzeuge im Jahr erworben werden.

8. Re- Importe und Gebrauchtfahrzeuge sind grundsaetzlich ausgeschlossen.

9. Zur Abwicklung werden folgende Papiere benoetigt. Eine Kopie des Behindertenausweises, den Kaufvertrag und sowohl die Innen- wie Aussenseite des KFZ-Briefes.

Bitte besprechen Sie alle Details mit einem Skoda Partner Ihre Wahl, er wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bei Sonderkonditionen kommt uns als Importeur von Skoda Fahrzeugen lediglich eine vermittelnde Rolle zu. In dieser Funktion empfehlen wir unseren Skoda Haendlern, nach dem Rahmenabkommen des Volkswagen Konzerns entsprechende Rabatte einzuraeumen.

Bei Fragen sind wir auch unter der Rufnummer 0 18 05/75632-4636 (Euro 0,12/Min.) oder 0 18 05/SKODA-INFO jederzeit wieder fuer Sie da.

Mit freundlichen Gruessen

SkodaAuto Deutschland GmbH
i. V. i. A.

J. XXX K. XXX
Leiter Kundenbetreuung Kundenbetreuung
DeMixx
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Beitrag von DeMixx »

Hi!

Danke für die Info.

Naja, 3. und 8. wirft ja kein gutes Bild auf den Verfasser. Und ich frage mich, warum ich dieser Tage eine von Skoda herausgegebene Erklärung über die Mindestdauer unterschreiben musste.....

Saftladen.

Bye
DeMixx
volley
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Beitrag von volley »

musste mich auch schriftlich verpflichten, das Auto mindestens 6 Monate zu halten...
Octavia Combi II Elegance, 1,9 TDI, stone-grey, Nexus, CD-Wechsler, Blondinenpiepser vorn, doppelter Ladeboden, Reifendrucküberwachung, Dachreling, Leder-Stoff-Combi schwarz
andre11
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Beitrag von andre11 »

Würde den Händler vielleicht mal darauf ansprechen, daß mit der Mindestdauer... wenn ihr möchtet... kann ich euch auch gerne die Mail weiterleiten, damit ihr etwas in den Händen habt... damit sie nicht behaupten, daß was die Leute im Internet immer so schreiben... Fragt einfach per PN an, wenn ihr die Mail haben möchtet...
funtom69
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Beitrag von funtom69 »

DeMixx hat geschrieben:Hi!

Danke für die Info.

Naja, 3. und 8. wirft ja kein gutes Bild auf den Verfasser. Und ich frage mich, warum ich dieser Tage eine von Skoda herausgegebene Erklärung über die Mindestdauer unterschreiben musste.....

Saftladen.

Bye
DeMixx

bzgl. punkt 3 und 8
wie kommst du zu dieser aussage???
ich find´s gut und gerechtfertigt.
wenn ein kumpel ankäme und würde sagen, ich soll ihm mal den ausweis von meinem vater kopieren, dem würde ich an die stirn fassen.
zumal das ja richtig geld für sad ist, bei der stückzahl, die mit so´nem ausweis verkauft werden.
zu punkt 8:
sad (skoda auto DEUTSCHLAND) hat mit deiner nl-schüssel nichts zu tun.
kein auftragseingang und kein auftragsausgang.
also wovon sollen sie dir 15% geben???? :o
DeMixx
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Beitrag von DeMixx »

Hi funtom69!

Lies meinen Beitrag oberhalb von dem, den du zitiert hast.

Gruß
DeMixx
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juschwien
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Beitrag von juschwien »

Hi Leut's,
habe eine neue Info gestern von SAD bekommen.
Schaut mal
Sehr geehrter Herr Hamelt*,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unseren Fahrzeugen.

Bei Sonderkonditionen kommt uns als Importeur lediglich eine vermittelnde Rolle zu. In dieser Funktion empfehlen wir unseren Skoda Partnern, gemaess dem Rahmenabkommen des Volkswagen Konzerns fuer Personen mit einer Behinderung entsprechende Rabatte einzuraeumen. Daher bitten wir Sie, ein Gespraech mit einem Vertragshaendler Ihrer Wahl zu suchen. Dort wird man Sie gerne im Detail ueber die Konditionen informieren und Ihnen ein individuelles Angebot erstellen. Sie haben die Moeglichkeit, sich auf der Homepage Haendler in Ihrer Naehe herauszusuchen. Bitte waehlen Sie hierzu die Rubrik "Partner".

Fuer weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch unter der Rufnummer 0 18 05/SKODA – INFO oder 0 18 05/75632–4636 (Euro 0,12/Min.) zur Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen

SkodaAuto Deutschland GmbH
i. V. i. A.

Joerg Renner Volker Menz
Leiter Kundenbetreuung Kundenbetreuung

*Name geändert
Chevrolet Camaro Coupe V8
VW EOS 2.0TSI 155kW

Unterstützung mit VCDS Diagnose im PLZ Bereich 52xxx Städeregion Aachen, Kreis Düren, Erftkreis
funtom69
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Beitrag von funtom69 »

tach auch.
war gestern auf einen kaffee bei meinem :D .
der hat mir erzählt, daß es seit dem 15.02.06 für händler wieder neue regelungen gibt. die da lauten wie folgt:
empfohlener mindestnachlaß 15%
grundhandelsspanne 10%, + 7,5% von skoda auto deutschland.
in summe 17,5%
minus die 15%
bleiben für´s autohaus 2,5%
jetzt überlegen wir mal, daß so ein oct. rund 22.000,- kostet.
minus 16% MwSt. und davon dann 2,5%.
macht rund 474,- EURO.
da hat der verkäufer noch keine prof., das licht ist noch nicht bezahlt und der kaffee wird auch nicht selber angepflanzt.

ich denke, bei einer solchen kalkulation sollte jeder interessent froh sein, daß er nicht rausgeschmissen wird, wenn er nach zusätzlichem rabatt fragt.
also ich glaube meinem händler schon, daß er ab nem gewissen punkt nein sagen muß. das hat dann auch weniger mit "nicht nötig haben" zu tun.

und die richtlinien sind seit dem 01.01.06 wohl auch angezogen worden.
Antworten

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