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Inspektion und Öl
Verfasst: 25. Oktober 2006 21:22
von chris-x
Hallo zusammen,
habe demnächst meine erste Inspektion (bei rund 40000km). Aus Kostengründen wollte ich ganz gerne das Öl selber mitbringen. Bekommt man in diesem Falle eigentlich das Altöl wieder mit oder wird das üblicherweise auch von der Werkstatt entsorgt?
Ach ja, kann ich statt Longlife2 auch Longlife3 von Castrol verwenden. Wird ja nicht explizit empfohlen...
Gruß,
Chris
Verfasst: 25. Oktober 2006 21:26
von tody83
du kanst auch das longlife3 verwenden. und das altöl bleibt eigentlich in der werkstatt, außer du möchtest es gern wiederhaben*g.
Verfasst: 25. Oktober 2006 21:38
von Ohhh-Two
musst sicher nen kleinen Anteil Altölentsorgung zahlen
Verfasst: 26. Oktober 2006 13:34
von AnglerJoe
also mein
wollte die Entsorgung des Altöls extra bezahlt haben.
Verfasst: 26. Oktober 2006 22:23
von Snow-White
Ein Eurofür den Liter Altöl. Daran sollte das Mitbringen des eigenen nicht scheitern.
Verfasst: 27. Oktober 2006 11:47
von SvenFa
wird dann sicher auf dem auftrag stehn
Öl angeliefert keine Haftung bla bla bla und entsorgung für altöl
Verfasst: 28. Oktober 2006 06:45
von LuckyMan
@SvenFA: Bei mir stand nix auf der Rechnung..sie haben halt nur Wert darauf gelegt, dass es sich um verschlossene Gebinde handelte, die ich angeliefert habe.
Ansonsten auch bei mir..1 Euro für einen Liter Altöl-Entsorgung.
Verfasst: 15. November 2006 21:15
von trikont
Hallo
vielleicht lieg ich ja daneben
sind nicht alle Verkäufer von
Öl nicht auch verpflichtet haushaltsübliche
Mengen ohne Kaufnachweis kostenlos zurück
zu nehmen?
Hab das Öl letzte Woche zur Inspektion
auch mitgebracht und nix extra bezahlt
Gruss
Verfasst: 17. November 2006 20:01
von OnkelHotte
§ 8 der Altölverordnung gibt hier folgende Auskunft:
§ 8
Altölannahmestelle bei Abgabe an Endverbraucher
(1) Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher abgibt, hat vor einer Abgabe eine Annahmestelle nach Absatz 1a für solche gebrauchten Öle einzurichten oder eine solche durch entsprechende vertragliche Vereinbarung nachzuweisen. Bei der Abgabe an private Endverbraucher ist durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln am Ort des Verkaufs auf die Annahmestelle nach Absatz 1a hinzuweisen.
(1a) Die Annahmestelle muss gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle kostenlos annehmen. Sie muss über eine Einrichtung verfügen, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.
(2) Befindet sich die Annahmestelle nicht am Verkaufsort, so muss sie in einem solchen räumlichen Zusammenhang zum Verkaufsort stehen, dass ihre Inanspruchnahme für den Käufer zumutbar ist.
(3) Die Absätze 1 bis 2 gelten sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfäll
Kann mir mal jemand von unseren Ölscheichen erklären, wie die Altölrücknahme bei Internetbestellungen funktionieren würde, wenn ich das Altöl nicht beim
lassen würde ?
Verfasst: 17. November 2006 22:05
von oskar1979
tja
damit müsste alles klar sein