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Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: 13. November 2007 13:23
von Harry II
Hallo,
ich habe zwar die Suche bemüht aber die Antworten waren nicht ganz eindeutig.
Folgender Fall:
Ich habe im Mai meinen Octi im Skoda-Autohaus mit einer einjährigen Gebrauchtwagengarantie, für welche ich etwas über 300.-€ zahlen musste, gekauft.
Im August wurden ohne Probleme meine Bremsscheiben und Sattel auf Garantie gewechselt, da Sie immer gerattert haben.
Jetzt ist mein Turbo kaputt (100TK) und die Werkstatt fordert von mir plötzlich eine Eigenbeteiligung von 60% der Materialkosten.
Im Kaufvertrag steht die einjährige GW-garantie und der dafür zu zahlende Betrag von rund 300.- aber keinelei Einschränkungen oder Selbstbeteiligung usw.
Wer kann mir hier etwas zur Rechtslage sagen?
Mit freundlichen Grüßen
Harry
Re: Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: 13. November 2007 13:32
von Koepi
Schau doch mal in die Bestimmungen der Gebrauchtwagengarantie.
Ich pers. gehe jedoch davon aus, dass dies rechtens ist. Bei der Neuwagengarantie ist es ebenso. Ab 100.000 gilt die Baugruppengarantie und damit eine Selbstbeteiligung von 60% am Material.
Die Bestimmungen der Neuwagengarantie findest du
hier.
greets
Re: Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: 13. November 2007 14:07
von Chief
Ich habe den Thread mal ins "allgemeine Forum" verschoben, da hier ja auch O²-Fahrer lesen, die mit der Thematik evtl. etwas anfangen können.
Re: Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: 13. November 2007 14:15
von Thali
Ich gehe mit Koepi konform. In den Verträgen für Zusatz- oder Anschlussgarantien gibt es auch einen solchen Passus und das wird bei den Gebrauchtwagengarantien nicht anders sein. Über 100Tkm ist nur noch eine eingeschränkte Übernahme mit Selbstbeteiligung vorgesehen.
Re: Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: 13. November 2007 16:04
von Harry II
Hallo Leute,
Dank für Eure schnelle Raktion.
Leider ist der von mir geschilderte Zustand rechtens.
Nachdem sich die erste Panik gelegt hat, habe ich meine Unterlagen durchgesehen und dabei folgende Dokumente gefunden: - Anmeldung zur Gebrauchtwagen-Garantie (einschl. der Garantie-Nr.)
- Ein 10 seitige Broschüre "
PerfectCar Ihre Gebrauchtwagen-Garantie"
ausgestellt vom VVD und in dieser ist alles geregelt.
Und da besagt der §5 Abs.3/1 Erstattungsfähige Lohn u. Materialkosten:
das ab 100Tkm 40% Materialkosten erstattet werden. Das bedeutet für mich, SB 60%! Leider
Ich hoffe, dass ich etwas zu diesem Themengebiet beisteuern konnte.
Man kann nicht alles wissen, aber man sollte wissen wo Es steht und wo man Es abgelegt hat!
Mit Gruß
Harry
Re: Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: 17. November 2007 15:02
von Grobie
Hallo Harry II,
ich würde so schnell noch nicht aufgeben.
Eine abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie entbindet den Händler nicht von seiner Sachmängelhaftung.
Schau mal hier:
Klick
So wie ich das verstanden habe, haftet der Händler sowieso für ein Jahr für Schäden am am Auto. Bis sechs Monate geht man davon aus, dass der Schaden schon da war, von sieben bis 12 Monaten muss man beweisen, dass der Schaden schon vorhanden war.
Und mit Deinem Schaden liegst Du ja hart an der 6-Monats-Grenze.
Man muss keine Gebrauchtwagengarantie abschließen, der Händler muss sowieso für Sachmängel haften.
Und ehrlich gesagt, zuerst eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie für sagenhafte 300,– EUR abschließen (die man eigentlich nicht braucht) und dann nach einem halben Jahr (innerhalb dem noch die normale Sachmängelhaftung gilt) auch noch zusätzlich Kohle fürs Material ausgeben müssen find ich schon ein starkes Stück.
Gruß, Grobie
Re: Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: 17. November 2007 17:52
von Harry II
Hallo Grobie,
danke für deine Hinweise. Das lässt die Sache schon in einem ganz anderen Licht erscheinen. Ich habe am Montag Termin zur Reparatur, habe mir die Darstellung des ADAC ausgedruckt und werde Sie dem Werkstattmeister gleich mit an den Reparaturauftrag hängen. Mal sehen wie es ausgeht, Geld für einen Anwalt habe ich leider nicht
. Werde jedenfalls berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Harry
Re: Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: 17. November 2007 18:59
von Grobie
Harry II hat geschrieben:Geld für einen Anwalt habe ich leider nicht
Falls das Gespräch am Montag nichts bringt, kannste ja immer noch beim ADAC Mitglied werden.
Dann ist eine Erstberatung beim Anwalt kostenlos.
Gruß, Grobie
Klima Kompressor defekt!!
Verfasst: 15. Juni 2012 00:16
von maho1989
Hallo zusammen,
ich habe mir am 1.3.12(kaufdatum) skoda octavia gekauft.. letzte woche habe ich bemerkt das meine klimaanlage nicht finktioniert. Daraufhin bin ich in die werksatt gefahren und habe es kontrollieren lassen die meinten das der klima mopressor defekt sei. Da ich es nicht eingesehen habe den kompressor aus eingener tasche zu bezaheln habe ich den verkäufer kontaktiert und er meite ist kein problem das fällt mit in die gebrauchtwagengarantie. Heute bekam ich ein anruf vom ihm und da sagt er mir das ich eine selbstbeteildigung zahlen müsste von 500€....... habe direkt gesagt das ich das nicht zahlen werde da kam er dann an das wir das teilen dann also 250 er und 250€ ich.
könntet ihr mir vielleicht helfen/ Tipps geben ob sowas möglich ist???
gruß maho
Re: Klima Kompressor defekt!!
Verfasst: 15. Juni 2012 02:05
von neuhesse
Von Privat oder Unternehmer gekauft?
Ersterer kann die gesetzlich verankerte Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließen. Letzterer auf ein Jahr, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten, begrenzen.