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Unfall in Waschanlage - Erfahrungen mit gelöster Stoßstange

Verfasst: 28. Januar 2007 21:53
von Ronny Neuenhagen
Hallo liebe Gemeinde

Letzten Dienstag wollte ich meinem O2 mal was gutes tun - bin also durch die Waschstraße gefahren. Nachdem ich das hinter mir hatte und mit dem Saugen im Innenraum beginnen wollte, blieb mir fast das Herz stehen.
In Höhe des Radkastens (hinten, rechts) klaffte ein ca. 8cm langes Stück der hinteren Stoßstange aus dem Fahrzeug heraus (vom Radksten weg).

Sofort machte ich den Schaden, welchen ich zuvor eindeutig nicht hatte, bei der Leitung der Waschanlage geltend. Man nahm meine Daten auf, gab aber an, dass ich eeh nicht mit Schadensersatz rechnen könne. Schließlich funktioniere die Waschstraße problemlos und es sei eher ein fahrzeugbedingtes Problem. Skoda hätte die besagte Stelle einfach schlecht gesichert. In der Tat muss ich zugeben, dass andere Fahrzeuge (zB BMW 5er, VW Touran...), die ich dann mal gleich begutachtete, an gleicher Stelle stabiler sind...
ABER... wer trägt denn jetzt die Kosten?

Eine Nachfrage beim Skoda-Autohaus um die Ecke führte zu der Erkenntnis, dass natürlich eine neue Stosstange hermüsse. Mit Lackieren und Anbauen wäre ich mit knapp 1000€ dabei, so der der Kostenvoranschlag.
Natürlich sei die Waschanlage Schuld an der Sache, ganz klar, so der Skoda-Mitarbeiter.

Dass mir jetzt nur der Privatweg hilft, um den Schaden ersetzt zu bekommen, ist mir soweit klar...

Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat den einen oder anderen Tipp bereit?

Vielen Dank schonmal...
Ronny

Verfasst: 28. Januar 2007 22:07
von Chicane
Deshalb sollte man auch nicht in die Waschstraße fahren... :roll: Aber davon mal abgesehen, hast du ein Foto von dem Schaden?

Ich kannte mal einen Fall, wo bei einem 406 Coupé (vielleicht auch ein "fahrzeugbedingtes Problem") beschädigt wurde, die Unkosten für den Schaden wurden aber vollständig von deren Versicherung bezahlt. Leider weiß ich nicht mehr genau, was es war.

Verfasst: 29. Januar 2007 00:16
von Nordfriese
Wenn die Waschstraße nicht eindeutig darauf hinweist, muss sie die Kosten übernehmen. Wenn ein Heckspoiler abgerissen wird, muss die Waschstraße zum Beispiel nur zahlen, wenn es sich um ein serienmäßiges Teil handelt. Wenn die Waschstraße sich nicht von sich aus Kulant verfällt, einfach den Rechtsanwalt einschalten. Skoda-typisches Problem? Also bitte....

Verfasst: 29. Januar 2007 08:30
von SchlachterHorst
eben, Du bist sicher nicht der erste O² Fahrer, der seinen Wagen in einer Waschstraßer gereinigt hat. Der Schaden muß von der Versicherung des Beteriebers bezahlt werden und basta. Laß Dich nicht auf Diskussionen ein, das kann dein Anwalt besser ;-)
Grüße
SchlachterHorst

Verfasst: 29. Januar 2007 09:07
von ancient motorist
Im ADAC-Rechtschutz?
ADAC-Rechtschutz anfragen, nach dem in der Nähe nächsten Ansprechpartner, vorsprechen und alles weitere regeln lassen

Verfasst: 29. Januar 2007 09:16
von Ecki@RS
Wenn du irgendeinen Farhzeugrechtschutz hast! Ab zum Anwalt!
Das ist der einzige Weg das du überhaupt Kohle siehst!
Das zeigt unsere erfahrung mit solchen Fällen!

Verfasst: 29. Januar 2007 09:53
von Jopi
Ja, hatte schon mal einen "Unfall" in einer Waschstraße. Damals riss ein Teil einer Verkleidung am Unterboden. Ein Bürstenarm der Waschanlage war verrutscht. Anruf eines Angestellten der WA beim Chef: "Der Arm ist wieder verrutscht." :roll:
Die WA hat den Schaden allerdings gezahlt, da wir den Schaden gemeinsam sofort bemerkt haben. Ich habe auch gleich ein paar Foto mit meinem Handy davon geschossen.

Verfasst: 29. Januar 2007 13:07
von ancient motorist
wenn ich zurückdenke, fällt mir ein, an unserem Fabia wurde in der Waschanlage der hintere Wischerarm abgerissen. Der Angestellte meinte nur lapidar, haben wir nix mit zutun. Hab mir vom :D nen Kostenvoranschlag über den Wischerarm geben lassen und beim Inhaber der WA eingereicht, der hat mir den Schaden bar bezahlt, ohne großes Theater

!!!

Verfasst: 29. Januar 2007 13:48
von Ronny Neuenhagen
Vielen dank für die Antworten.
Ich habe beim ADAC eine Verkehrsrechtsschutz.
Keine Ahnung, ob die das übernimmt, da kann man ja mal nachfragen.

Ansonsten liegt der Vorgang schon beim Anwalt.

Re: !!!

Verfasst: 29. Januar 2007 14:49
von extrapurifier
Ronny Neuenhagen hat geschrieben:Keine Ahnung, ob die das übernimmt, da kann man ja mal nachfragen.
Die Kosten des Anwalts kannst du beim Schuldigen (also den Waschanlagenbetreiber) geltend machen. Auch bei einer außergerichtlichen Auseinandersetzung.

Häätest du eine Rechtschutzversicherung würde diese im Fall, dass du Recht bekommst ebenfalls die angefallenen Kosten an den Schuldigen weiterreichen.

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