Rechtliches zur verbindlichen Bestellung
Verfasst: 24. Januar 2007 18:08
Moin,
ich habe ein etwas delikates Problem:
Ich habe über E- Mail Kontakt bzw. telefonisch ein Fahrzeug bei einem großen deutschen VAG Partner bestellt.
Dazu habe ich einen verbindlichen Bestellvertrag ( natürlich ohne Stempel und Unterschrift des Händlers, nur mit original Kopfbogen ) per Mail erhalten und ausgedruckt und von mir unterschrieben zurückgefaxt.
Leider meldet sich momentan der Händler nicht telefonisch , reagiert nicht auf Mails und sendet die Bestellung nicht unterschrieben an mich zurück.
Nach meiner Auffassung käme der Vertrag erst zustande, wenn der Händler ihn annimmt, ansonsten bräuchte er nicht zu den vereinbarten Bedingungen liefern.
Oder ist das übermittelte Bestellformular per Mail ohne seine Unterschrift rechtsgültig ?
Das Problem ist weiterhin, dass ich mich auf einen kurzzugelassenen Lagerwagen eingelassen habe, der angeblich innerhalb von 2 Wochen ( die um sind ) lieferbar wäre.
Dafür und wegen des Preisvorteils habe ich mich auch zu einer anderen Farbe als ursprünglich favorisiert eingelassen.
Gesetzt dem Fall, das angebotene Auto gibt es so gar nicht und es würde im Nachhinein bestellt ( nur um einen Kunden zu binden ), hätte ich natürlich neben der ausdrücklich ungewollten Wartezeit eine Farbe, die ich so auch per normaler Neuwagenbestellung nie so bestellen würde.
Als unverbindlicher Liefertermin wurde 01/ 07 benannt.
Wäre nett, wenn jemand fachlichen Rat weiss, gern per PN............
Danke im Vorraus.
ich habe ein etwas delikates Problem:
Ich habe über E- Mail Kontakt bzw. telefonisch ein Fahrzeug bei einem großen deutschen VAG Partner bestellt.
Dazu habe ich einen verbindlichen Bestellvertrag ( natürlich ohne Stempel und Unterschrift des Händlers, nur mit original Kopfbogen ) per Mail erhalten und ausgedruckt und von mir unterschrieben zurückgefaxt.
Leider meldet sich momentan der Händler nicht telefonisch , reagiert nicht auf Mails und sendet die Bestellung nicht unterschrieben an mich zurück.
Nach meiner Auffassung käme der Vertrag erst zustande, wenn der Händler ihn annimmt, ansonsten bräuchte er nicht zu den vereinbarten Bedingungen liefern.
Oder ist das übermittelte Bestellformular per Mail ohne seine Unterschrift rechtsgültig ?
Das Problem ist weiterhin, dass ich mich auf einen kurzzugelassenen Lagerwagen eingelassen habe, der angeblich innerhalb von 2 Wochen ( die um sind ) lieferbar wäre.
Dafür und wegen des Preisvorteils habe ich mich auch zu einer anderen Farbe als ursprünglich favorisiert eingelassen.
Gesetzt dem Fall, das angebotene Auto gibt es so gar nicht und es würde im Nachhinein bestellt ( nur um einen Kunden zu binden ), hätte ich natürlich neben der ausdrücklich ungewollten Wartezeit eine Farbe, die ich so auch per normaler Neuwagenbestellung nie so bestellen würde.
Als unverbindlicher Liefertermin wurde 01/ 07 benannt.
Wäre nett, wenn jemand fachlichen Rat weiss, gern per PN............
Danke im Vorraus.