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Wasser im Heck, Geld zurück
Verfasst: 28. August 2006 11:29
von Chriri
Hallo,
ich habe einen interessanten Artikel in der neuen Auto Bild gelesen. Betrifft eigentlich alle Limousinen Fahrer.
"Läuft beim Öffnen einer Heckklappe Wasser vom letzten Regenguss in den Kofferraum, ist das ein erheblicher konstruktiver Mangel. Das befand das AG Düsseldorf und sprach dem klagenden Neuwagenkäufer drei Prozent Kaufpreisminderung zu. Argument: Es sei unzumutbar, eine regennasse Heckklappe vor dem Öffnen stets abwischen zu müssen"
(Az. 37 C 9665/04)
Da müssten wir doch eigentlich auch Geld wieder bekommen, oder?
Christian
Verfasst: 28. August 2006 15:10
von Pickser
klingt ja interessant. ob das wirklich funktioniert??
ich denke mal, dass der zeitpunkt des kaufs nicht gerade uninteressant ist bei der geschichte. wenn ich jetzt nach 2 jahren auf einmal sage dass ich mich damit nicht zufieden gebe wirds bestimmt problematisch....
wer probierts aus??
Verfasst: 28. August 2006 15:15
von rubidubidu
Hat das wirklich ein Arbeitsgericht entschieden? Kann ich mir nicht vorstellen.
Verfasst: 28. August 2006 15:24
von Liquidsky
Hallo,
AG steht hier für Amtgericht.
Google bietet noch mehr Infos:
http://www.google.de/search?hl=de&q=37+ ... 2F04&meta=
Viele Grüße
Der Liquidsky
Verfasst: 28. August 2006 16:20
von rubidubidu
Stimmt, sorry und danke!
Verfasst: 29. August 2006 23:23
von zi-TT-auer
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Verfasst: 30. August 2006 06:09
von dussel
Hmm, dann muss ich mich wohl doch mal beim
melden, damit die Sache nicht verfällt.
Das ist echt nervig bei dem jetzigen Wetter. Da versuche ich schon langsam zu öffnen, aber trotzdem tropft es auf den hellen Stoff und auch auf mich.
Verfasst: 30. August 2006 07:14
von el_Øpt1m1st@
Ich öffne gestern Abend meine hintere Fahrertür und entdecke auf meinem Sitzpolster einen ca. 2€-großen nassen Fleck.
Kann es sein, dass bei starkem Regen das Wasser so stark durch den Türgummi läuft, dass es in meinen Innenraum tropft?
Ich möchte nicht schon wieder zu meinem
fahren müssen!
Verfasst: 30. August 2006 14:05
von Chriri
Pickser hat geschrieben:klingt ja interessant. ob das wirklich funktioniert??
ich denke mal, dass der zeitpunkt des kaufs nicht gerade uninteressant ist bei der geschichte. wenn ich jetzt nach 2 jahren auf einmal sage dass ich mich damit nicht zufieden gebe wirds bestimmt problematisch....
wer probierts aus??
Hallo,
meiner ist ja auch schon 2 Jahre alt. Da hätte man schon eher reklamieren sollen.
Christian
Wasser im Heck, Geld Zurück...
Verfasst: 19. September 2006 12:31
von wizipepe
Hallo!
In der Autobild 34 vom 25.08.2006 (Seite 59) steht etwas über ein Urteil (Az. 37 C 9665/04), das auch
hier nochmal erleutert wird:
www.anwalt-suchservice.de hat geschrieben:
Regenwasser läuft in Kofferraum
Preis für Neuwagen kann gemindert werden
Ein Neuwagen, in dessen Kofferraum bei Regen konstruktionsbedingt Wasser eindringt, ist mangelhaft. Der Käufer eines solchen Fahrzeugs hat das Recht, den Kaufpreis zu mindern, entschied das Amtsgericht Düsseldorf.
Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.) berichtet, hatte ein Mann einen Neuwagen zum Preis von rund 18.300 Euro erworben. Die Freude an dem neuen Fahrzeug währte allerdings nicht lange, denn beim ersten Regenschauer musste der Autofahrer feststellen, dass Wasser in den Kofferraum eindrang, sobald er die Heckklappe öffnete. Erbost wandte er sich an den Autohändler und forderte eine Herabsetzung des gezahlten Kaufpreises. Der Verkäufer blieb jedoch stur und argumentierte, das Eindringen von Wasser sei nur eine „geringfügige Unannehmlichkeit“. Es sei, so meinte er, dem Käufer durchaus zuzumuten, die Heckklappe bei schlechtem Wetter mit einem Tuch abzuwischen, bevor er den Kofferraum öffne. Außerdem sei Deutschland von der Wetterlage her ohnehin nicht ständig von Regen betroffen. Der Fall ging vor Gericht, und das Amtsgericht Düsseldorf entschied wie folgt (Urt. v. 29.05.2006, Az. 37 C 9665/04.):
Das Eindringen von Wasser in den Kofferraum sei Folge eines Konstruktionsfehlers. Die Heckklappe, so das Gericht, sei bei dem Fahrzeugmodell nicht so ausgebildet, dass sie Regenwasser in die hintere Ablaufrinne ableite. Statt in die dafür vorgesehene Fuge abzuperlen, laufe es deshalb in den Kofferraum. Darin sei ein erheblicher Mangel zu sehen, der eine Kaufpreisminderung rechtfertige. Es könne, so der Amtsrichter, dem Käufer keinesfalls zugemutet werden, das Fahrzeug bei Regenwetter jeweils abzuwischen, bevor er die Heckklappe öffne. Außerdem trockneten nasse Stellen im Wageninneren nur langsam, sodass sich Schimmel und Rost bilden könnten. Berücksichtige man zusätzlich, dass die Beeinträchtigung praktisch zu jeder Jahreszeit auftreten könne, so sei eine Kaufpreisminderung um drei Prozent gerechtfertigt. Der Käufer könne also rund 550 Euro zurückverlangen, so das Urteil.
Köln, den 2.8.2006
Ich weiß nicht, wer von euch alles einen Heckspoiler an seinen Octavia hat, aber genau da kommt dieser Fall vor, das beim öffnen der Heckklappe Wasser über die Seiten in den Kofferraum läuft.
Ich habe mein Wagen nun bald ein Jahr, ob es wohl noch möglich ist, die 3 Prozent jetzt erstattet zu bekommen?
Gruß Jens