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Leasing Octavia

Verfasst: 25. August 2006 19:37
von ibotas
Hallo Forum,

ich schreibe hier zum ersten Mal, bin also ein neues Mitglied.
Ich stehe vor der Entscheidung mein jetzt leider etwas betagtes Fahrzeug gegen einen Octavia zu tauschen. Wie im Betreff zu erkennen möchte ich das Auto geschäftlich leasen. (Ich bin freiberuflich tätig)

Ein Angebot habe ich bereits von einem Händler hier aus der Stadt. Der Fahrzeugpreis beträgt knapp 30.000€ und der Händler würde mir einen Rabatt von genau 10% gewähren. Zu mehr ließ er sich leider nicht ein. Er sagte etwas von 2,5% die er selber Tragen müsse?! Was bedeutet dies??

Gelesen im Forum habe ich dass durchaus auch schon 13-14% drin sind. Ist der Händler beim verleasen nicht so Rabattfreundlich? Wenn es hier Verkäufer im Forum gibt, ist hier mehr nicht drin?

Wie läuft das mit dem verleasen denn genau? Leasinggeber ist ja die VW-Bank und nicht der Händler, oder? Oder muss der Händler den Minderpreis selber zahlen wenn er unter dem Restwert verkauft wird? (Nach der Leasingrückgabe)


Vielen Dank für Eure Hilfe

Tobias

Re: Leasing Octavia

Verfasst: 25. August 2006 21:10
von insideR
ibotas hat geschrieben:. Er sagte etwas von 2,5% die er selber Tragen müsse?! Was bedeutet dies??
Das ist eine Händlerbeteiligung, die der Dealer bei günstigen Leasingfaktoren zahlen muß, ähnlich dem Vorgang, wenn er bei Finanzierung 4,9% statt z.B. 6,5% anbietet. Ein versteckter Nachlaß. Insgesamt also 12.5%.
ibotas hat geschrieben:Oder muss der Händler den Minderpreis selber zahlen wenn er unter dem Restwert verkauft wird?
Im Prinzip bist du als Leasingnehmer immer mit dabei, denn du hast ja durch mangelnde Pflege, beulenorientierte Fahrweise oder höhere Kilometerstände den Restwert zerschossen. Da kann der Dealer nix für.

Verfasst: 2. September 2006 16:50
von *lazy_frog*
Beim Leasing würde mich mal interessieren, was passiert bei gewünschter nachzurüstender Sonderausstattung ?????? ( Standheizung )
Ist dies möglich und vom Leasinggeber ( Skoda, freier Leasingpartner ) abhängig und wie ( falls möglich ) wird das mit dem Leasingendpreis verrechnet ?

Verfasst: 2. September 2006 17:00
von Master
Hallo,

ich habe beim Leasing (gewerblich) 15% bekommen.
Wobei die Modellwahl egal gewesen ist.

Verfasst: 2. September 2006 17:15
von ojoj
Master hat geschrieben:Hallo,

ich habe beim Leasing (gewerblich) 15% bekommen.
Wobei die Modellwahl egal gewesen ist.
15 % hätte meine firam auch bekommen. Wir haben ihn aber gekauft.

Das dumme ist, daß das Finanzamt bei der 1% Regelung vom Listenpreis ausgeht und nicht vom tatsächliche erzielten Kaufpreis. Da muß ich mit meinem Händler auch noch reden wie man dort etwas tricksen kann.

Verfasst: 3. September 2006 02:30
von 2ndReality
@ojoj: Dein Händler wird dir da weniger helfen können als dein Steuerberater. Wenn du mit dem Kfz nur eine geringe Privatnutzung hast, solltest du ein Fahrtenbuch führen. Ansonsten ist die 1%-Regel so oder so das Günstigste (sofern das Kfz mehr als 50% betrieblich genutzt wird).

Verfasst: 3. September 2006 07:58
von ojoj
Bei ca 70.000 km im Jahr ist meine privatnutzung eher gering, weil ich nicht auch am Wochenende in dem hobel sitzen will.
Fahrtenbuch führe ich schon.
Der Händler kann aber den Listenpreis etwas drücken, wenn er zum Besipiel alle Extras erst später berechnet und eine "nachrüstrechnung" erstellt. Ann kannst du vom Basispreis deiner Modellversion ausgehen und mußt nicht alle Extras mit versteuern.

Verfasst: 3. September 2006 14:38
von 2ndReality
Sei mir nicht böse, aber das stimmt so nicht. Für die 1%-Regel werden alle Anschaffungskosten zusammengerechnet, auch wenn Du die erst 1 Jahr später einbaust oder einkaufst(sofern es sich nicht um Erhaltungsaufwand handelt).
Da Du aber ein Fahrtenbuch führst, kann dir die 1%-Regel und damit der BLP für das Fahrzeug aber so oder so egal sein...

Verfasst: 3. September 2006 14:55
von Berlinator
Hallo.

die einzige Ausnahme bildet das NAVI und die Freisprecheinrichtung, diese kann wohl aus der 1%-Regelung rausgerechnet werden, da diese direkt mit dem dienstlichen Zweck verbunden ist und nur minimalst privat genötigt wird.

Bei weiterem Interesse dazu bitte nochmal mich nachfragen oder anschreiben, ich suche dann mal die genauen Info`s dazu raus.

Gruß Falko

Verfasst: 3. September 2006 15:09
von 2ndReality
Nein, das Navigationssystem darf auch nicht herausgerechnet werden (BFH v. 16.02.2005 - VI R 37/04). Das hatte ein Finanzgericht zwar mal entschieden, das Ganze wurde vom BFH jedoch sehr schnell wieder gekippt.
Nur das Mobiltetelefon, bzw. die Freisprecheinrichtung bleibt außen vor.