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No Milotec , Teile selber gemacht

Verfasst: 6. Februar 2007 21:35
von RS Junkie
Hallo Gemeinde

Ich möchte euch hier meine neuen Teile an meinem RS vorstellen.
Ich habe dazu einfach die originalen Grilleinsätze genommen.
Ausgesägt , gespachtelt und gefüllert danach geschliffen und dann in Wagenfarbe lackiert.

Was haltet ihr davon ?????
Bin am überlegen ob ich noch schwarzes Racegitter dahinter mache.

Grüßle RS Junkie


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Verfasst: 6. Februar 2007 22:02
von Marcelrs236
Is ja so nicht ganz schlecht, schaut gut aus aber man müsste in der mitte bei dem Gitter die untere und obere Kante mit Lackieren damit es wieder eine Linie ergibt. Dann würde es richtig gut aussehen, das fällt eben bei deiner richtig Geilen Farbe :lol: mehr auf als wie beim Raceblue oder so.......

Verfasst: 6. Februar 2007 22:03
von speedy1949
Gefällt mir sehr gut. Sieht stark aus.

Verfasst: 6. Februar 2007 22:55
von obraeutigam
Respekt!

Sieht gut aus! :o

Verfasst: 7. Februar 2007 12:16
von RS_ch
an irgendwas erinnert mich das................

aber an was nur ????






































ja, genau
http://christianspoo.com/starwars/troop ... rooper.jpg

Verfasst: 7. Februar 2007 12:32
von ThomasB.
Respekt!


Das sieht total gut und professionell aus. Kein Vergleich zu irgendeinem Fuseltuning.




































...leider verlierst Du damit Deine ABE. :-? :-? :-?

Verfasst: 7. Februar 2007 12:35
von deshi
ThomasB. hat geschrieben:Respekt!
...leider verlierst Du damit Deine ABE. :-? :-? :-?
Warum das denn???

Das mußt Du jetzt aber mal erklären.


Grüße

Micha

Verfasst: 7. Februar 2007 12:45
von ThomasB.
Moin Micha,

ganz einfach. Der Stoßfänger gehört (strenggenommen...) zu den Zulassungspflichten Teilen eines Autos, die der ABE unterliegen. Eigentlich müsste man hier eine Einzelabnahme machen lassen.

siehe auch hier:
Die Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO) ist - zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen - Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Einfach ausgedrückt ist sie eine Bestätigung, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und den einschlägigen Vorschriften entspricht. Sie wird vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt.

Man unterscheidet zwischen der

* Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)

* der Einzelbetriebserlaubnis (EBE)

* der Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile.


Die Allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) wird nach Prüfung dem Hersteller für reihenweise gefertigte Fahrzeuge erteilt. Alle diesem Muster entsprechenden Serienfahrzeuge erhalten als Nachweis einen Fahrzeugbrief, der bei der Zulassung des Fahrzeuges vorgelegt werden muss. Die ABE bleibt bis zum Widerruf oder bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges grundsätzlich erhalten, es sei denn, es werden Veränderungen am Fahrzeug (zum Beispiel: Verkürzen der Federn, nicht genehmigte Auspuffanlage usw.) vorgenommen. In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis (näheres dazu siehe § 19 Abs. 2 StVZO).


Die Einzelbetriebserlaubnis (§ 21 StVZO) wird für ein einzelnes Fahrzeug erteilt und gilt nur für dieses. Ein Beispiel dafür wäre ein selbst konstruiertes Fahrzeug oder der Import eines "Exoten", der in Deutschland zugelassen werden soll.


Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) wird für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Einbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Allgemeine Betriebserlaubnis nicht. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, muss bei einer Polizeikontrolle vorgelegt werden können. Außerdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Prüfzeichen.

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis wird geregelt im §19 Abs. 2 StVZO.

Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße (mit Punkten in Flensburg !) geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsstelle den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln. Zudem steht es im Ermessen des/der Polizeibeamten, bei einer Kontrolle ein Fahrzeug mit sofortiger Wirkung stillzulegen.
Quelle: Wikipedia

Ob´s auffällt, ist eine andere Sache...

Gruß, Thomas

Verfasst: 7. Februar 2007 13:01
von deshi
OK... wenn man es sooooooo genau nimmt, stimme ich Dir zu...

Ich denke aber mal, daß das keiner bemängeln wird...


Grüße

Micha

Verfasst: 7. Februar 2007 13:21
von ThomasB.
deshi hat geschrieben:OK... wenn man es sooooooo genau nimmt, stimme ich Dir zu...

Ich denke aber mal, daß das keiner bemängeln wird...


Grüße

Micha
Naja, wenn nichts passiert, wird´s keiner bemängeln. Hast Du nach einem Unfall das erste mal einen Gutachter der Versicherung draussen, sieht´s ganz sicher anders aus.

Schau mal, bei Milotec bekommst Du z.B. für jede kleine "Pissblende" entweder eine ABE oder eine TÜV-Bescheinigung mit dabei.