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Radarwarner

Verfasst: 4. November 2006 14:08
von ExAudi
Wie ich gerade auf dieser Seite lese hat mein Sony Navy NV 70 U einen Radarwarner.
http://www.pocketnavigation.de/poi/register/5.6.59.html
Ich habe aber in meiner Bedienungsanleitung logischerweise nichts dazu gefunden.
Ja ich weiß das das illegal ist, aber anschauen würde ich mir das schon gerne.
Weiß einer wo und wie man das aktivieren kann?
Denke das wohl am ehesten TORSTEN W.(ohne H das weiß).
Danke

Verfasst: 4. November 2006 14:29
von TheOidter
Sony NV-U50 / NV-U70 (POI-Warner bereits vorhanden)


Folgende Produkte können nach der Registrierung gebucht werden:
musst erst registrieren, dann kommste auch an die blitzwarner ran. Und ich wüsste nicht, dass die illegal sind, es waren glaube ich nur diese Speziellen Radarwarngeräte verboten

Verfasst: 4. November 2006 14:38
von ExAudi
Ich hatte diesen Satz (Sony NV-U50 / NV-U70 (POI-Warner bereits vorhanden) so verstanden das dieser bereits im Gerät drin sei und man ihn nur aktivieren müsse. :roll:

Re: Radarwarner

Verfasst: 4. November 2006 15:01
von TorstenW
Moin,
ExAudi hat geschrieben: Ja ich weiß das das illegal ist, aber anschauen würde ich mir das schon gerne.
Weiß einer wo und wie man das aktivieren kann?
Soooooo illegal ist das gar nicht....... :wink:
Dieser "Radar"warner warnt auch nur vor bekannten festen Blitzerstandorten und evtl. vor "Unfallschwerpunkten".
Die Datenbank ist auch nur so gut wie sie regelmäßig aktualisiert worden ist.

Das Teil gaukelt eine trügerische "Sicherheit" vor Kontrollen vor.
Ich hatte auf meinem Navi den POI-Observer drauf, nutze ihn aber nicht mehr.
Der wird laufend upgedatet, hat über 15.000 POIs in der Datenbank, aber im "Ernstfall" steht der mobile Blitzer oder die Lichtschranke an einer ganz anderen Stelle..... :wink:
Da kommt man mit den Meldungen im Radio schon näher an die Realität.

Also kurz: Geld bezahlen würde ich für sowas nicht.
ExAudi hat geschrieben: Denke das wohl am ehesten TORSTEN W.(ohne H das weiß).
Bitteschön!

Grüße
Torsten

Verfasst: 4. November 2006 15:59
von TWC
na na Torsten, also was die Starrenkästen und Blitzerampeln betrifft, ist das schon sehr genau. Vorrausgesetzt man aktualisiert 1x im Monat. Hatte bis jetzt noch nie einen Fehlalarm!!!

Verfasst: 4. November 2006 18:10
von TorstenW
Moin,
TWC hat geschrieben:na na Torsten, also was die Starrenkästen und Blitzerampeln betrifft, ist das schon sehr genau. Vorrausgesetzt man aktualisiert 1x im Monat. Hatte bis jetzt noch nie einen Fehlalarm!!!
So meine ich das auch nicht!

Ich hatte es z.B. dass ein schon "ewig" vorhandener Starenkasten nicht in der (aktuellsten!) Datenbank war.

Und vor den mobilen Blitzern und Lasergeräten KANN er gar nicht warnen!
Dort sind maximal die Standorte drin an denen häufig geblitzt wird.
Wenn dann die reale Radarfalle 300m weiter vor oder dahinter steht........ *blitz* und :motz:
Das meinte ich mit "trügerischer Sicherheit".

Ich pflege mich einfach an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten..... :wink:

Grüße
Torsten

Verfasst: 4. November 2006 22:26
von uhuwald
...oder zumindenstens nicht erheblich drüber. unter 21 mehr ist es noch erträglich wenn es einen doch erwischt. :roll:

Verfasst: 5. November 2006 00:08
von Snow-White
uhuwald hat geschrieben:...oder zumindenstens nicht erheblich drüber. unter 21 mehr ist es noch erträglich wenn es einen doch erwischt. :roll:
Ein Punkt wird fällig mit 20 drüber und nicht mit 21. Für die Grenzerfahrungssuchenden heißt es also, den Tempomaten auf 22 drüber einzustellen. Macht 22 - 3 Tolereanz = 19, x Euro aber nix Punkte.

Verfasst: 5. November 2006 09:55
von denni
uhuwald hat folgendes geschrieben:
...oder zumindenstens nicht erheblich drüber. unter 21 mehr ist es noch erträglich wenn es einen doch erwischt.

Snow-White hat folgendes geschrieben
Ein Punkt wird fällig mit 20 drüber und nicht mit 21.
Das ist falsch, kann man auch im aktuellen Bußgeldkatalog nachlesen.

Innnerhalb sowie außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es eine Punkt erst ab 21 Km/h drüber. Bei 20 Km/h gibt es noch keinen Punkt.
Gruß Denni

Verfasst: 5. November 2006 14:18
von Heinju
Nur als Info:
Rechtlicher Hinweis

Technische Hilfsmittel, die vor Geschwindigkeitsüberwachungen warnen oder diese stören können, sind im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Eine Verwendung dieser Hilfsmittel kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Der Autor und Datenbankbetreiber weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Blitzerdaten nicht in Ländern in denen diese Warnsysteme nicht gestattet sind, eingesetzt werden soll und darf! Die Blitzerdaten dürfen aber natürlich vor Fahrtantritt z.B. bei der Routenplanung genutzt und angezeigt werden, verboten ist nur das betriebsbereite Mitführen während der Fahrt und die Benutzung während der Fahrt.

Genauso kann man die Blitzerdaten natürlich effektiv und legal in Ländern zur Radarwarnung einsetzen, in denen ein solches Verbot nicht existiert (z.B. Niederlande). Es wird von pocketnavigation.de ausdrücklich von der Verwendung als Radarwarner in Deutschland (und damit eines Verstosses gegen die öffentliche Ordnung) abgeraten.

Gruß J