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Klage wegen Urheberrechtsverletzung gegenüber TeleAtlas

Verfasst: 1. August 2006 20:37
von tommy_1982
Ich habe heute einen Brief von einer Rechtsanwaltskanzlei aus Hannover erhalten, die die Firma TeleAtlas vertritt. In dem Schreiben wird angeführt, dass ich bei Ebay Kopien von Italien DX 2006 und Alpen DX 2004/2005 vertreiben würde. Dies ist nicht richtig; ich war lediglich nur im Besitz von Kopien, die ich mit einem Navi gekauft habe und außerhalb von Ebay mit dem selbigen Navi weitergegeben wurden. Es geht um einen Betrag von etwa € 900,-, die ich zu zahlen hätte. Ich selbst bin aus Österreich.

Hat jemand eine Idee, was ich tun kann, soll!?

Verfasst: 1. August 2006 20:46
von Sigma
Hi,

geh zu einem auf Urheberrechte spezialisierten Anwalt und lasse Dich über Deine Möglichkeiten beraten..

Tschau,

Sigma

Verfasst: 1. August 2006 20:51
von Luckskay
hi,

lass den sachverhalt prüfen, es gibt viele RA die eigenregie machen.


Hat er der Rechtsanwalt eine Vollmacht vorgelegt die von Teleatlas unterschieben ist?
mit dieser Vollmacht ist er berichtigt Teleatlas zu vetreten!

Verfasst: 1. August 2006 20:53
von tommy_1982
Das Original der Vollmacht wurde mitgeschickt;

Komisch ist auch, dass der Brief nicht eingeschrieben geschickt wurde und woher haben die meine Pesonendaten (in dem Fall die Adresse)??

Verfasst: 1. August 2006 21:48
von Snow-White
Sieh mal nach Terminen in dem Schreiben. Meist geht es um Unterlassungserklärung mit ganz kurzen Terminsetzungen. Da ist Eile angebracht. Wenn der Sachverhalt, der angemahnt wird, definitiv nicht stimmt, ab zum Anwalt und selbst mit Unterlassung kommen.

Übrigens, mit einem im Internet veröffentlichen Kennzeichen ist es ein leichtes, an die Adresse zu kommen.

Re: Klage wegen Urheberrechtsverletzung gegenüber TeleAtlas

Verfasst: 1. August 2006 23:25
von Tamiya
tommy_1982 hat geschrieben:ich war lediglich nur im Besitz von Kopien, die ich mit einem Navi gekauft habe
Auch der Erwerb ist widerrechtlich.
Die Adresse hat eBay rausgerückt. Ich bin auch schon mal abgemahnt worden. Wenn man regelmäßig bei eBay verkauft, so wie ich, wird das als gewerbsmäßiger Handel angesehen. :evil: Damit sind Widerrufsrecht und Impressium zwingend notwendig, was nicht vorhanden war. :( Alles Abzocker diese Abmahner. Riesengroße Sauerei

Verfasst: 2. August 2006 01:02
von TinoRS
Kann mich da Tamiya nur anschließen. Allerdings muss beim Erwerb auch erstmal die Schuld bzw. das Unrechtsbewusstsein nachgewiesen werden, was meist recht schwierig ist. Klarer ist schon das Veräußern von kopierter urheberrechtlich geschützter Ware. Das ist nunmal dumm. Im privaten wird kaum jemand schnüffeln, allerdings wird bei Verkäufen darauf geachtet. Das kann nicht nur zivil- sondern auch strafrechtlich verfolgt werden.
Ich denke auch, dass da anwaltliche Hilfe von Vorteil ist.

Verfasst: 2. August 2006 07:48
von maxiskoda
Grundsätzlich hilft nur die schnelle Einschaltung eines kompetenten Anwalts. (Spezialist im Familienrecht hilft da eher wenig).

Hier wird ja von der Mehrzahl "Kopien" gesprochen, da müsste dann ja mehr wie ein Verkauf bei ebay relevant sein.

Dann liegt gewerblicher Verkauf nahe.

Wenn ich ein Gerät mit der dazu erworbenen Software verkaufe, sollte man das Eigentum nachweisen können und damit auch, dass ein gebrauchter Artikel privat verkauft wurde.

Was ganz anderes sind die "schlauen" Jungs, die mit SD-Karten mit so "nebenbei" noch aufgespielten Kopien von Navi-Software dealen.

Da ist die Sachlage aus meiner Sicht wohl eindeutig.

Harald

Verfasst: 2. August 2006 12:31
von fgordon
Hmm wenn die Kopien nicht offensichtliche Kopien sind, also z.B. nicht auf selbstgebrannten Rohlingen waren, sondern professionell hergestellt waren sehe ich da kein Prolem.

Sind es "offensichtliche" selbstgemachte Kopien z.B. auf CD-R Rohlingen, dann würde ich dringend den Gang zu einem Anwalt empfehlen, insbesondere da gerade zw. Österreich und D seit ca 10 Jahren praktisch uneingeschränktes Rechtshilfeabkommen bezüglich Strafverfahren gelten und darunter fällt z.B. auch ein Copyright-Verstoss, von daher ist es sicher nicht angebracht das zu ignorieren, Erstberatung durch einen Anwalt ist auch nicht so teuer.

Kauft man unerlaubte Softwarekopien mit, rechtfertigt dies natürlich in keiner Weise den Weiterverkauf, weder einzeln noch zusammen mit einer anderen Sache, schliesslich wird die Kopie nicht legal durch mehrfachen Kauf / Verkauf.
Fast jede Software die angeboten wird ist übrigens nur dann legal wenn der original Datenträger vorliegt - natürlich ausgenommen Online-Käufe (Nur Echtheitszertifikatsaufkleber usw. reicht in der Regel ohne CD/DVD nicht aus !)

Der Begriff "Kopien" bezieht sich wohl nicht auf das mehrfache anbieten sondern auf die Tastsache das es sich hierbei um jeweils 1 Kopie Italien und 1 Kopie Alpen handelt also insgesamt 2 Kopien, die da beides Einzelprodukte sind, auch jeweils dann einen Urheberrechtsverstoß darstellen.

Im anderen Fall wäre auch die ganze Sache sicher ganz anders angegangen worden, da dann ja der Verdacht auf gewerbsmässies Handeln gegeben wäre.

Adresse könnte von ebay kommen oder eben vom jetzigen Käufer des Gerätes. ebay gibt nur dann Adressen heraus, wenn die Sachlage eindeutig ist, also z.B. in der Auktion von Kopien die Rede war.

Du solltest auch mal dieses Forum benutzen
http://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=16


(Dieser Beitrag ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung jeglicher Form)

Verfasst: 2. August 2006 14:03
von tommy_1982
Hallo,

Danke für eure Stellungnahmen;

Ich habe mich auf Anraten einer kostenlosen Rechtsberatung und Konsolitierung eines Rechtanwaltes, der mir vorgeschlagen hat, am besten zu zahlen, mit dem Rechtsanwalt der Firma Tele Atlas in Verbindung gesetzt.

Ich habe Ihm die Sachlage telefonisch geschildert und eine Reduktion der Anwaltskosten von € 911,80 auf pauschal € 550,- erwirkt. Die Schadenersatzforderung von € 150,- bleibt trotzdem aufrecht.

Insgesamt werde ich somit € 700,- in 2 Raten an die Kanzlei überweisen.

Aus dummen Fehlern lernt man; so werde ich sicher nie wieder das Wort Kopie im Internet verwenden!