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Frage zur TÜV-Eintragung von neuen Felgen

Verfasst: 18. März 2003 15:47
von easy555
Hallo.

Ich möchte mir die neue Felgen kaufen, die natürlich nicht eingetragen sind. Dazu habe ich einige Fragen. Könntet ihr mir dabei helfen?

- Wie lange, wenn überhaupt darf man mit nicht eingetragenen Felgen fahren?
- Wenn ABE vorhanden ist, muss ich noch zur TÜV-Abnahme oder nicht? Die Verkäufer von Tyrex sagen ABE reicht aus, die von ATU und Viborg sagen schicken noch zum TÜV. Ist etwas verwierend. :D
- Müssen die Schrauben und Schlösser nur von dem Felgenhersteller sein (wie es in ABE steht) oder nicht unbedigt?

Wenn ihr mir ein Paar Antworte geben könntet, wäre es für mich sehr hilfreich.

Alex

:D

Verfasst: 18. März 2003 16:48
von Octistyle
Hallo Alex,

du solltest schon eine Felgengröße wählen, die für den Octi "erlaubt" ist.
Ich habe mir im Januar einen Satz Winterreifen mit Alu-Felgen (von Viper (auch im Internet)) zugelegt. Der Reifenhändler hat mir 2 identische ABE-Heftchen mitgegeben, aus denen hervorgeht, dass speziell diese Felge (neben einigen anderen Wagen, z.B. Seat Toledo) für den Octi zugelassen und vom Tüv abgenommen ist. Wenn du das ABE-Heftchen zusammen mit dem Fahrzeugschein immer im Wagen hast, sollte es keine Probleme bei einer Polizeikontrolle geben.

Verfasst: 23. März 2003 00:07
von vaithh
du brauchst nur einen nachweis, daß du diese felgen auf deinem auto fahren darfst. eintragung und tüv müssen nicht mehr sein. natürlich darf aber nirgens was schleifen oder so.

Verfasst: 23. März 2003 05:57
von Kromi
Wie ist das zu verstehen?
ich suche 6,5x16 Felgen für meinen Octavia.
Die Größe ist mir wichtig, sonst muss man sie eintragen.
Stammt aus einem älteren Thread als dem hier. :roll:

Zur Sache:
Die Felgengröße muss im Schein eingetragen sein, für die Felge per se reicht - wie Octistyle bereits erklärt hat - lediglich eine gültige ABE.
Bzgl. der Schrauben ist es IMHO egal, wer sie hergestellt hat. Wichtig ist der Bund und die Länge, sonst nichts. Dass sie von einem bestimmten Hersteller stammen müssen, wäre mir neu. Bin aber lernfähig. ;-)

Gruß! Kromi

Verfasst: 23. März 2003 10:34
von vaithh
Die felgengröße muß nicht mehr eingetragen werden. schon seit märz 2000 nicht mehr. das weiß nur keiner. zu den felgen gibt es doch immer diese zettel, wo drin steht, bei welchem auto sie passen. wenn das da drin steht, dann reicht das. ich weiß aber nicht, ob du diesen zettel mitführen mußt. besser wäre es glaub ich. wenn du es nachlesen willst, dann erkundige dich beim bundesministerium für verkehr. findest du bestimmt auch im net. ist ein beschluß vom märz/2000. ich hoffe ich konnte helfen...

Verfasst: 24. März 2003 09:47
von Octavia red:label
Hallo,

mit dem originalen Fahrwerk und einer ABE muss nichts eingetragen werden. Anders sieht es dann schon mit einer Tieferlegung oder Spurverbreiterung aus. Dann sollte es der nette Mann vom TÜV abnehmen und Du es schleunigst auf der Zulassungsstelle in die Papiere eintragen lassen. Ohne TÜV-Abnahme ist Dir nur der Weg zum TÜVer gestattet. :roll:

Bei Fragen einfach mal melden: info@skodafreunde.de

Gruß
Olaf

Verfasst: 28. März 2003 10:24
von speedy9615
So sehe ich das auch! Bei Standardfahrwerk und Felgen mit ABE (nicht Teilegutachten) muss man dem TÜV keinen Besuch abstatten. Bei geändertem Fahrwerk oder nur Teilegutachten für die Felgen ist es nötig den TÜV aufzusuchen.

Und wann das geschehn sollte ist natürlich unverzüglich nach Anbau. Die Herren in grün meinten zu mir sogar noch am selben Tag was sich Sonntags schwer machen ließ. Beim Gerichtsverfahren war dann der Richter anderer Meinung das Verfahren habe ich gewonnen. Und auch wegen der Tieferlegung und den Felgen und der ABE hatte der Richter ne andere Meinung als die Polizisten.

Verfasst: 28. März 2003 13:07
von Kromi
Ist ja wirklich eine erfreuliche Nachricht, dass bei gültiger ABE die Eintragung der Felgengröße entfällt. :-) Hab nur leider vergebens nach einem 'Beweisstück' gegoogelt.

Aber was ich mich auch schon lange frage:
Wie schaut das aus mit Serienfelgen?

Zu den Stahlfelgen eines Neuwagens hatte ich keine ABE für eben diese Stahlfelgen bekommen. Als logische Schlussfolgerung der o.g. Erklärung benötigt man im Grunde eine ABE für diese Stahlfelgen unabhängig von der immer vorhandenen Eintragung im Schein. Denn woher soll eine Streife wissen, ob diese Felgen für das Fahrzeug erlaubt sind?
IMHO scheint das Ganze auf einer Gängelei der Tuner zu beruhen.....

Gruß! Kromi

Verfasst: 29. März 2003 12:30
von Octavia red:label
@Kromi
In den Papieren sind die Felgen- und Reifendimensionen eingetragen. Wenn die Stahlfelge und die darauf montierten Reifen dem entsprechen, dann brauchst Du auch keine ABE. Ich gehe mal davon aus, dass die Stahlfelgen für den deutschen Straßenverkehr zugelassen sind ;-)

Bei "normalen" Stahlfelgen wird sicherlich kein Polizist nachfragen. Bei "normalen" Alufelgen auch nicht. Wenn es aber was "Überdimensionales" ist, kann es schon mal sein, dass die eine ABE oder Eintragung (oder beides :-) ) sehen wollen.

Ist gesetzlich nicht ganz so einfach und hängt bei einem Rechtsstreit auch vom Richter ab. Da hat sich schon mancher sicherer Fall geändert.

Den TÜV einfach mal zu fragen, kann sicher nicht schaden. Der hat bestimmt einen Rat für Dich.

Gruß
Olaf

Verfasst: 29. März 2003 14:05
von Kromi
@Octavia Red Label:
Dass es keine Probleme bei Stahlfelgen gibt, ist mir klar. In der Praxis interessiert's bei 'normalen' Felgengrößen sowieso niemanden...

Ich wollte hier nur das Prinzip diskutieren. Und demnach verstehe ich nicht, weshalb ich z.Bsp. für 15" Stahlfelgen keine ABE brauchen sollte, aber für 16" Alus.
Die Stahlfelgen könnten theoretisch ja selbstgeschnitzt sein.
Somit ist die Regelung - wenn's denn so sein sollte - unvollständig.

Gruß! Kromi