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STEINSCHLAG
Verfasst: 16. Juli 2007 20:04
von octavia2
Ich habe heute nen Leihwagen bekommen und etwa 15 Kilometer vorm Ziel habe ich nen Stein auf die Scheibe bekommen von einem anderem Auto und hat nen Schaden von etwa 2cm Durchmesser verursacht! :motz: :motz: Mein
hat gesagt wenn ne neue Scheibe rein muss soll ich die Selbstbeteiligung tragen was ich aber net einsehe da ich ja net den Schaden gemacht habe!!!WAS SAGT IHR DAZU ODER WAS WÜRDET IHR MACHEN AN MEINER STELLE
Re: STEINSCHLAG
Verfasst: 16. Juli 2007 20:22
von PACCO
Wichtig wäre, bei der Versicherungsmeldung "Der Stein fiel von oben herab" anzugeben. Wenn du sagst:" das war ein Stein aus dem Reifen des Vordermanns" bist du eindeutig Schuld, da du soviel Abstand halten musst, das sowas eben nicht passiert. Die Scheibe wird definitv erneuert werden, etwas anderes kann ich mir nicht vorstellen? Den Selbstbehalt auf die Kasko wirst du blechen müssen, außer dein
kann das irgendwie drehen..... Schätze mal der Selbstbehalt war 500 Euro?
Re: STEINSCHLAG
Verfasst: 16. Juli 2007 20:25
von octavia2
Ne der kam mir entgegen und er hat was von 150-160€ Selbstbeteligung gehabt!!!
Re: STEINSCHLAG
Verfasst: 16. Juli 2007 20:56
von octavia2
Mir kam das Auto(JEEP)entgegen!Hatte mich vorhin etwas blöd ausgedrückt!!
SORRY
Re: STEINSCHLAG
Verfasst: 16. Juli 2007 21:05
von PACCO
Im Vertrag für das Leihfahrzeug, steht genau, welchen Selbstbehalt du für das Fahrzeug zahlen musst. Wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast, wäre das natürlich sehr gut. Dann bist du fein raus.
Glasschäden werden nach meinem Wissen aus der Haftplicht (des Gegners) nur dann bezahlt wenn die Ladung auf einem LKW "von oben herab" auf die Windschutzscheibe fällt. Sprich vor dir fährt ein LKW und ein Stein fällt von oben herab auf die Scheibe.
Wie es ist wenn dir ein Fahrzeug entgegenkommt weiss ich nicht.
Re: STEINSCHLAG
Verfasst: 16. Juli 2007 21:09
von octavia2
GENAU DAS IST MEIN PROBLEM
Re: STEINSCHLAG
Verfasst: 16. Juli 2007 21:44
von FUNKMAN
Deswegen achte ich bei Mietwagen immer auf solche ohne Selbstbehalt. Aber das nützt dir nun auch nichts mehr.
Du müsstest den Verursacher über dessen Kennzeichen (sofern du ihm nachgefahren bist) zu packen bekommen - selbst dann könnte er sich noch herausreden bzw. du wärst in der Beweislast, dass SEIN Jeep und nicht irgendein anderes Auto den Stein auf deine Leihwagenscheibe hochgeschleudert hätte...
Alles recht aussichtslos, musst wohl zahlen. 150 unnütze Euronen...
Re: STEINSCHLAG
Verfasst: 16. Juli 2007 22:36
von octavia2
:motz: :motz: :motz: :motz: :motz: ES IST ZUM KOTZEN
Re: STEINSCHLAG
Verfasst: 17. Juli 2007 06:38
von insideR
Hättest du lieber bei deinem Auto eine neue Scheibe einsetzen lassen?
Re: STEINSCHLAG
Verfasst: 17. Juli 2007 08:40
von Arno
Was hast du für den Leihwagen bezahlt bzw. was müsstest du normalerweise zahlen? Wenn du keine Leihgebühr bezahlen musstest, weil es ein Entgegenkommen deines
war, dann würd ich sagen, wärs auch nur fair, dass du den Selbstbehalt trägst!
Tatsache ist, dass der Schaden an der WSS nicht vorhanden wäre, wärst du nicht mit dem Fahrzeug gefahren, warum auch immer.
Und wie kommt der
dazu, dies auch noch zu berappen. Versetz dich mal in seine Lage, vielleicht siehst du das dann etwas anders, hmm?!!
Klar, du könntest jetzt rebellieren und irgendwie der Zahlung "entkommen", wenn das aber dein
ist, du mit ihm auch zufrieden bist und weiterhin seine Dienste nutzen möchtest, dann ist das ein Grund mehr, zu bezahlen; sonst holt er sich die Kohle von dir anderweitig zurück, gefällt dir das besser?
Was das Abstand Halten bezüglich aufgewirbelter Steine von Fahrzeugen vor dem Eigenen anlangt.......soviel Abstand kann man kaum halten.......ich hatte schon 3 solcher Schäden und die Steine hüpfen teilweise munter viele Meter und einem fröhlich entgegen; da müsste man schon 100 m Abstand halten und das tut kein Mensch.
Ist leider so und Glasbruch ist einer der grössten Schadensposten bei den Versicherungen.
Ciao, Arno