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Wertverlust

Verfasst: 1. Mai 2007 19:38
von mat
Hallo,

hat jemand eine Ahnung, wie groß der Wertunterschied zwischen einem
O² Combi 1,9 TDI Elegance mit 11 Monaten und 13 Monaten ungefähr ist?

Hintergrund: Mein Händler hat wohl einen Fehler gemacht und das Auto jünger angeboten als es wirklich war....
Ich habe ein 11 Monate altes Auto gekauft, dass aber 13 Monate alt war. Ist jetzt erst im Rahmen einer Garantiegeschichte ans Licht gekommen.

Verfasst: 1. Mai 2007 20:56
von w0tan
Lt. autobudget.de gibts da keinen nennenswerten Unterschied (einmal mit 04/2006, bzw. mit 06/2006 gerechnet, 25TKM), interessant wirds vielleicht nur, wenn du dadurch ein älteres Modelljahr hast.

Verfasst: 1. Mai 2007 21:20
von insideR
Wie lang ist eigentlich der AfA-Zeitraum für Autos? Dahingehende Wertminderung würde ich verlangen.
Aber ehrlich mal, hat denn kein EZ-Datum im Kaufvertrag gestanden? Wenn doch, haste veroren.

Verfasst: 2. Mai 2007 09:56
von mat
insideR hat geschrieben:Aber ehrlich mal, hat denn kein EZ-Datum im Kaufvertrag gestanden? Wenn doch, haste veroren.
Doch, aber ein falsches!

Verfasst: 2. Mai 2007 10:01
von mat
w0tan hat geschrieben: interessant wirds vielleicht nur, wenn du dadurch ein älteres Modelljahr hast.
Wann genau war denn der Modellwechsel?

Verfasst: 2. Mai 2007 10:06
von insideR
mat hat geschrieben:
insideR hat geschrieben:Aber ehrlich mal, hat denn kein EZ-Datum im Kaufvertrag gestanden? Wenn doch, haste veroren.
Doch, aber ein falsches!
Dann verlange doch mal Erfüllung des Vertrages. Das wird ein Spaß.

Verfasst: 2. Mai 2007 10:07
von insideR
mat hat geschrieben:Wann genau war denn der Modellwechsel?
August.

Verfasst: 4. Mai 2007 07:52
von LANsurfer
Ich würde aber schon sagen, dass es einen Unterschied ausmacht, denn

1.) hast du nun 2 Monate weniger Garantie als angenommen. Das sind immerhin fast 10 % der Gesamtgarantie!

2.) wird ein Kunde bei der Wahl zwischen 2 Autos, die sonst gleiche Laufleistung haben den jüngeren nehmen. Da ja immer bei der EZ in den Anzeigen Monat und Jahr angegeben werden überspringt man gerne den Wagen, der schon das Jahr voll hat und tendiert zu dem, der noch im selben gebaut wurde. Das macht sich besonders bemerkbar, wenn die EZ in deinem Fall im November oder Dezember lag. Dann ist nämlich auch die Jahreszahl eine andere (-> Psychologie des Verkaufens).

3.) Vor 15 Jahren ist ein Händler bei einem Jetta, den meine Schwester gebraucht gekauft hat, 700,- DM (das entsprach damals 10 %) im Preis runter gegangen, nur weil der Wagen von einem Tag auf den anderen ein weiteres Jahr voll hatte. Das hat der Händler von sich aus gemacht, nicht auf unser Verlangen hin. Nur gut, dass wir den Wagen nicht einen Tag vorher genommen haben. ;)

4.) Da wir in einem Rechtsstaat leben und der Verkäufer die Pflicht hat, einen Wagen nach den Angaben im Kaufvertrag zu liefern, sieht er nun dumm aus, wenn der Fehler nicht binnen weniger Tage aufgeflogen ist. Ich würde das nicht als einen kleinen Fehler ansehen, der ja mal passieren kann. Da sollte schon mindestens eine kostenlose Garantieverlängerung drin sein. Du wirst dich nämlich tierisch ärgern, wenn eine große Reparatur genau nach der offiziellen Garantie auftritt und du alleine dafür zahlen darfst!