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Was ist ein Neuwagen?
Verfasst: 6. November 2006 08:18
von rob
Hi,
habe in der aktuellen Ausgabe der AuBi einen interessanten Artikel gelesen. Es wurde u.a. darauf hingewiesen, dass ein
Neuwagen zum Zeitpunkt des Verkaufs der aktuellen Ausstattungslinie entsprechen muss (siehe beim O2 die Unterschiede zwischen Modelljahr 06/07), ansonsten ist der Händler verpflichtet, diese nachzurüsten.
Hintergrund:
Wir haben unseren O2 im September 2006 gekauft, ist aber noch Modelljahr 06. Kann ich da was machen
?
Greez
Verfasst: 6. November 2006 08:48
von Arno
Wusstest du, dass es Modelljahr 06 und nicht 07 ist?? Wenn ja, dann hast du ein Problem!
Verfasst: 6. November 2006 08:55
von rob
Hi arno,
nein, wusste ich bis vor kurzem nicht. Ich bin davon ausgegangen, dass ein Neuwagen im Showroom der aktuellen Ausstattungslinie entspricht.
Es geht mir auch nicht darum, "Erbsen zu zählen": Wir sind mit dem Wagen beinah 100%-ig zufrieden, haben ja auch einen guten Preis bekommen. Lediglich das verbaute STREAM ist absoluter Mist, und bei einer Investition in einen Neuwagen will man ja auch auf der sicheren Seite sein (Stichwort aktuelles Modelljahr, dass dürfte man doch im September erwarten können ???)
Der Artikel in der AuBi hat mich dann schon hellhörig gemacht...
Greez und danke für weitere Antworten!
Verfasst: 6. November 2006 09:34
von Dr. PuuhBaer
Theresias hat geschrieben:Der zeitpunkt der Prduktion natürlich, MJ 2007 beginnt ab KW 22.
Wenn der Wagen schon im Showroom stand, dann ist bei einer bekannten Lieferzeit von 10 - 12 Wochen zu vermuten, dass es sich um einen MJ 2006 handelt. Ist sicher grenzwertig, jedoch sehe ich da nicht sehr große Chancen. Gegen das Stream gibt es ja sowieso keine Abhilfe.
Verfasst: 6. November 2006 09:51
von rob
@puuhbaer
Korrekt, ist Modelljahr 06. Aber: Als unwissender Verbraucher muß ich doch davon ausgehen, dass das aktuelle Modell zum Verkauf bereitsteht. Da interesseieren mich keine Lieferzeiten oder Modellwechsel, und genau darauf bezieht sich ja die Verpflichtung des Händlers gem. EU-Recht. Ich werde da mal dezent nachhaken und halte euch auf dem Laufenden...
Greez
Verfasst: 6. November 2006 11:46
von Luckskay
rob hat geschrieben:@puuhbaer
Korrekt, ist Modelljahr 06. Aber: Als unwissender Verbraucher muß ich doch davon ausgehen, dass das aktuelle Modell zum Verkauf bereitsteht. Da interesseieren mich keine Lieferzeiten oder Modellwechsel, und genau darauf bezieht sich ja die Verpflichtung des Händlers gem. EU-Recht. Ich werde da mal dezent nachhaken und halte euch auf dem Laufenden...
Greez
@@@@
OLG Schleswig
1999-07-21
9 U 101/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 1999-12-08
Bearbeitet von: Volker Kitz
Neuwagen muss nicht fabrikneu sein
Ein als "Neuwagen" angebotenes Fahrzeug muss nicht "fabrikneu" sein.
Nach Ansicht des OLG Schleswig darf ein Neuwagen auch
schon zweieinhalb Jahre im Lager gestanden haben. Zwar dürfe ein als
"fabrikneu" bezeichnetes Fahrzeug höchsten zehn bis zwölf
Monate alt sein. Als "Neuwagen" hingegen könne auch noch ein Fahrzeug im Alter von rund 2 1/2 Jahren verkauft werden, wenn das Modell weiterhin weitgehend unverändert weitergebaut werde und keine wesentlichen durch die Standzeit bedingten Mängel
http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/1017494.html
Sprech dein Händler an!
Verfasst: 6. November 2006 12:45
von insideR
Die Audiobuchse und die MP3-Fähigkeit vor Gericht als für das Fzg wesentliches Merkmal nachzuweisen ist der Haken. Wenn sich der Dealer stur stellt, ist die Sache durch. Du solltest an den guten Willen appellieren.
Verfasst: 6. November 2006 12:49
von beachman
2@rob
ich hatte das gleiche Problem. Wagen Ende August gekauft und es war ein MJ06. Allerdings hatte mir der Verkäufer eine "aktuelle" Preisliste (also MJ07) zur Info gegeben. Ich hatte also dann z.B. auch ein Stream mit mp3 Funktion erwartet. Ich wußte nur, das der Wagen "neu" ist und aus Hamburg geholt wird. Über das MJ haben wir nicht gesprochen, weil für mich anhand der Preisliste klar war, das es ein MJ07 sein mußte. Nach einigen Diskusionen habe ich jetzt wenigstens ein Stream mit mp3 bekommen (wird diese Woche eingebaut). Den Anschluss für meinen mp3 Player nehme ich auf meine Kappe. Ich denke das ist Fair. Einen Rechtsanspruch hat man aber nicht (lt. befreundeten Anwalt ist das mit dieser Klausel von wegen "Änderungen etc. sind möglich" ausgeschlossen)
Verfasst: 6. November 2006 13:37
von rob
Okäse
,
ich bin eh' kein Freund von Anwälten und dem ganzen juristischen Sch...
Ich sehe da auch eher Kulanzregelungen als "Königsweg". Werde mal den Artikel aus der AuBi raussuchen und zitieren.
@ beachman: Der STREAM-Nachfolger wurde mir auch so schon versprochen.
@ alle anderen:
Es geht mir nicht um z.B.die Audiobuchse, sondern darum, dass mir der Händler die serienmässigen Neuerungen verschwiegen hat, so z.B. auch die Tempomatanzeige oder das "Notbremsblinken" usw. Aber wie gesagt, es geht mir nicht um Details, sondern um Ehrlichkeit. Ich bleibe dran. Und unser O2 war ja auch neu im besten Wortsinne, nur eben nicht das aktuelle Modelljahr. Und DAS hätte der Verkäufer schon kommunizieren müssen, nicht wahr?
Greez
Verfasst: 6. November 2006 15:14
von Dr. PuuhBaer
Trotzdem ist das der O2 im MJ2007
weitgehend unverändert.
Ob da nun ne Anzeige für aktiven Tempomat oder das Notbremsblinken vorhanden sind - es bleiben Feinheiten.
Es wäre ein edler Zug von deinem
gewesen, dich auf den Umstand hinzuweisen...ja.