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235/35/19 - muss eine Tachoangleichung erfolgen?

Verfasst: 18. März 2006 22:04
von RSII
hallo,

unser User Plato fährt ja 235/35/19 auf seinem RS. Ich hatte im Forum auch schon nachgefragt aber immer die Antwort bekommen es müsste eien Tachoanpassung gemacht werden..

Plato sagte mir aber beim ihm war dies net möglich..

kann mir jemand ne konkrete antwort geben?

Originalbereifung ist 225/40/18...(Oct II RS)

vielen lieben dank.

gruss

dennis

Verfasst: 18. März 2006 22:06
von Pampersbomber
Servus !

also bei der Rad/Reifenkombination glaube ich nicht das du den Tacho angleichen mußt. Ich selbst fahre 225/40R18 und lieg gut im Toleranzbereich des Tachos.

Schönen Gruß !
Stefan

Verfasst: 18. März 2006 22:13
von RSII
danke...

aber ich muss es genau wissen... :(

Verfasst: 19. März 2006 10:27
von insideR
Kann man sich das denn nicht ausrechnen? RichiRich hatte vor Urzeiten auch mal eine Seite verlinkt, auf der man die Abweichungen berechnen konnte.

Verfasst: 19. März 2006 10:52
von OutsideRS
Hi

Wenn die Differenz zwischen Orginal Reifengröße und Wunsch Reifengröße kleiner als 2% ist
kann man den Reifen ohne Tachoangleichung fahren.
Ist die Differenz größer, muß man den Tacho angleichen.

In deinem Fall ist die Differenz zwischen den beiden Bereifungen 1,5%,
d.h. du kannst den Reifen ohne Angleichung fahren. (Quelle)

Verfasst: 19. März 2006 12:35
von Combi-Man
Hier gibts den Reifenrechner, und nicht wieder meckern, weils aus einem Opelforum ist. Hatte ich übrigens schon einmal verlinkt.

Die Abweichung beträgt zwar weniger als 2%, da sie aber negativ ist, muss der Tacho geeicht werden.

Verfasst: 19. März 2006 13:23
von Sigma
Hallo,

auch das dürfte formal noch nicht korrekt sein.

Es gilt hierzu Folgendes:

Der Tacho darf nicht weniger als die reale Geschwindigkeit anzeigen. Außerdem muß folgende Gleichung zutreffen (Fahrzeugklasse M):

0=< V1 - V2=< V2/10 + 6km/h

V2 ist die tatsächliche, V1 die angezeigte Geschwindigkeit.
Geprüft wird dies bei PKW mit bauartlichbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 150km/h bei 40, 80 und 120 km/h. Das kann natürlich auf einem Rollenprüfstand erfolgen.

Wenn er also vorher schon mehr angezeigt hat, kann es immernoch passen.
Inwieweit TÜV/DEKRA dies letztlich in der Praxis handhaben, kann ich jedoch nicht sagen.

Tschau,

Sigma

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau, und Stadtentwicklung - R39 (PDF)

Verfasst: 19. März 2006 13:34
von octisax
...wusste gar nicht, dass 19-Zöller überhaupt gehen beim Octi... :o

Verfasst: 19. März 2006 14:42
von RSII
also muss ich zur dekra oder Tüv fahren und dann mir das ok des Prüfers holen richtig?

theoretisch müsste es ja gehen sind ja unter 2 %..

ich bin total durcheinander.. :-? :(

Verfasst: 19. März 2006 15:25
von Sigma
Hi,

hast Du kein Teilegutachten zu den Felgen? Da sollten doch alle durchzuführenden Änderungen drinstehen.

Ein Taxifahrer sagte mir mal, daß die Justierung bei seinem Auto (O1-Combi) 25 Euro gekostet hatte. Ich weiß natürlich nicht, ob da ein Flottentarif o. ä. zum Tragen kam.

Tschau,

Sigma