2007 und seine Gebühren
Verfasst: 4. April 2006 13:05
Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
Auch Besitzer von Multimedia-Handys werden zur Kasse gebeten 02.04.2006
17:55
Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PCs eingereicht. Die Medienrechtlerin Petra Marwitz, die die drei Beschwerdeführer vertritt, nennt diese Ausweitung der GEZ-Gebühren einen "Paradigmenwechsel". "Durch die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten", begründet sie den Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Anders als bisher hätte man ab kommenden Jahr nicht mehr die Möglichkeit, sich legal von der Rundfundgebühr befreien zu lassen, indem man seine Empfangsgeräte abschafft.
Dadurch würden vor allem Selbständige, Handwerker und Gewerbetreibende, die ihre Rechner beruflich benötigen und keine Radio- und Fernsehgeräte zum Empfang bereithalten, zusätzlich belastet. Sie müssen ab dem 1. Januar 2007 für ihren Internet-PC 17,03 Euro pro Monat an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entrichten, selbst wenn sie den Computer nur zum Arbeiten nutzen und keinen Rundfunk empfangen. Auch Besitzer von multimediafähigen Mobiltelefonen werden ab kommenden Januar von der GEZ zur Kasse gebeten.
Die Verfassungsbeschwerde wird finanziell durch Spenden von Einzelpersonen sowie durch die Bundesarchitektenkammer unterstützt. Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hatte sich im vergangenen März gegründet, um die Interessen der Betroffenen zu vertreten. Lesen Sie zu diesem Thema auch unser entsprechendes Editorial.
Auch Besitzer von Multimedia-Handys werden zur Kasse gebeten 02.04.2006
17:55
Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PCs eingereicht. Die Medienrechtlerin Petra Marwitz, die die drei Beschwerdeführer vertritt, nennt diese Ausweitung der GEZ-Gebühren einen "Paradigmenwechsel". "Durch die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten", begründet sie den Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Anders als bisher hätte man ab kommenden Jahr nicht mehr die Möglichkeit, sich legal von der Rundfundgebühr befreien zu lassen, indem man seine Empfangsgeräte abschafft.
Dadurch würden vor allem Selbständige, Handwerker und Gewerbetreibende, die ihre Rechner beruflich benötigen und keine Radio- und Fernsehgeräte zum Empfang bereithalten, zusätzlich belastet. Sie müssen ab dem 1. Januar 2007 für ihren Internet-PC 17,03 Euro pro Monat an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entrichten, selbst wenn sie den Computer nur zum Arbeiten nutzen und keinen Rundfunk empfangen. Auch Besitzer von multimediafähigen Mobiltelefonen werden ab kommenden Januar von der GEZ zur Kasse gebeten.
Die Verfassungsbeschwerde wird finanziell durch Spenden von Einzelpersonen sowie durch die Bundesarchitektenkammer unterstützt. Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hatte sich im vergangenen März gegründet, um die Interessen der Betroffenen zu vertreten. Lesen Sie zu diesem Thema auch unser entsprechendes Editorial.