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Wann spricht man von Unfallwagen?

Verfasst: 13. September 2006 13:45
von LJ Octi
Mich würde mal interessieren, wann das deutsche Recht aus einem Gebrauchtwagen einen Unfallwagen macht. Welche Vorrausetzung müssen am Fahrzeug gegeben sein um von einem Unfallfahrzeug zu sprechen?

Danke sagt LJ

Verfasst: 13. September 2006 13:57
von RuHe
Hier gibt es eine interessante Diskussion zu dem Thema.

Verfasst: 13. September 2006 14:23
von LJ Octi
Vielen Dank, das hilft sehr weiter

Verfasst: 13. September 2006 14:59
von R@V3N
Ich wäre immer der Meinung gewesen,das ein Auto als Unfallwagen gilt, wenn tragende Teile beschädigt wurden.

Verfasst: 13. September 2006 15:04
von LJ Octi
Was ist deiner Meinung nach ein tragendes Teil? Ich denke, es geht darum, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, wenn der Gutachter eine Wertminderung am Fahrzeug feststellt.

Verfasst: 5. Oktober 2006 07:05
von Octi RS
So lange nur Anbauteile beschädigt sind z.B Stoßfänger,Scheinwerfer,usw. glaube ich spricht man noch nicht von Unfallschäden, die man angeben muß bei einem Verkauf. Das betrifft alle Teile die geschraubt sind nicht die Teile die geschweißt ,gelötet oder genietet sind. :-?

Verfasst: 5. Oktober 2006 09:35
von skodafan2210
Also mein Wildschaden macht meinen Occi noch nicht zu einem Unfallwagen. Es wurden sämtliche defekte Teile ersetzt und ggf lackiert...allerdings auch nur "äußere" Teile (Haube, Stößi, SW, Blinker, Tür).

Es sieht zwar nicht so schlimm aus (owohl es 140km/h und nen Reh waren), dennoch betrug der Schaden rund 5000€!
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