Wandlung
- Mirko2002
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Wandlung
Hallo, nach mehreren kleinen Mängeln, wie Ausfall Navi, Fehlalarme, Ausfall Airbagsystem, Ölstandssensor, Lehne Fahrersitz knarzt, Türgriff Fahrertür defekt, mehrfacher defekt der Klimaanlage, Äußere Türdichtungen usw tropft nun mein Getriebe.
Ich will mein Auto wandeln lassen. Was muss ich beachten und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Das Fahrzeug ist EZ 11/05 und hat im Moment 24.000 Km.
Ich will mein Auto wandeln lassen. Was muss ich beachten und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Das Fahrzeug ist EZ 11/05 und hat im Moment 24.000 Km.
- frankw
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Bei der Laufleistung wurde ich, wie Ralf schon geschrieben hat, den Anwalt mit einschalten. Im Form hatte ich mal folgendes geschrieben:
Grüße Frank
Zum Thema Wertminderung: da gibt es mittlerweile unterschiedliche Auffassung wie viel Prozent je gefahrene km fällig werden. 0,67 % scheint da eine Obergrenze zu sein. Für einen Golf TDI hat mal ein Gericht 0,4 % veranschlagt (LG Münster, Urteil vom 06.10.1993 (Az. 10 O 232/93)).Man muss dazu aber sagen, dass man 0,67% vom Neuwagenpreis je gefahren 1000 Kilometer abziehen muss. Soll heißen, wenn schon viele Kilometer auf der Uhr sind, muss man mit einer hohen Wertminderung rechnen.
Allgemein kann man sagen, dass Preisminderung oder Wandlung verlangt werden kann, wenn
- die Reparatur oder der Austausch unmöglich sind oder
- der Verkäufer/Händler/Hersteller die Reparatur/Nachbesserung oder den Austausch verweigert,
- nicht in angemessener Frist vornimmt
- oder die Reparatur 2x misslingt,
- die Nachbesserung/Reparatur oder Austausch für den Konsumenten mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre
- für den Verkäufer/Händler/Hersteller einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würden, wobei auch die mit der Abhilfe für den Käufer verbundenen Unannehmlichkeiten zu beachten sind
Grüße Frank
- Mirko2002
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Ich werde ersteinmal im Autohaus vorstellig werden und meine Absicht kund tun. Vielleicht machen Sie mir auch ein Angebot, bei dem ich auf Anwalt usw verzichten kann.
Wenn ich rund 4000 Euro Wertminderung zahlen muss, dann werde ich tauschen. Ich bin total satt. Ich habe mir einen Neuwagen gekauft, damit ich meinen Werkstattmeister nicht mehr zum Geburtstag einladen muss doch nun kann der bald bei mir einziehen
Was muss ich noch beachten?
Wenn ich rund 4000 Euro Wertminderung zahlen muss, dann werde ich tauschen. Ich bin total satt. Ich habe mir einen Neuwagen gekauft, damit ich meinen Werkstattmeister nicht mehr zum Geburtstag einladen muss doch nun kann der bald bei mir einziehen
Was muss ich noch beachten?
- DGdm
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1995 habe ich einen Passat mit etwa 24.000km Laufleistung gewandelt, das Auto war in 9 Monaten schlappe 45 Tage in der Werkstatt mit 36 Tagen Leihwagen.
Der Rücknahmepreis wurde vom Autohaus fest angegeben, da war nichts zu verhandeln. Ob das jetzt genau 0,67%/1000km war kann ich nicht mehr sagen, kommt aber etwa hin.
Den dann folgenden Kauf des neuen Wagen solltest Du aber genau so aushandeln wie bei einem Neuwagen ohne Rückgabe, da es defakto auch ein Neukauf ist.
Führe ein vernünftiges Gespräch mit den Leuten und schau, was dabei rauskommt. Wenn sich das Autohaus nicht komplett querstellt, wüßte ich nicht, was ein Anwalt dabei zu tun hätte. In meinem Fall hatten die kostenlos zur Verfügung gestellten Leihwagen und entsprechende damit zurückgelegte Kilometer sogar die Rechnung erheblich geschönt. Die wollten mich einfach als guten Kunden behalten.
Viel Glück!
PS mit dem "erwandelten" Wagen vom gleichen Typ hatte ich dann 9 absolut problemlose Jahre
Der Rücknahmepreis wurde vom Autohaus fest angegeben, da war nichts zu verhandeln. Ob das jetzt genau 0,67%/1000km war kann ich nicht mehr sagen, kommt aber etwa hin.
Den dann folgenden Kauf des neuen Wagen solltest Du aber genau so aushandeln wie bei einem Neuwagen ohne Rückgabe, da es defakto auch ein Neukauf ist.
Führe ein vernünftiges Gespräch mit den Leuten und schau, was dabei rauskommt. Wenn sich das Autohaus nicht komplett querstellt, wüßte ich nicht, was ein Anwalt dabei zu tun hätte. In meinem Fall hatten die kostenlos zur Verfügung gestellten Leihwagen und entsprechende damit zurückgelegte Kilometer sogar die Rechnung erheblich geschönt. Die wollten mich einfach als guten Kunden behalten.
Viel Glück!
PS mit dem "erwandelten" Wagen vom gleichen Typ hatte ich dann 9 absolut problemlose Jahre
- Mirko2002
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Hm, es gibt erste unzufriedenstellende Ergebnisse. Mein Händler wird mich nicht weiter unterstützen und ich werde doch meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen müssen. Mein Verkäufer teilte mir mit, er hätte niemenden bei SAD erreicht Also brauche ich nicht weiter auf ihn bauen und werde es nun einem Anwalt übergeben.
- frankw
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Es ist schon immer wieder interessant, dass viele Händler bei einer Wandlung die Zustimmung von SAD brachen. Laut Gesetzt hat man einen Vertrag mit dem Händler und wenn dieser die Fehler nicht beheben kann, so hat man sein Recht auf Wandlung.
Bei meinen war es ähnlich und weil er den Ärger mit SAD umgehend wollte, hat er den Wagen getauscht (abgekauft und mir einen Neuen verkauft).
Ich würde mich auf jeden Fall an SAD verstärkt wenden. Die kommen dann schon auf den Trichter, dass man Kunden nicht so abfertigen darf. Bei mir hat es immerhin vier Brief und drei Telefonat gedauert. Aber ich bin hartnäckig.
Grüße Frank
Bei meinen war es ähnlich und weil er den Ärger mit SAD umgehend wollte, hat er den Wagen getauscht (abgekauft und mir einen Neuen verkauft).
Ich würde mich auf jeden Fall an SAD verstärkt wenden. Die kommen dann schon auf den Trichter, dass man Kunden nicht so abfertigen darf. Bei mir hat es immerhin vier Brief und drei Telefonat gedauert. Aber ich bin hartnäckig.
Grüße Frank
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Wieso soll ich mich an SAD wenden? Das hat mir mein händler auch empfohlen. Ich sehe es genau so, ich habe einen Vertrag mit meinem Händler und von diesem Vertrag will ich zurück treten. Also habe ich mit SAD rein gar nichts zu tun. Da mein Händler nun aber leider nicht kooperativ ist, werde ich einen Anwalt bemühen müssen.