Was hast du für den Leihwagen bezahlt bzw. was müsstest du normalerweise zahlen? Wenn du keine Leihgebühr bezahlen musstest, weil es ein Entgegenkommen deines

war, dann würd ich sagen, wärs auch nur fair, dass du den Selbstbehalt trägst!
Tatsache ist, dass der Schaden an der WSS nicht vorhanden wäre, wärst du nicht mit dem Fahrzeug gefahren, warum auch immer.
Und wie kommt der

dazu, dies auch noch zu berappen. Versetz dich mal in seine Lage, vielleicht siehst du das dann etwas anders, hmm?!!
Klar, du könntest jetzt rebellieren und irgendwie der Zahlung "entkommen", wenn das aber dein

ist, du mit ihm auch zufrieden bist und weiterhin seine Dienste nutzen möchtest, dann ist das ein Grund mehr, zu bezahlen; sonst holt er sich die Kohle von dir anderweitig zurück, gefällt dir das besser?
Was das Abstand Halten bezüglich aufgewirbelter Steine von Fahrzeugen vor dem Eigenen anlangt.......soviel Abstand kann man kaum halten.......ich hatte schon 3 solcher Schäden und die Steine hüpfen teilweise munter viele Meter und einem fröhlich entgegen; da müsste man schon 100 m Abstand halten und das tut kein Mensch.
Ist leider so und Glasbruch ist einer der grössten Schadensposten bei den Versicherungen.
Ciao, Arno