Was passiert laut STVO, wenn man LEDs im Standlicht hat???
-
- Alteingesessener
- Beiträge: 159
- Registriert: 22. Februar 2006 13:27
- Modell: 1U
- Bauart: Limo
- Baujahr: 1998
- Motor: 1.9 TDI
Was passiert laut STVO, wenn man LEDs im Standlicht hat???
Tut mir echt Leid für die Blöde Frage, aber ich würde es echt gerne wissen, was dann auf einen zu kommt, wenn die Pol. das sieht!
- ist man dann seinen Lappen los?
- Fahrverbot?
- Geldstrafe?
- usw.
muss man mit sowas rechnen?
- ist man dann seinen Lappen los?
- Fahrverbot?
- Geldstrafe?
- usw.
muss man mit sowas rechnen?
Hi,
soweit ich weiß, mußt Du mit max. 20€ + Mängelkarte (also Ersatz mitnehmen) rechnen.
Das Problem ist aber eher der fehlende Versicherungsschutz.
Gutachter sind nicht blöd und kriegen Provision.
cu
PS: Mir war das Risiko zu hoch, habe mich deshalb für Osram HCB entschieden.
Vergleichsfoto:
(links alt, rechts neu)
soweit ich weiß, mußt Du mit max. 20€ + Mängelkarte (also Ersatz mitnehmen) rechnen.
Das Problem ist aber eher der fehlende Versicherungsschutz.
Gutachter sind nicht blöd und kriegen Provision.
cu
PS: Mir war das Risiko zu hoch, habe mich deshalb für Osram HCB entschieden.
Vergleichsfoto:
(links alt, rechts neu)
Zuletzt geändert von BBMS am 23. Februar 2006 12:31, insgesamt 2-mal geändert.
Also so brauchst du auch nicht zu übertreiben. Sowas sind moderne Märchen.BBMS hat geschrieben: Das Problem ist aber eher der fehlende Versicherungsschutz.
Gutachter sind nicht blöd und kriegen Provision.
Der Versicherungsschutz erlischt nur, wenn der Unfall explizit auf die Standlichter zurückzuführen ist.
Und wie soll der Fall bitteschön eintreten?
Bleibt doch mal realistisch Jungs. Hier gehts um Standlichter.
Wenn weiße drin sind, ist das kein Problem.
Blau ist allerdings ein Problem.
Hier nochmal eine Kritik an den Threaderöffner: Solche Details wären nicht schlecht in der Fragestellung aufgehoben, denn so kann man auch eine entsprechende Antwort geben!
mfg
Jedes Betriebssystem hat sein Maskottchen: MacOS den Apfel, BSD den Dämonen, Linux den Pinguin, Windows die allgemeinen Schutzverletzungen.
Jedes Betriebssystem hat sein Maskottchen: MacOS den Apfel, BSD den Dämonen, Linux den Pinguin, Windows die allgemeinen Schutzverletzungen.
- SchlachterHorst
- Adminversteher
- Beiträge: 1828
- Registriert: 11. Juli 2003 14:21
- Modell: 5E
- Bauart: Combi
- Baujahr: 2013
- Modelljahr: 0
- Motor: ANW
- Kilometerstand: 0
- Spritmonitor-ID: 600525
Soweit ich weiß, darfst Du nur Beleuchtungsmittel am Fahrzeug (gemeint ist im suchtbaren Teil, also nicht die Fußraumbeleuchtung) anbauen die der TÜV absegnet. LED sind momentan nur als Bremslicht abgesegnet.
Demzufolge wäre das Standlicht mit LED ann nicht mehr "tüffig".
Grüße
SchlachterHorst
Demzufolge wäre das Standlicht mit LED ann nicht mehr "tüffig".
Grüße
SchlachterHorst
O3 V/RS
Jein, grunsätzlich kann man sagen, alle Leuchtmittel mit E-Prüfzeichen drauf dürfen verbaut werden. LED-Standlciht haben kein E-Prüfzeichen.
Theoretisch dürfen sie nicht verbaut werden.
Aber: Sie werden geduldet.
Theoretisch dürfen sie nicht verbaut werden.
Aber: Sie werden geduldet.
mfg
Jedes Betriebssystem hat sein Maskottchen: MacOS den Apfel, BSD den Dämonen, Linux den Pinguin, Windows die allgemeinen Schutzverletzungen.
Jedes Betriebssystem hat sein Maskottchen: MacOS den Apfel, BSD den Dämonen, Linux den Pinguin, Windows die allgemeinen Schutzverletzungen.
@ C|Y|R|U|S
Sorry, aber das ist Realität - Versicherungen sind keine sozialen Einrichtungen.
Vor dem Gesetz ist die ABE mit dem LED-Einbau definitiv erloschen, mehr muß eine Versicherung nicht interessieren. Dir obliegt es natürlich im Schadensfall nachzuweisen, daß dieses Teil trotz fehlender Zulassung STVO-konform war, bzw. es keine Einschränkung bestand.
Sorry, aber das ist Realität - Versicherungen sind keine sozialen Einrichtungen.
Vor dem Gesetz ist die ABE mit dem LED-Einbau definitiv erloschen, mehr muß eine Versicherung nicht interessieren. Dir obliegt es natürlich im Schadensfall nachzuweisen, daß dieses Teil trotz fehlender Zulassung STVO-konform war, bzw. es keine Einschränkung bestand.